Norm
EKHG §3 Z2Rechtssatz
Aus dem bloßen Verbot des Traktorführers an ein fünf Jahre altes Kind, für eine geringfügige Weiterbewegung des Traktors auf dem Feld nicht wieder aufzusteigen, kann nicht abgeleitet werden, daß es sich bei diesem Wiederbesteigen des Traktors im Verlaufe des trotz dieses weisungswidrigen Verhaltens des Klägers als Einheit anzusehenden Beförderungsvorganges auf das Feld und wieder zurück nach Hause um eine Beförderung ohne den Willen des Halters im Sinne der angeführten Gesetzesstelle gehandelt hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0058109Dokumentnummer
JJR_19720125_OGH0002_0080OB00007_7200000_001