Norm
EKHG §3 Z2Rechtssatz
Kein wirtschaftliches Interesse eines neunjährigen Kindes an der Beförderung durch ein Kraftfahrzeug, wenn dessen Halter auf Ersuchen des Vaters die Aufsicht über das Kind übernommen hat und dieses mit Wissen des Vaters auf eine Vergnügungsfahrt mitnimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058100Dokumentnummer
JJR_19671109_OGH0002_0020OB00241_6700000_002