RS OGH 1988/9/13 2Ob83/88

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Norm

EKHG §3 Z2

Rechtssatz

Befördert ein Ehegatte den anderen, der durch seine Berufstätigkeit zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beiträgt (§ 94 Abs 1 ABGB), mit seinem Kraftfahrzeug an den Arbeitsplatz, weil dieser sonst keine andere Beförderungsmöglichkeit hat, liegt dies im gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse beider Ehegatten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058098

Dokumentnummer

JJR_19880913_OGH0002_0020OB00083_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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