Im Jahre 1975 beauftragte der Kläger den Beklagten als Bauführer mit der Abtragung seines Hauses in B, H-Gasse 2, und der Errichtung eines Neubaus an dieser Stelle. Im Zuge der Abbrucharbeiten zeigten sich an den beiderseits benachbarten Gebäuden Risse. Die Eigentümer dieser Häuser nahmen den Kläger in insgesamt drei beim BG B anhängig gemachten Rechtsstreitigkeiten (2 C 339/78, 2 C 490/78 und 2 C 866/78) auf Ersatz der Kosten der Behebung dieser Schäden in Anspruch. In allen drei Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BEKHG §8EKHG §11
Rechtssatz: Das Ausmaß eines nach § 1302 ABGB in Verbindung mit § 896 ABGB zu beurteilenden Regressanspruches bestimmt sich primär nach den zwischen den solidarische Verpflichteten bestehenden Verhältnissen, also zum Beispiel nach Verursachungsanteilen oder Verschuldensanteilen. Im Fall eines durch mehrere Kraftfahrzeuge verursachten Schadens ist allerdings von den (Spezialbestimmungen) Bestimmungen des §§ 8 Ab... mehr lesen...
Am 30. Juli 1972 stieß der am Heimweg von einer Patrouillenfahrt befindliche Gendarmeriebeamte Franz H als Angehöriger der Verkehrsgruppe L der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für das beklagte Bundesland mit einem für die klagende Republik zugelassenen Motorrad seinen mit einem ebensolchen Fahrzeug im gleichen Dienst befindlichen Kollegen Ferdinand M nieder und verletzte ihn schwer. Franz H wurde wegen dieses Verkehrsunfalls rechtskräftig verurteilt. Die Klägerin hat ... mehr lesen...
Der klagende Rechtsträger, die Republik Österreich, begehrt im Amtshaftungsverfahren die Feststellung, daß ihr der Beklagte im Regreßwege für alle Aufwendungen hafte, zu denen sie auf Grund des von ihm verschuldeten Verkehrsunfalls vom 16. Feber 1977 herangezogen werde. Hiezu brachte die Klägerin in erster Instanz vor, daß die Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend gemacht hätten, eine Verurteilung der Klägerin oder auch ein Anerkenntnis von ihrer Seite aber noch nicht erfolgt se... mehr lesen...
Norm: EKHG §8EKHG §11 A
Rechtssatz: Beteiligter im Sinne der §§ 8 und 11 EKHG ist auch der (mitschuldige) schuldige Lenker. Auch für seine Ersatzansprüche gilt die Ausgleichsregel des § 11 EKHG. Entscheidungstexte 8 Ob 230/78 Entscheidungstext OGH 20.12.1978 8 Ob 230/78 8 Ob 232/78 Entscheidungstext OGH 20.12.1978 8 Ob 232/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AABGB §1304 BIEKHG §8
Rechtssatz: Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. Er muß sich jedoch von jedem der gemeinsam oder gesondert in Anspruch genommenen Schädiger sein Eigenverschulden oder Mitverschulden einwenden lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 93/77 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbABGB §1438 EAKHB Art8, AKHB Art9EKHG §8EKHG §11KFG 1967 §67ZPO §391 BZPO §391 C
Rechtssatz: Beteiligter im Sinne des § 11 EKHG ist nur der, der wegen des Unfalls schadenersatzpflichtig werden kann. Einem Anspruch eines Nichtbeteiligten kann der auf § 11 EKHG gestützte Ausgleichsanspruch nicht entgegengehalten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 219/75 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EKHG §8EKHG §11 A
Rechtssatz: Für den Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Haftpflichtigen gemäß § 896 ABGB ist das zwischen ihnen bestehende "besondere Verhältnis" entscheidend. Entscheidungstexte 2 Ob 134/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 2 Ob 134/75 2 Ob 147/78 Entscheidungstext OGH 07.12.1978 2 Ob 147/78 Veröff: V... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EKHG §8EKHG §11 Abs1
Rechtssatz: Die Ausgleichung im Innenverhältnis der an dem Unfall Beteiligten ist je nach - dem unterschiedlich zu behandeln, ob es sich um den Ausgleich nach Leistung an einen Dritten oder um gegenseitige Ansprüche, sei es auch bei einer Vielzahl von Beteiligten, untereinander handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 134/75 Entscheidungstext OGH 16.10.197... mehr lesen...
