Begründung: Mario S***** war Bauherr eines Einfamilienhauses, für das ihm die Erstbeklagte einen Bausatz verkaufte. Der Abladevorgang oblag Mario S*****, der sich zu diesem Zweck von seiner Arbeitgeberin, der Viertbeklagten, einen von dieser gehaltenen Gabelstapler auslieh. Mario S***** teilte der Viertbeklagten mit, den Stapler zum Abladen im Zusammenhang mit dem Hausbau zu benötigen; wer diesen lenken werde, wurde nicht besprochen. Es kann nicht festgestellt werden, ob die Viertbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 10. 2004 ereignete sich ein Arbeitsunfall während des Zuschüttens einer Künette. Der Erstbeklagte bediente dabei einen am von ihm gefahrenen LKW montierten und durch dessen Motorkraft betriebenen Greifarm eines Kranes von einer Plattform zwischen dem Fahrerhaus und der Ladefläche aus. Über Anweisung eines Arbeitskollegen öffnete und schloss er den Greifer immer wieder kurz, um das vom LKW in die Künette einzufüllende Material nicht in einem Schwall, sond... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Sadik Z*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Helmuth Hackl ua, Rechtsanwälte in Linz, ... mehr lesen...
Gründe: Der Polizeibeamte Gerhard St***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Schwechat vom 29. November 2005, GZ 11 U 246/05d-40, des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB schuldig erkannt, weil er am 16. Juni 2005 auf der Donau bei Stromkilometer 1907,500 im Gemeindegebiet von Fischamend dadurch, dass er als verantwortlicher Schiffsführer des Polizeibootes „Donau" die gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht ließ und trotz eines nahe des rechte... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 12. 1981 geborene Kläger besuchte im Sommersemester 1998 die 6. Klasse eines Bundesrealgymnasiums. In der Zeit von 28. 6. bis 4. 7. 1998 führte dieses Gymnasium eine Sportwoche durch, mit deren Leitung der Klassenvorstand des Klägers beauftragt war. Die Beklagten betreiben in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein "Kajak-Center". Diesem Unternehmen wurde mit Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 6. 9. 1994 bestätigt, dass es aus der Sic... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte brachte am 30. 10. 1997 seinen LKW in eine von der klagenden Partei betriebene Prüfhalle, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit dieses LKW gemäß § 57a KFG überprüfen zu lassen. Ein Bediensteter der klagenden Partei stellte Mängel fest, insbesondere war die Leistung der Bremsen nicht in Ordnung. Deshalb wurde dem Beklagten aufgetragen, die festgestellten Mängel zu beheben. Der Beklagte erschien am nächsten Tag neuerlich in der Prüfhalle, nachdem er selbst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger nahm am 19. 11. 1996 als Milizsoldat im Gebiet einer niederösterreichischen Gemeinde an einer Bundesheerübung teil. Der Beklagte ist "Besitzer" eines dort gelegenen landwirtschaftlichen Anwesens. Am 19. 11. 1996 arbeitete er tagsüber im Wald. An diesem Tag ersuchte ein Vertreter des Bundesheers die Mutter des Beklagten, dessen Scheune während der Übung als Quartier verwenden zu dürfen. Diesem Begehren wurde mit dem Hinweis entsprochen, "keine Haftun... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 7. 1996 explodierte im Werk eines mit der Herstellung von Styropor befassten Unternehmens ein Dampfspeicher. Dadurch entstanden Schäden am Gebäude und an der Betriebseinrichtung. Das Gebäude steht im Eigentum einer Leasing-Gesellschaft mbH, die ebenso wie die Gesellschaft mbH, die den Betrieb führt, bei der klagenden Partei gegen Feuerschäden versichert ist. Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 31,589.000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 3. 1995 als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. In dieser Eigenschaft hatte er am 23. 3. 1995 einen Transport durchzuführen. Er lenkte ein bei der Erstnebenintervenientin haftplichtversichertes Zugfahrzeug mit einem bei der Zweitnebenintervenientin haftpflichtversicherten Sattelanhänger. Auf der Westautobahn wurde ihm von einem nachkommenden Verkehrsteilnehmer, der von den Reifen des Sattelanhängers Rauch aufsteigen sah, ein Signa... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Februar 1997 ereignete sich auf der Autobahn A 25 Richtungsfahrbahn Linz ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Mazda 626 und ein Sattelkraftfahrzeug mit der Aufschrift "G*****" beteiligt waren. Im Zuge eines Überholmanövers durch das klägerische Fahrzeug löste sich vom Dach des Planenaufbaues des Sattelanhängers eine große Eisplatte und fiel auf die Windschutzscheibe des klägerischen PKWs. Die Eisplatte war so groß, dass sie dem Kläger die Sicht... mehr lesen...
