RS Vwgh 2004/7/7 2004/13/0049

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht Bundesbudget
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §27;
AbgEO §53;
AbgEO §65 Abs1;
AbgEO §67;
AbgEO §75;
BHG 1986 §2;

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des § 2 BHG, nach welcher die Haushaltsführung der Erfüllung der Aufgaben des Bundes durch die Ermittlung und Bereitstellung der hiefür benötigten Geldmittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu dienen hat, erwächst kein subjektiv-öffentliches Recht. Dem Abgabenschuldner kommt keine Ingerenz darauf zu, welche von mehreren zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen die Vollstreckungsbehörde ergreift (Hinweis E 14. November 1990, 87/13/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004130049.X01

Im RIS seit

27.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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