Entscheidungsgründe: Hans Wolfgang A, der Ehegatte der Erstklägerin und Vater des Zweitklägers, wurde am 19.9.1976 als Streckenposten bei einem auf der Rennstrecke C veranstalteten Autorennen getötet. In dem von den Hinterbliebenen geführten Verfahren 3 Cg 228/77 des Kreisgerichtes Wels wurde Franz D als Beklagter gegenüber den Klägern zum Schadenersatz verpflichtet und seine Haftung für künftige Schäden mit der
Begründung: festgestellt, daß er als Teilnehmer am Autorennen den Unfall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. August 1973 ereignete sich gegen 15.40 Uhr im 12. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Breitenfurterstraße - Sonnergasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W***** beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte fuhr mit dem PKW auf der Breitenfurterstraße stadtauswärts und stieß dabei den Kläger, der als Fußgänger... mehr lesen...
Norm: AHG §1 DcAHG §7B-VG Art23EKHG §1 IIIAEKHG §5 IIAEKHG §11
Rechtssatz: Aus Art 23 Abs 1 B-VG und § 1 Abs 1 AHG kann nicht abgeleitet werden, daß mit dem Inkrafttreten des AHG andere, auf Gefährdung abstellende Haftungsgründe ausgeschlossen sein sollten. Liegt auch ein solcher Haftungsgrund vor, können Ansprüche je nach Absicht Gesetzgebers wahlweise, hilfsweise oder ergänzungsweise nach dem einen oder nach dem anderen Rechtsgrund geltend ge... mehr lesen...
Am 3. 6. 1981 gegen 5.45 Uhr kam es auf der Bundesstraße 3 als Freilandstraße in L im Bereich einer Haarnadelkurve zu einer Streifung des von Josef F gelenkten, Richtung Linz fahrenden Postomnibusses Marke Steyr, Kennzeichen PT 12.912, mit dem in die Gegenrichtung fahrenden, vom Kläger gelenkten und in seinem Eigentum stehenden PKW Citroen GX-YR, Kennzeichen O 467.053. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer des Postomnibusses. Dem dienstlichen Auftrag gemäß ist am Postomnibus ... mehr lesen...
Am 12. 1. 1981 wurde auf der Abfahrttrasse des Bergliftes Stuhleck die Klägerin beim Schifahren aus Verschulden der beiden Beklagten, die deshalb strafgerichtlich rechtskräftig verurteilt wurden, verletzt. Die Beklagten nahmen an diesem Tag als Gendarmeriebeamte auf Grund einer Verfügung des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland an einer Dienstsportveranstaltung teil. Der Unfall ereignete sich dadurch, daß die beiden Beklagten der Klägerin, die gestürzt war, aber sich nicht ve... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIC
Rechtssatz: Wird ein auf eine ARGE zugelassenes Kraftfahrzeug vertraglich für längere Zeit einem Gesellschafter zur alleinigen Nutzung auf dessen Rechnung überlassen, dann haftet nur dieser Gesellschafter als Halter (nicht aber die anderen Gesellschafter der ARGE). Entscheidungstexte 8 Ob 179/81 Entscheidungstext OGH 10.09.1981 8 Ob 179/81 ... mehr lesen...
Am 17. Juni 1975 ereignete sich auf der Mauthausner Bundesstraße im Ortsgebiet von Windpassing ein Verkehrsunfall, an dem der bei der Klägerin haftpflichtversicherte LKW der Firma Franz H mit dem Kennzeichen O 27 358 und der auf die ARGE F zugelassene und zur Unfallszeit für die ARGE F im Einsatz befindliche LKW mit dem Kennzeichen N 963 593 beteiligt waren. Haftpflichtversicherungsnehmer hinsichtlich dieses Fahrzeuges war gleichfalls die ARGE F. Der Lenker des letztgenannten Kraftfah... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA
Rechtssatz: Zur Frage der Mithaltereigenschaft des stillen Gesellschafters. Entscheidungstexte 8 Ob 89/80 Entscheidungstext OGH 11.09.1980 8 Ob 89/80 Veröff: ZVR 1981/191 S 243 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0058189 Dokumentnummer JJR_19800911_OGH0002_008... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der mit Teilurteil zum Regress an die Klägerin verpflichtete Ehemann der Beklagten verschuldete am 23. 7. 1977 mit einem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einen Verkehrsunfall, ohne in Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung zu sein. Die Klägerin hat an den geschädigten Dritten Leistungen erbracht. Sie begehrt die solidarische Verpflichtung auch der Beklagten zum Regress, weil diese am Unfallstag das Fahrzeug ihrem Ehemann überlassen habe, obwohl sie ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA
Rechtssatz: Da eine gewisse Konstanz der Haltereigenschaft in der Absicht des Gesetzgebers gelegen ist und deren geradezu schaukelhafter Wechsel vermieden werden soll bleibt derjenige, der ein Fahrzeug einem anderen überlässt, Halter, wenn die Verantwortung für dessen Betrieb nur zum Teil und nur kurzfristig auf den Benützer übergeht. Entscheidungstexte 2 Ob 78/78 Ents... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA
Rechtssatz: Verfügungsgewalt ist ein wesentliches Kriterium der Haltereigenschaft. Entscheidungstexte 2 Ob 78/78 Entscheidungstext OGH 08.06.1978 2 Ob 78/78 Veröff: SZ 51/84 1 Ob 34/78 Entscheidungstext OGH 22.11.1978 1 Ob 34/78 Veröff: ZVR 1979/259 S 308 7 Ob 8/87 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIAEKHG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Regelung des § 6 Abs 2 EKHG setzt voraus, daß es neben dem Benützer einen von diesem verschiedenen Halter gibt. Entscheidungstexte 2 Ob 78/78 Entscheidungstext OGH 08.06.1978 2 Ob 78/78 Veröff: SZ 51/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0058254 ... mehr lesen...
