1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht - in Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - den Antrag der revisionswerbenden Partei auf Vergütung von für den Zeitraum von 16. März bis 30. März 2020 geltend gemachten Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) ab. 2 Dem legte das Verwaltungsgericht (zusammengefasst) folgenden Sachverhalt zu Grunde: Die revisionswerbende Partei betreibe an einem näher genannten Standort... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: EpidemieG 1950 §20EpidemieG 1950 §32 Abs1EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z5 GewO 1994 §111 Abs1 Z1 GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 111 gültig von 01.08.2... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin stellte gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) einen Antrag auf Vergütung für den Verdienstentgang betreffend einen näher bezeichneten Beherbergungsbetrieb in F, welcher ihr auf Grund der auf § 26 sowie § 20 Abs. 1 und 4 EpiG gestützten Verordnung der belangten Behörde vom 13. März 2020 in einem bestimmten Zeitraum entstanden sei. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg, in Bestätigung eines Bescheides der bela... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z5 GewO 1994 §111 Abs1 Z1 GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 111 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.2017 zuletzt geä... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht - durch Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - den auf die Verordnung der belangten Behörde vom 13. März 2020 betreffend die Schließung des Seilbahnbetriebes und von Beherbergungsbetrieben zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 gestützten Antrag der Revisionswerberin vom 4. Mai 2020 auf Zuerkennung einer Vergütung für Verdienstentgang gemäß § 32 Paragraph 32, Epidemiegesetz 1950 (... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: EpidemieG 1950 §20 Abs1EpidemieG 1950 §20 Abs4EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z5 GewO 1994 §111 Abs1 Z1 GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 111 gültig von 01... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Bestätigung des behördlichen Bescheids den auf die mit Amtsblatt für das Land Vorarlberg (ABl.) vom 14. März 2020, Nr. 13/2020, kundgemachte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch betreffend die Schließung des Seilbahnbetriebes und von Beherbergungsbetrieben zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 im... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: EpidemieG 1950 §20 Abs1EpidemieG 1950 §20 Abs4EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z5 GewO 1994 §111 Abs1 Z1 GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 111 gültig von 01... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin betreibt im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) die „X Appartements“ (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof). 2 Mit Schreiben vom 27. April 2020 beantragte die Revisionswerberin im Hinblick auf die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 14. März 2020 betreffend die Schließung des Seilbahnbetriebes und von Beherbergungsbetrieben zur Verhinderung der Au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art133 Abs4EpidemieG 1950 §20EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z5 GewO 1994 §111 Abs1 Z1 VwGG §34 Abs1VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht - in Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - den Antrag des Revisionswerbers, ihm für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis 30. März 2020 eine Vergütung gemäß § 32 Abs. 1 Z 5 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) für den Verdienstentgang durch die mit Verordnung der belangten Behörde vom 13. März 2020 erfolgte Schließung seines Beherbergungsbetriebs „Z“ zuzusprechen, abgewiesen. 2 Dem legte das Ve... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z5GewO 1994 §111 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der VwGH hat - bezogen auf einen Fall, in dem der Antragsteller nicht über die notwendige Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 für das von ihm betriebene Beherbergungsunternehmen verfügt hat - klargestellt, dass die Wendung in § 32 Abs. 1 Z 5 EpidemieG 1950, wonach die "durc... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg - durch Abweisung der Beschwerde der Revisionswerberin gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See - den Antrag der Revisionswerberin auf Zuerkennung einer Vergütung für den Verdienstentgang gemäß § 32 Abs. 1 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) aufgrund der von ihr behaupteten Schließung ihres Beherbergungsbetriebes durch die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 13. März 2020, Z... mehr lesen...
Index: L94005 Sonstiges Gesundheitsrecht Salzburg10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19 BH Zell am See 2020/03/13EpidemieG 1950 §32 Abs1GewO 1994 §111 Abs1 Z1MRKZP 01te Art1StGG Art5StGG Art6
Rechtssatz: Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 13. März 2020 ordnete an, dass "Beherbergungsbetriebe (§ 111 Abs. 1 Z 1 Gewo 1994)" zu sc... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei betreibt im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) das Gastgewerbe in der Betriebsart „Gasthaus“ mit der Berechtigung gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) (Gewerbeberechtigung für die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken). 2 Zudem betreibt sie ohne eine Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeber... mehr lesen...
Index: L94002 Sonstiges Gesundheitsrecht Kärnten50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19 BH Feldkirchen 2020/03/14EpidemieG 1950 §20GewO 1994 §111 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Verordnung der BH Feldkirchen betreffend die Schließung des Seilbahnbetriebes und von Beherbergungsbetrieben zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann nur dahingehend verstanden werden, dass sämtliche (jedenf... mehr lesen...
