Norm
AO §23Rechtssatz
Die Sicherung der Pensionsansprüche im Rahmen der durch Wertpapiere zur Deckung der Pensionsrückstellung bildenden Sondermasse als bevorrechtete Forderung im Sinn des § 23 AO erfasst nur Wertpapiere, die für diesen Zweck tatsächlich vorhanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115760Im RIS seit
13.10.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013