Der Kläger vermietete seinen Traktor samt Anhänger tageweise an die Firma S, Ges. m. b. H. und Co. KG, die in Götzendorf an der Leitha Straßenbauarbeiten durchführte. Der bei ihr beschäftigt gewesene - auf Seiten der Beklagten (Republik Österreich - Österreichische Bundesbahnen) beigetretene - Nebenintervenient Friedrich P, der keine Lenkerberechtigung besaß, übernahm, ohne hiezu beauftragt worden zu sein, am 1. Juni 1970 anläßlich der Beförderung von Baumaterial die Lenkung des Trakt... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA
Rechtssatz: Treffen die verschiedenen die Haltereigenschaft begründenden Merkmale nicht auf die gleiche Person zu, dann ist zu prüfen, welchen im Einzelfall größere Bedeutung zukommt. Halter des Fahrzeuges ist dann derjenige, auf den die Merkmale mit größerer Bedeutung zutreffen. Entscheidungstexte 7 Ob 64/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 7 Ob 64/77 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIAAKHB Art1AKHB Art6
Rechtssatz: Verpflichtung als Mithalter, die den Versicherten treffenden Obliegenheiten zu erfüllen (hier: Führerscheinklausel). Entscheidungstexte 7 Ob 64/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 7 Ob 64/77 7 Ob 61/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1980 7 Ob 61/79 Vgl auch; Veröff: SZ 53/43 = ZVR 1980/3... mehr lesen...
Am 30. Juli 1972 befanden sich der Kläger und Franz H, beide Gendarmeriebeamte, gemeinsam mit ihren Dienstmotorrädern auf einer Patrouillenfahrt in Osttirol. Auf der Heimfahrt zu ihrer Dienststelle kam es gegen 17.30 Uhr im Gemeindegebiet von Nußdorf-Debant dadurch zu einem Unfall, daß der Kläger, der wegen eines einsetzenden Regens nach links zu einer Tankstelle abbiegen wollte, um dort Unterstand zu finden, vom Motorrad des nachfolgenden Franz H gestreift wurde. Der Kläger erlitt da... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIAEKHG §5 IIB
Rechtssatz: Die Haltereigenschaft am reparierten Fahrzeug geht vom Werkstätteninhaber wieder auf den (früheren) Halter über, wenn der abholende Dritte vom (früheren) Halter bevollmächtigt ist. Die Erteilung der Vollmacht kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen (§ 863 ABGB). Entscheidungstexte 2 Ob 117/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 2 Ob ... mehr lesen...
Der Erstbeklagte verschuldete am 5. August 1967 auf der Bundesstraße 122 bei km 2175 im Gemeindegebiet Aschbach-Markt als Lenker des dem zweitbeklagten gehörenden Personenkraftwagens Mercedes 220 SE b, einen Verkehrsunfall, bei dem der in diesem Fahrzeug mitfahrende Kläger schwer verletzt wurde. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Verkehrsunfalles mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 8. Feber 1968, der Übertretung gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 StG ... mehr lesen...
