Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides kann entnommen werden, dass das Finanzamt mit mehreren Bescheiden vom 3. Juni 2003 die Pfändung und Überweisung verschiedener Forderungen des Beschwerdeführers, eines Wirtschaftstreuhänders, gegenüber einigen seiner Klienten zur Hereinbringung eines Abgabenrückstandes in Höhe von über EUR 39.000,-- verfügte. Nachdem das Finanzamt dem Beschwerdeführer auf Grund dessen Telefonanrufs zugesagt hatte,... mehr lesen...
Index: 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht Bundesbudget32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §27;AbgEO §53;AbgEO §65 Abs1;AbgEO §67;AbgEO §75;BHG 1986 §2;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 2 BHG, nach welcher die Haushaltsführung der Erfüllung der Aufgaben des Bundes durch die Ermittlung und Bereitstellung der hiefür benötigten Geldmittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtsch... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22. Oktober 1997, ihm "sein Guthaben von S 267.307,--" auf sein Bankkonto zu überweisen. Infolge eines Devolutionsantrages nach § 311 BAO - so die belangte Behörde in der Begründung: des angefochtenen Bescheides - sei die Zuständigkeit zur Entscheidung über diesen Rückzahlungsbetrag auf die belangte Behörde übergegangen. Mit Bescheid vom 25. Jänner 1999 habe das Finanzamt die Sicherstellun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;AbgEO §65 Abs1;
Rechtssatz: In § 65 Abs. 1 zweiter Satz AbgEO ist die Bezeichnung der Abgabenschuld abschließend geregelt. Danach hat der Pfändungsbescheid - allein - die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze im Sinne des § 26 AbgEO anzugeben. Dafür, dass in den Pfändungsbescheid weitere Angaben über die Abgabenschuld aufzu... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer wurde 1991 eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 151 BAO vorgenommen. Der Prüfer regte mit Schreiben vom 29. August 1991 an das Finanzamt Graz-Stadt die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages an. Nach dieser Mitteilung erzielte der Beschwerdeführer u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und zwar neben anderen Grundstücken auch aus dem Mietwohngrundstück in Graz, Wiener Straße 171. Mit mehreren Bescheiden (amtliches Formular EV 55) vom 28. No... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners ist das Exekutionsobjekt eine Geldforderung. Diese muss im Zeitpunkt der Pfändung existent sein. Soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen in Frage kommen, sind alle Arten von Geldforderungen pfändbar, auch bedingte (Hinweis Reeger-Stoll, Abgaben... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Sicherstellungsauftrag vom 7. Juli 1995 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 1995 in Höhe von 1,728.485 S an. Im Sicherstellungsauftrag wird auch ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032
Rechtssatz: Gegen die Forderungspfändung im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren steht dem Abgabenschuldner ein Rechtsmittel zu (Hinweis E 27.8.1998, 95/13/0274). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien erließ am 18. Juni 1993 an den Beschwerdeführer mittels eines Vordruckes einen Bescheid, nach dessen normativem Inhalt dem Beschwerdeführer jede Verfügung über die gepfändeten Forderungen sowie über ein für diese etwa bestelltes Pfand - über das gepfändete Arbeitseinkommen - und insbesondere die gänzliche oder teilweise Einziehung der Forderungen des Arbeitseinkommens untersagt wird. Dem Bescheid waren Durchschriften der am selben Ta... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1 idF 1992/457;AbgEO §77 Abs1;
Rechtssatz: Der im zweiten Satz des § 65 Abs 1 AbgEO genannte Pfändungsbescheid, dessen
Spruch: die dort enthaltenen Angaben zu enthalten hat, muß an den Abgabenschuldner ergehen. Dieser Pfändungsbescheid ist mit Berufung uneingeschränkt bekämpfbar. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;AbgEO §65 Abs1 idF 1992/457;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bezeichnung der Abgabenschuld ist in § 65 Abs 1 Satz 2 AbgEO abschließend geregelt. Danach hat der Pfändungsbescheid - allein - die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze im Sinne des § 26 AbgEO anzugeben. Dafür, daß in den Pfändungsbescheid ... mehr lesen...
1.) Mit Bescheid vom 20. September 1994, betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung, pfändete das Finanzamt eine Geldforderung des Beschwerdeführers aus Pensionseinkommen in Höhe von S 50.475,-- gemäß § 65 Abs 1 AbgEO. Mit Bescheid vom selben Tag, dem Beschwerdeführer nach dem Beschwerdevorbringen am 22. September 1994 zugestellt, verbot das Finanzamt dem Beschwerdeführer jede Verfügung über diese gepfändete Forderung und schloß diesem Bescheid eine Abschrift des Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1;AbgEO §77 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 93/14/0014 1 Stammrechtssatz Wenn ein Bescheid des Finanzamtes, mit dem dem Abgabepflichtigen jede Verfügung über seine F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. August 1992 pfändete das Finanzamt Linz eine Geldforderung des Beschwerdeführers an eine Bank gemäß § 65 Abs 1 AbgEO. Mit Bescheid vom selben Tag verbot es dem Beschwerdeführer jede Verfügung über seine Forderung gegen die Bank. Gegen diese Bescheide sowie einen weiteren Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich richtet sich die vorliegende Beschwerde. Gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG kann gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswid... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1;AbgEO §77 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0016
Rechtssatz: Wenn ein Bescheid des Finanzamtes, mit dem dem Abgabepflichtigen jede Verfügung über seine Forderung gegen eine Bank verboten wurde, nach der Pfändung erlassen ... mehr lesen...
1.1. Mit Antrag vom 8. Mai 1989 begehrte die Beschwerdeführerin die Umbuchung des Betrages von S 4,189.119,-- aus einem Guthaben auf ihrem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen. Mit Antrag vom 5. Juli 1989 begehrte die Beschwerdeführerin die Überrechnung eines Betrages von S 267.909,-- auf das Konto eines anderen Abgabepflichtigen beim Finanzamt F sowie die Umbuchung von S 4,377.449,-- auf das Konto eines anderen Abgabepflichtigen. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0114
90/13/0115
Rechtssatz: Enthält eine Pfändungsverfügung neben der Anordnung der Pfändung des Anspruches des Abgabepflichtigen gegen das Finanzamt auf Rückerstattung eines Guthabens kein Zahlungsverbot, sondern nur das an den Abgabepf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: AbgEO §65 Abs1;AbgEO §65 Abs2;AbgEO §65 Abs3;AbgEO §66;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955;
Rechtssatz: Wird ein österreichisches Finanzamt von einer deutschen Abgabenbehörde im Wege der Rechtshilfe um Vollstreckung auf das auf dem (österreichischen) Abgabenkonto des Abgabepflichtigen bestehenden Guthabens ersucht, s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1;AbgEO §65 Abs2;AbgEO §65 Abs3;AbgEO §66;
Rechtssatz: Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolgt grundsätzlich mittels Pfändung derselben. Die Pfändung geschieht dadurch, daß das Finanzamt dem Drittschuldner verbietet, an den Abgabenschuldner zu bezahlen (konstitutiver Akt). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst j... mehr lesen...