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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11997E234 EG Art234;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 2001/0013 5. Februar 2004 * EuGH-Zahl: C-380/01 * Enderledigung des gegenständlichen Ausgangsverfahrens im fortgesetzten Verfahren: 2004/12/0025 E 12. Dezember 2008Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 6 der Richtlinie des Rates 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zuganges zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen dahin auszulegen, dass die darin geforderte Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung von Rechten (hier: eines Schadenersatzanspruches) allein durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf dessen rechtlich eingeschränkte Befugnisse (nur Kassationsgerichtshof mit mangelnder Tatsachenkognition) nicht ausreichend erfüllt ist?
Gerichtsentscheidung
EuGH 61996CJ0054 Dorsch Consult VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999120198.X01Im RIS seit
26.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012