Index: L94002 Sonstiges Gesundheitsrecht Kärnten50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19 BH Feldkirchen 2020/03/14EpidemieG 1950 §20EpidemieG 1950 §40 Abs1 litcGewO 1994GewO 1994 §111 Abs1 Z1GewO 1994 §2 Abs13
Rechtssatz: § 2 Abs. 13 GewO 1994 ordnet die sinngemäße Geltung der für ein Gewerbe geltenden Vorschriften der GewO 1994 und der auf ihrer Basis erlassenen Verordnungen, sowie von... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber - im Wesentlichen in Bestätigung des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 22. Jänner 2018 - schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereins A K in W (im Folgenden: Verein) zu verantworten, dass dieser Verein als Inhaber eines unbefugten Gastgewerbes in der Betriebsart Kaffeehaus an einem näher bezeichneten Ort zu einer näher bezeichneten Zeit gegen § 13c Tabak- und Nichtraucher... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z2GewO 1994 §366 Abs1 Z1TNRSG 1995 §13a Abs1 Z1TNRSG 1995 §13cVwRallg
Rechtssatz: Angesichts der rechtskräftigen Verurteilung des Revisionswerbers wegen der unbefugten Ausübung des Gastgewerbes hatte das VwG im Strafverfahren nach dem TNRSG 1995 davon auszugehen, dass der Betrieb eines Gastgewerbes ... mehr lesen...
I. 1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz (belangte Behörde) vom 25. Juli 2018 wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe seit zumindest Anfang des Jahres 2017 bis ca. 15. Juli 2017 an einem näher genannten Standort durch die entgeltliche, selbständige und regelmäßige Beherbergung von Gästen in zwei Ferienwohnungen mit bis ca. acht Personen das Gastgewerbe ausgeübt, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Gewerbeberechtigung zu sein. Dadurch habe der Rev... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/04/0144 B 27. Februar 2019 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob eine gewerbsmäßige Beherbergung von Gästen im Rahmen eines Gastgewerbes im Sinne des § 111 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 oder eine bloße Zurverfügungstellung von Wohnraum ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die Abgrenzung der Beherbergung von Gästen zur bloßen Wohnraumvermietung ist - neben anderen Aspekten - maßgeblich, ob gleichzeitig mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum damit üblicherweise in Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbracht werden (vgl. etwa VwGH 11.1.2012, 2010/06/0082, mwN). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Erbringung von Dienstleistungen kann auch durch Dritte erfolgen und somit ist für eine - zumindest geringfügige - laufende Betreuung nicht zwingend eine persönliche Anwesenheit vor Ort erforderlich (vgl. auch VwGH 23.6.2010, 2008/06/0200, demzufolge das Fehlen von Betriebsräumlichkeiten vor Ort keinen Rückschluss auf das Nicht-Erbringen von D... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bereits die Erbringung von Dienstleistungen in nur geringem Ausmaß kann für die Einstufung als Beherbergung ausreichend sein (so ausdrücklich VwGH 2008/06/0200, mwN; vgl. weiter VwGH 2010/06/0082, wo für ein Angebot als Ferienhaus/-hütte mit Erlebnisprogramm, Sauna und Endreinigung eine gastgewerbliche Beherbergung angenommen wurde; sowie VwGH 18... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dass die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Verwaltungstätigkeiten an einen Dritten (vorliegend an "Airbnb" als Reisevermittler) übertragen worden sind, liefert für sich allein zwar keinen Aufschluss über das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit. Allerdings stellt der Umstand häufig wechselnder Mieter ein Indiz dafür dar, dass die dam... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 22. Oktober 2018 erteilte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zell am See (Behörde) dem Mitbeteiligten die Genehmigung zur Durchführung von Umbauarbeiten an einem näher genannten Gebäude in Z. sowie für die Änderung des Verwendungswecks von Wohn- und Geschäftshaus in Apartmenthaus. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (LVwG) die von den revisionswerbenden Parteien als Nachbarn des Bauvorhabens eingebrachte Beschwerd... mehr lesen...
Angefochtenes Erkenntnis 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis stellte das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) in der Sache gemäß § 1 Abs. 3 Meldegesetz 1991 (MeldeG) fest, dass die Revisionswerberinnen an einer näher bezeichneten Adresse einen Beherbergungsbetrieb mit dem Zusatz „Campingplatz/Wohnwagenplatz“ betreiben. 2 Begründend stellte das Verwaltungsgericht zunächst fest, die Revisionswerberinnen betrieben (als GesbR) an einer näher bezeichneten Ö... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z1MeldeG 1991 §1 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/01/0313
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 20. Dezember 2016, Ro 2014/01/0012, ausgeführt hat, hat der Bundesgesetzgeber, wie die Erläuterungen zu § 1 Abs. 3 MeldeG zeigen, zunächst beim Beherbergu... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 30. November 2017 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, am 30. August 2017 mit der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, durch Anbot von Dienstleistungen eines Beherbergungsbetriebes, nämlich Vermietung eines Ferienappartements an einer näher genannten Adresse in W für EUR 85,-- pro Nacht inklusive Bereithaltung von Bettwäsche, Handtüchern und W-LAN-Zugang auf näher genannten Internetportal... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob eine gewerbsmäßige Beherbergung von Gästen im Rahmen eines Gastgewerbes im Sinne des § 111 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 oder eine bloße Zurverfügungstellung von Wohnraum anzunehmen ist, immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten. ... mehr lesen...