Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200500E6J63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung;61995CJ0180 Draehmpaehl VORAB;BGBG 1993 §15 Abs2 Z2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §3 Z5;EURallg;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der ERNENNUNGSVORSCHLAG des Kollegiums des Landesschulrates "KEINE KONKRETE PERSONALENTSCHEID... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200500E6J63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung;61995CJ0180 Draehmpaehl VORAB;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §3 Z5;EURallg;
Rechtssatz: Für den Ersatzanspruch dem Grunde nach ist es nicht maßgeblich, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Setzung des Ernennungs- oder... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind die Töchter und (nach der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichts Salzburg vom 29. März 2002, 3 A 49/01b-14) je zur Hälfte Erbinnen des Nachlasses der Diplomkauffrau HL, welche bis zu ihrem Tod in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg stand. Die Dienststelle der Mutter der Beschwerdeführerinnen war die Landesberufsschule 2 in Salzburg. Die Mutter der Beschwerdeführerinnen bewarb sich um die Position der schulfesten Leiterstell... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §19 idF 1994/016;BGBG 1993 §45;
Rechtssatz: Der von der Mutter der Beschwerdeführerinnen geltend gemachte, auf die §§ 15, 19 und 45 BGBG 1993 gestützte Anspruch gegen das Land stellt einen vermögensrechtlichen Anspruch dar. In diesen Anspruch sind die Beschwerdeführerinnen als Erbinnen der Antragstelleri... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §19 idF 1994/016;BGBG 1993 §3 Z5;BGBG 1993 §45;
Rechtssatz: Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerinnen strebte, schon zu ihren Lebzeiten, nicht (mehr) die nur persönlich auszufüllende Position einer Leiterin der Schule an, sondern sie machte einen davon zu unterscheidenden vermögensrechtlichen Anspr... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs1 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §19 idF 1994/016;BGBG 1993 §22;BGBG 1993 §23 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §3 Z5;BGBG 1993 §45;
Rechtssatz: Das BGBG 1993 sieht in den §§ 22 ff zwar auch die Möglichkeit vor, dass die Gleichbehandlungskommission ein Gutachten hinsichtlich einer Diskriminierung nach den §§ 3 b... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §19 idF 1994/016;BGBG 1993 §3 Z5;BGBG 1993 §45;
Rechtssatz: § 15 BGBG 1993 stellt allein darauf ab, ob eine Beamtin (hier:) wegen einer vom Land zu vertretenden Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach § 3 Z. 5 BGBG 1993 nicht mit einer Verwendung (Funktion) betraut ... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs2 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §19 idF 1994/016;BGBG 1993 §45;
Rechtssatz: Der Antrag der Mutter der Beschwerdeführerinnen zielt auf den Ersatz des Schadens durch geschlechtspezifische Diskriminierung in Form der Erstattung eines bestimmten, in § 15 Abs. 2 BGBG 1993 näher umschriebenen Geldbetrages ab... mehr lesen...
Der einleitend bezeichnete Beschwerdeführer, der im Jahr 1953 geboren worden ist, steht als Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Bei zwei Bewerbungen des Beschwerdeführers im Jahr 1997 bzw. 1998 um eine im Sinne seiner Verwendung facheinschlägig zu besetzende Planstelle beim Oberlandesgericht Wien, die der höheren Gehaltsgruppe II der Besoldungsgruppe der Richter zugeordnet ist, wurden ihm - ausgehend v... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E05200500E6J10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: 11997E234 EG Art234;31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6;61986CJ0222 Unectef / Heylens VORAB;61996CJ0054 Dorsch Consult VORAB;BGBG 1993 §15;BGBG 1993 §19 Abs2;BGBG 1993 §43;B-VG Art86 Abs1;EURallg;VwGG §38a;VwGG §41 Abs1; Beachte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin im Funktionszulagenschema (A 2/4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist ein Oberlandesgericht (kurz: OLG). Der Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes X (kurz: BG bzw. BG X) im Sprengel dieses Oberlandesgerichtes und am Sitz des Landesgerichtes X (LG X) wurde mit Ablauf des 30. Juni 1997 in den Ruhestand versetzt (diese Funktion des Vorstehers der Geschäftsstelle ist der Verwendungsgrup... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §37;BGBG 1993 §15;BGBG 1993 §3 Z5;
Rechtssatz: Der Schadenersatzanspruch gemäß § 15 BGBG 1993 besteht unabhängig vom Gutachten der Kommission; Tatbestandsvoraussetzung ist, dass eine vom Bund zu vertretende Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach § 3 Z 5 BGBG 1993 vorliegt und in der im BGBG 1993 vorgesehene... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15;BGBG 1993 §3 Z5;
Rechtssatz: Wenn die Beamtin unter Bezug auf das Gutachten der Gleichbehandlungskommission Schadenersatz nach § 15 BGBG 1993 geltend macht, so kommt diesem Gutachten zweifellos die Bedeutung eines Beweismittels zu. Da aber keine gesetzliche Bindungswirkung vorgesehen ist, war die Behörde verpflichtet, den nach §... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Berufsschulinspektorin (Verwendungsgruppe S2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 20. Dezember 1991 bewarb sie sich um die in der Wiener Zeitung vom 10. Dezember 1991 ausgeschriebene Planstelle eines Landesschulinspektors/einer Landesschulinspektorin für berufsbildende Pflichtschulen im Bereich des Landesschulrates für die Steiermark (Verwendungsgruppe S1). Aufgrund dieser Ausschreibung langten fünf Bewerbungen beim La... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §1;BGBG 1993 §15;DVV 1981 §1 Abs1 Z24;
Rechtssatz: Beim Ersatzanspruch nach § 15 BGBG 1993 handelt es sich nicht um "Angelegenheiten der Geldbezüge (das sind alle in Geld ausgedrückten Leistungen aus dem Dienstverhältnis)" nach § 1 Abs 1 Z 24 DVV. Zur Erledigung eines solchen Ersatzbege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 6. Juli 1993, womit über den Bescheid des Vermessungsamtes Feldkirch vom 7. Jänner 1993 abgesprochen worden sei, keine Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bestätigt. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer am 26. August 1992 die Grenzwiederherstellung des Grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: GBG 1955;VermG 1968 §40;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der nicht ordnungsgemäßen Zustellung eines Grundbuchbeschlusses über die Durchführung eines Anmeldungsbogens kann nicht das Recht auf Grenzwiederherstellung iSd § 40 VermG abgeleitet werden, sondern ist dies beim Grundbuchsgericht geltend zu machen. European Cas... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;GBG 1955;WWSLG Tir 1952 §54 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtsnatur von agrarbehördlichen Verbücherungsansuchen an das Grundbuch (hier im Bescheid als "Anordnungen" bezeichnet). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mittei... mehr lesen...