Norm
ABGB §449Rechtssatz
Erfolgte die Pfandbestellung zwar in Form einer Höchstbetragshypothek, diente diese jedoch der Sicherstellung eines sogenannten Einmalkredites, ist daraus zu schließen, daß die Absicht der Pareteien nur auf die Begründung einer Haftung der Klägerin für jene Nebenverbindlichkeiten gerichtet war, die bis zur gänzlichen Tilgung des eingeräumten Kredites entstanden sind oder im Zuge der Tilgung entstehen. Nur in diesem Sinn konnte redlicher Erklärungsempfänger die strittige Klausel verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011324Dokumentnummer
JJR_19920220_OGH0002_0070OB00508_9200000_002