Norm
ABGB §1435Rechtssatz
Das Begehren auf Rückersatz von Pachtzinsbeträgen, die ob der Wirksamkeit eines Herabsetzungsbeschlusses nach dem LPG über den dort genannten Betrag hinaus bezahlt wurden, ist im streitigen Verfahren zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0033871Dokumentnummer
JJR_19760408_OGH0002_0070OB00565_7600000_001