Norm
LPG §11Rechtssatz
Bei der Entscheidung über den Pachtzins ist es unbeachtlich ob es sich um einen vereinbarten oder durch eine frühere gerichtliche Anordnung festgesetzten Pachtzins handelt und ob der Pachtzins von Anfang an unangemessen war oder erst durch eine Änderung der Verhältnisse unangemessen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0066185Dokumentnummer
JJR_19760408_OGH0002_0070OB00565_7600000_005