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63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und BesoldungsrechtNorm
BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;Rechtssatz
Der von der Mutter der Beschwerdeführerinnen geltend gemachte, auf die §§ 15, 19 und 45 BGBG 1993 gestützte Anspruch gegen das Land stellt einen vermögensrechtlichen Anspruch dar. In diesen Anspruch sind die Beschwerdeführerinnen als Erbinnen der Antragstellerin eingetreten; das Verfahren ist mit ihnen (weiter) zu führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120172.X03Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008