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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GBG 1955;Rechtssatz
Aus der nicht ordnungsgemäßen Zustellung eines Grundbuchbeschlusses über die Durchführung eines Anmeldungsbogens kann nicht das Recht auf Grenzwiederherstellung iSd § 40 VermG abgeleitet werden, sondern ist dies beim Grundbuchsgericht geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060055.X01Im RIS seit
29.01.2002