RS OGH 1972/1/25 8Ob7/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1972
beobachten
merken

Norm

EKHG §3 Z2

Rechtssatz

Aus dem bloßen Verbot des Traktorführers an ein fünf Jahre altes Kind, für eine geringfügige Weiterbewegung des Traktors auf dem Feld nicht wieder aufzusteigen, kann nicht abgeleitet werden, daß es sich bei diesem Wiederbesteigen des Traktors im Verlaufe des trotz dieses weisungswidrigen Verhaltens des Klägers als Einheit anzusehenden Beförderungsvorganges auf das Feld und wieder zurück nach Hause um eine Beförderung ohne den Willen des Halters im Sinne der angeführten Gesetzesstelle gehandelt hätte.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 7/72
    Entscheidungstext OGH 25.01.1972 8 Ob 7/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0058109

Dokumentnummer

JJR_19720125_OGH0002_0080OB00007_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten