RS OGH 1977/5/12 2Ob93/77, 2Ob5/12t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1977
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Norm

ABGB §1302 A
ABGB §1304 BI
EKHG §8

Rechtssatz

Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. Er muß sich jedoch von jedem der gemeinsam oder gesondert in Anspruch genommenen Schädiger sein Eigenverschulden oder Mitverschulden einwenden lassen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 93/77
    Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 93/77
  • 2 Ob 5/12t
    Entscheidungstext OGH 15.05.2012 2 Ob 5/12t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026726

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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