Der Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, fuhr am 27. Juli 1972 in einem gemieteten, von seiner Ehegattin gelenkten Elektroboot auf dem Traunsee im Bereich von Gmunden. Rudolf H lenkte dort zur selben Zeit ein Motorboot der Beklagten (Republik Österreich). Er befand sich als Gendarmeriebeamter auf einer dienstlichen Überwachungsfahrt und war hiebei im Rahmen der Hoheitsverwaltung der Republik Österreich tätig. Das von Rudolf H gelenkte Boot rammte dabei das Boo... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA
Rechtssatz: Wenn die Haltereigenschaft des Lenkers nicht ausdrücklich behauptet wurde, so ist sie gleichwohl anzunehmen, wenn im Verfahren erster Instanz beide Teile davon ausgehen, daß das vom Erstbeklagten gelenkte Fahrzeug "sein Wagen" war, das Erstgericht sein Urteil auf die vom Verschulden unabhängige "gegenseitige Ersatzpflicht der Halter" gestützt und schließlich die Beklagten in ihrer Berufung die Haltereigenschaft des... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd11EKHG §5 IIB
Rechtssatz: Unternimmt ein Heeresfahrer mit einem Heeresfahrzeug auf Grund eines Rahmenfahrbefehls seines Vorgesetzten zur militärischen Ausbildung eine Fahrt, handelt er in Vollziehung der Gesetze, auch wenn die Art der Durchführung der Fahrt der Bestimmung durch eine nicht dem Bundesheer angehörende Person, die auch einen Teil der Kosten zu tragen hat, überlassen wurde. Die Republik Österreich bleibt auch Halterin... mehr lesen...
Im Sommer 1971 nahm der Kläger, ein Student der Technischen Hochschule Graz, als Ferialpraktikant und Mitglied einer Vermessungsgruppe an Vermessungsarbeiten im Gebiet des A-Kogels im Gemeindegebiet A teil. Der Vermessungsgruppe war vom Bundesheer ein geländegängiger Puch-Haflinger, BH 62.679, zur Verfügung gestellt und als Fahrer der Korporal des Bundesheeres Gottfried J abgestellt worden. Am 3. September 1971 fuhr Gottfried J mit dem Fahrzeug auf dem L-Weg über die S-Alm in Richtu... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIAEKHG §5 IIC
Rechtssatz: Keine Halterhaftung, wenn ein Kraftfahrzeug als ortsgebundene Arbeitsmaschine verwendet wird. Entscheidungstexte 2 Ob 154/74 Entscheidungstext OGH 17.10.1974 2 Ob 154/74 Veröff: RZ 1975/9 S 25 = ZVR 1975/171 S 247 2 Ob 99/77 Entscheidungstext OGH 16.06.1977 2 Ob 99/77 Beisatz: Maßgebend nich... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB
Rechtssatz: Ehefrau als Mithalterin eines Kraftfahrzeuges. Die Mithaltereigenschaft der Ehegatten ergibt sich daraus, daß das Fahrzeug aus dem Einkommen beider Ehegatten gemeinsam angeschafft wurde, daß sie mit ihren Einkommen gemeinsam die Kosten des Betriebes des Fahrzeuges bestritten und das Fahrzeug zumindestens von beiden Ehegatten als Verkehrsmittel für ihren täglichen Weg zur und von der Arbeitsstätte verwendet wird. Di... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIB
Rechtssatz: Der Vater eines Minderjährigen, in dessen Personen Eigentum, Zulassung und Haftpflichtversicherung an einem Moped zusammentreffen, bleibt auch dann Halter, wenn der Minderjährigen dieses benützt und auch für die Betriebskosten aufkommt. Entscheidungstexte 2 Ob 42/73 Entscheidungstext OGH 05.04.1973 2 Ob 42/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1AKHB Art6 Abs2 litbEKHG §5 IIaKFG 1967 §43 Abs4KFG 1967 §103 Abs2VersVG §69 Abs3VersVG §71 Abs1VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Zur Haftung des Verkäufers eines Kraftfahrzeuges für den Unfall, den der führerscheinlose Käufer - ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsbehörde und ohne Meldung an den Haftpflichtversicherer - nach Übergabe des Kraftfahrzeuges an ihn innerhalb der Monatsfrist des § 71 VersVG versc... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P ge... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIA
Rechtssatz: Die Haftung nach EKHG trifft den, auf den die Haltereigenschaft ausmachenden Kriterien zutreffen und nicht denjenigen, der etwa bei einem Dritten den Anschein erweckt hat, Fahrzeughalter zu sein. Entscheidungstexte 2 Ob 406/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1971 2 Ob 406/70 Veröff: ZVR 1972/133 S 242 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIAKFG 1967 §59
Rechtssatz: Die Haftpflichtversicherung muss nicht vom Halter abgeschlossen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 406/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1971 2 Ob 406/70 Veröff: ZVR 1972/133 S 242 7 Ob 64/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 7 Ob 64/77 8 Ob 201/81 Entsc... mehr lesen...
Norm: EKHG §5 IIAEKHG §5 IIB
Rechtssatz: Der Eigentümer eines Kraftfahrzeuges muß nicht dessen Halter sein. Entscheidungstexte 2 Ob 406/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1971 2 Ob 406/70 Veröff: ZVR 1972/133 S 242 8 Ob 94/75 Entscheidungstext OGH 18.06.1975 8 Ob 94/75 Veröff: ZVR 1976/21 S 20 ... mehr lesen...