Norm: EKHG §8
Rechtssatz: Als "Beteiligter" im Sinne des § 8 EKHG ist jeder zu verstehen, der wegen des Unfalles ersatzpflichtig werden kann, also neben dem Halter eines Kraftfahrzeuges auch der Lenker. Entscheidungstexte 2 Ob 134/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 2 Ob 134/75 8 Ob 84/76 Entscheidungstext OGH 22.09.1976 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB 896ABGB §1302 BEKHG §8EKHG §11ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Feststellungsfähigkeit eines künftigen Anspruches auf Solidarregress. Entscheidungstexte 2 Ob 212/73 Entscheidungstext OGH 20.12.1973 2 Ob 212/73 Veröff: SZ 46/128 8 Ob 193/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 193/76 8 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BEKHG §8EKHG §11 A
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch nach §§ 896, 1302 ABGB bzw §§ 8, 11 EKHG entsteht erst mit der Leistung, die über den von ihm im Verhältnis zu den anderen Solidarschuldnern zu tragenden Anteil hinausgeht. Entscheidungstexte 2 Ob 212/73 Entscheidungstext OGH 20.12.1973 2 Ob 212/73 Veröff: SZ 46/128 ... mehr lesen...
Der Kläger und die Erstbeklagte verschuldeten am 21. September 1969 einen Verkehrsunfall, bei dem Andreas P schwer verletzt wurde. Der Kläger und die Erstbeklagte wurden deswegen der Übertretung nach § 335 StG schuldig gesprochen. Nachdem der Haftpflichtversicherer des Klägers die Schmerzengeldansprüche des Andreas P mit 80.000 S abgefunden hatte, klagte Andreas P den nunmehrigen Kläger und dessen Haftpflichtversicherer auf Feststellung, daß sie ihm zur ungeteilten Hand für sämtlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AASVG §332 AEKHG §8EKHG §11GSKVG §108
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsträger kann seinen Regreßanspruch gegen einen weiteren Schädiger (neben dem Sozialversicherten) nur in der Höhe der Quote geltend machen, die bei Durchführung eines inneren Ausgleichs der Gesamtschuldner auf diesen Schädiger entfiele. Entscheidungstexte 2 Ob 319/70 Entscheidungstext OGH 26.11.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BABGB §1489 IEKHG §8EKHG §11EKHG §17VersVG §67
Rechtssatz: Ausgleichungsansprüche eines an einem Verkehrsunfall Beteiligten gegen einen anderen wegen Leistungen an Dritte verjähren in dreißig Jahren (§§ 11 Abs 1, 1. Satz, 17 EKHG). Die "Ausgleichung" gemäß § 11 Abs 1 2. Satz EKHG bei Ansprüchen eines Beteiligten muß schon bei der Erledigung dieser Ansprüche erfolgen; der Beteiligte kann nur so viel verlangen, als im en... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1962 ereignete sich im Ortsgebiet von H auf der Bundesstraß Nr 1 ein Verkehrsunfall, an dem Maria G als Lenkerin des dem Raimund C gehörenden LKWs und der Beklagte als Lenker des dem Alfred K gehörenden PKWs beteiligt waren. Maria G wurde wegen dieses Unfalles strafgerichtlich verurteilt. Der LKW des Raimund C war bei der Klägerin gegen Haftpflicht versichert. Die Klägerin leistete Schadenersatz an die Insassen des PKW (Alfred K und Marianne K) sowie an dritte Personen... mehr lesen...
Norm: EKHG §8EKHG §11
Rechtssatz: § 8 EKHG ist nur anzuwenden, wenn einer der Beteiligten nicht ausgleichspflichtig ist; sonst gilt ausschließlich § 11 EKHG. Entscheidungstexte 2 Ob 164/66 Entscheidungstext OGH 19.10.1966 2 Ob 164/66 Veröff: JBl 1967,319 2 Ob 134/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 2 Ob 134/75 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1EKHG §1EKHG §8KFG 1955 §88
Rechtssatz: Durch das Ingangsetzen des Motors des abgeschleppten Fahrzeuges wird die Einheit des Schleppzuges nicht aufgehoben, daher bleibt auch die Haftung des Halters des abschleppenden Fahrzeuges bestehen. Entscheidungstexte 2 Ob 240/59 Entscheidungstext OGH 06.05.1959 2 Ob 240/59 Veröff: ZVR 1960/130 S 88 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §8
Rechtssatz: (Zum AutomobilhaftpflichtG) Bei Zusammenstoß zweier Kraftwagen haften die Haftpflichtigen beider Betriebe dem beschädigten Dritten zur ungeteilten Hand und es kann sich kein Haftpflichtiger durch den Nachweis des Verschuldens einer Person befreien, die für den Unfall gleichfalls haftpflichtig ist. Entscheidungstexte 2 Ob 79/21 Entscheidungstext OGH 15.02.19... mehr lesen...