Norm
EKHG §3 Z2Rechtssatz
Befördert ein Ehegatte den anderen, der durch seine Berufstätigkeit zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beiträgt (§ 94 Abs 1 ABGB), mit seinem Kraftfahrzeug an den Arbeitsplatz, weil dieser sonst keine andere Beförderungsmöglichkeit hat, liegt dies im gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse beider Ehegatten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058098Dokumentnummer
JJR_19880913_OGH0002_0020OB00083_8800000_001