Begründung: Am 27. 11. 1996 ereignete sich gegen 7.10 Uhr auf einer Landesstraße im Gebiet der beklagten Gemeinde auf der dort befindlichen Westbahnbrücke ein Verkehrsunfall, an welchem unter anderem der Kläger mit einem von ihm gelenkten und gehaltenen PKW beteiligt war. Er kam auf der eisglatten Fahrbahn der Brücke ins Schleudern und stieß gegen einen entgegenkommenden PKW. Durch diese Kollision wurde er verletzt, an seinem Fahrzeug entstand ein Sachschaden. Im vorliegenden... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IB
Rechtssatz: Vom Halter des Kraftfahrzeugs unterscheidet sich der Betriebsunternehmer insofern, als sich seine Verfügungsgewalt auf den Bahnbetrieb in seiner Gesamtheit und nicht bloß auf die einzelnen Fahrbetriebsmittel erstrecken muß; da diese an Schienen gebunden sind, muß diese Verfügungsgewalt vor allem auch die Herrschaft über die Gleisanlagen (beziehungsweise Schwebeanlagen), Oberleitungsanlagen und Signalanlagen sowie üb... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IB
Rechtssatz: Betriebsunternehmer ist, wer die Bahn für eigene Rechnung benutzt und die freie Verfügung über den Bahnbetrieb ausübt, wer also einerseits aus dem Bahnbetrieb den wirtschaftlichen Nutzen zieht und andererseits selbständig über den Bahnbetrieb verfügen kann, weshalb er auch die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen soll. Betriebsunternehmer ist, auf wen beide Kriterien zutreffen, selbst wenn er nicht Eigentü... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIAEKHG §5 IBEKHG §5 IC
Rechtssatz: Der Eigentümer (Mieter, Untermieter) eines Eisenbahnkesselwagens ist nicht Betriebsunternehmer einer Eisenbahn, weil er der Verfügungsgewalt über den Eisenbahnbetrieb - der vor allem auch die Gleisanlagen umfassen muss - ermangelt. Entscheidungstexte 1 Ob 173/97s Entscheidungstext OGH 28.10.1997 1 Ob 173/97s Veröff: SZ 70/222 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Haftpflichtversicherin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Liegenschaftseigentümerin), auf deren Betriebsgelände beim Linzer Tankhafen am 12.Februar 1993 etwa 1000 Liter Dieselkraftstoff aus einem schadhaften Eisenbahnkesselwagen austraten. Der Kesselwagen stand in Warteposition und sollte einem anderen Unternehmen zugestellt werden. Der Ölaustritt war durch das Zusammentreffen mehrerer Umstände verursacht worden: ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 5 EKHG I. Eisenbahnunternehmen A Allgemeines B Betriebsunternehmen C Kein Betriebsunternehmen II. Kraftfahrzeughalter A Allgemeines B Halter C Kein Halter European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102196 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA
Rechtssatz: Durch die kurzfristige Überlassung eines Kraftfahrzeuges wie etwa für eine Fahrt oder einen Tag wird eine Mithaltereigenschaft des Mieters oder Entlehners nicht begründet. Entscheidungstexte 2 Ob 98/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 2 Ob 98/95 Veröff: SZ 69/11 2 Ob 251/08p Entscheidungstext OGH 10.