Norm
EKHG §1 IIARechtssatz
Der Eigentümer (Mieter, Untermieter) eines Eisenbahnkesselwagens ist nicht Betriebsunternehmer einer Eisenbahn, weil er der Verfügungsgewalt über den Eisenbahnbetrieb - der vor allem auch die Gleisanlagen umfassen muss - ermangelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108670Im RIS seit
27.11.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2019