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Soweit der Kläger mit seiner Revision die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes bekämpft, ist sie unzulässig, da gemäß § 47 Abs. 1 ASGG im Verfahren in Arbeits- und Sozialrechtssachen lediglich die Rekursbeschränkungen des § 528 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 und 2 ZPO nicht anzuwenden sind. Da demnach die Rekursbeschränkung des § 528 Abs. 2 Z 3 ZPO auch im Verfahren in Arbeits- und Sozialrechtssachen gilt, war die Revision des Klägers, soweit sie den Kostenpunkt b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 29. Dezember 1984 um ca. 21.30 Uhr während eines Winterurlaubes im Kleinwalsertal als Fußgängerin in Mittelberg auf dem Stützeweg dadurch zu Sturz, daß sie in eine ca. 20 cm tiefe, vereiste Spurrille abrutschte. Dabei zog sie sich eine schwere Beinverletzung zu. Mit der Behauptung, die beklagte Partei sei Halterin dieser Gemeindestraße und habe nach längerwährenden starken Schneefällen die Schneeräumung und Streuung grob fahrlässig unterlas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2.März 1984 ereignete sich in Innsbruck auf der Burgenlandstraße ein Verkehrsunfall, an dem Josef T*** als Lenker des bei der klagenden Partei kasko- und haftpflichtversicherten PKW der Marke Datsun des Arno C*** beteiligt war. Die Beklagte, die über keine Lenkerberechtigung verfügt, hatte dem Lenker die in ihrer Verwahrung befindlichen Fahrzeugschlüssel überlassen. Josef T*** wurde wegen dieses Unfalls mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 3.Augus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. August 1984 erlitt der Kläger als Zuschauer einer Auto-Cross-Veranstaltung durch einen von einem Fahrzeug aufgewirbelten Stein eine schwere Verletzung am rechten Auge. Er begehrte von der beklagten Partei als Rennveranstalter einen Schadenersatzbetrag von S 454.726,-- sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Folgen des Unfalles. Der Kläger stützte sein Begehren auf den durch den Erwerb der Eintrittskarte geschlossenen Vertrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. und 23. November 1984 fand im Raum Rosaliengebirge zwischen Neudörfl und Hochwolkersdorf eine Gefechtsübung der Panzertruppenschule Zwölfaxing statt, bei der Schützenpanzer, Jagdpanzer und Radfahrzeuge eingesetzt waren. Die Kettenfahrzeuge hatten ein Gewicht von etwa 13 bis 18 Tonnen, die Radfahrzeuge ein Gewicht bis zu 8 Tonnen. Die Kettenfahrzeuge sind nicht für den Verkehr zugelassen und tragen auch keine Kennzeichentafeln. Alle Fahrzeuge werden mit ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein wesentliches Kriterium der Haltereigenschaft ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug. Aus diesem Gesichtspunkt wurde in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht nur die Haltereigenschaft von Kraftfahrzeugreparaturunternehmern bejaht, sondern etwa auch die des Inhabers einer Schlichtgarage (SZ 41/127; ZVR 1971/40; ZVR 1977/135; ZVR 1985/44 ua). Entgegen der Rechtsansicht der Vorinstanzen is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von S 725.678,64 s.A. und zunächst auch die Feststellung, die beklagte Partei sei schuldig, ihr alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr "im Zusammenhang mit der Sattelzugmaschine Magirus Deutz 310 D 22 FS, Polizeikennzeichen W 749.820, für das Unfallereignis vom 3. Oktober 1974 erwachsen". Mit Schriftsatz vom 2. Jänner 1984, ON 21, wurde das Feststellungsbegehren auf Kosten eingeschränkt. Nach dem Klagsvorbringen habe Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. November 1979 ereignete sich auf der K*****-Bundesstraße zwischen M***** und K***** beim Straßenkilometer 35,8 gegen 8,45 Uhr ein Verkehrsunfall, der vom Erstbeklagten als Lenker des von seinem Dienstgeber, der Josef B***** GesmbH (in der Folge B***** GesmbH genannt) von der Zweitbeklagten gemieteten VW-Busses 255 (*****) verschuldet wurde. Bei diesem Unfall erlitt der in diesem Kraftfahrzeug mitfahrende Walter R*****, der ebenfalls bei der B***** GesmbH... mehr lesen...