Norm: StGB §1StGB §61StGB §302
Rechtssatz: Wäre § 302 StGB in der Zeit zwischen Tatbegehung und Urteilsfällung geändert worden, so hätte nach §§ 1, 61 StGB ein Günstigkeitsvergleich stattfinden müssen (vgl Friedrich, Zum Legalitätsprinzip im StGB und seinem Niederschlag in der Rechtsprechung; ÖJZ 1980, 57 ff). Die mit dem (am 1.Mai 1996 in Kraft getretenen) Poststrukturgesetz erfolgte Übertragung der früher von der Postverwaltung und Telegraphe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde Harald J***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB (1.) und (insoweit unter Abweichung von der teils auf Mißbrauch der Amtsgewalt und teils auf Diebstahl lautenden Anklage) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teil... mehr lesen...
Norm: StGB §20aStGB §61SGG §12 Abs5 V/DStRÄG 1996 ArtXI Abs2
Rechtssatz: Die (von der RVzStRÄG 1996 auch als bedenklich und überflüssig angesehene) Gesetzesstelle des § 12 Abs 5 SGG ist durch Art VII 1 des Strafrechtsänderungsgesetzes 1996, BGBl 762/96, mit Wirkung vom 1. März 1997 entfallen. Ihre Funktion wurde im wesentlichen durch die neugeordneten (vermögensrechtlichen) Bestimmungen im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (Abschöpfung der... mehr lesen...
Norm: StGB §61AußHG 1995 §23 Abs2
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des § 23 Abs 2 AußHG 1995 schließt einen Günstigkeitsvergleich aus. Entscheidungstexte 12 Os 139/96 Entscheidungstext OGH 21.11.1996 12 Os 139/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106094 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 1 Abs 1, 61 StGB folgt, daß der Täter für eine Tat nicht mehr bestraft werden darf, wenn diese zwar nach dem zur Tatzeit in Geltung gestandenen (alten) Strafgesetz pönalisiert war, nach dem zur Zeit der Entscheidung in Kraft stehenden (neuen) Strafgesetz jedoch nicht mehr strafbar ist (§ 165 StGB aF). Entscheidungstexte 11 Os 16... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB §288 Abs2StGB §292a
Rechtssatz: In Ansehung nach dem Inkrafttreten der EONov 1991 (01.03.1992) abzuurteilender falscher Offenbarungseide ist kein Günstigkeitsvergleich zwischen § 288 Abs 2 und § 292 a StGB anzustellen. Durch die Gesetzesänderung wurde nicht der Meineid als solcher einem günstigeren Strafgesetz unterstellt, sondern der Offenbarungseid aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, weshalb das Verbrechen nach § 288 Abs 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9StGB §1StGB §61UWG §14 A1
Rechtssatz: Bei vorübergehenden Rechtsänderungen ("Zwischengesetze") hat der wettbewerbswidrig Handelnde - wo wie im Strafrecht - kein Recht darauf, zur Zeit der für ihn günstigsten Rechtslage verfolgt zu werden. Die "Zwischengesetze" bleiben bei der Beurteilung der Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruches unbeachtlich. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §122 Abs2 Z1StGB §61
Rechtssatz: Der Günstigkeitsvergleich ergibt die Anwendung des früheren Rechtes (vor BGBl 1990/475 und 1991/10). Entscheidungstexte 13 Os 125/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1993 13 Os 125/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060189 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck legte mit Strafantrag vom 17. August 1989, 9 St 5.563/87 (ON 53/II des Vr-Aktes), den ehemaligen Angestellten der SPARKASSE L***** Erhard P*****, Reinhold S*****, Helmut R***** und Alfred G***** das Vergehen nach dem § 24 Abs. 1 lit. a DevG zur Last, weil sie in verschiedener personeller Zusammensetzung in den Jahren 1983 bis 1987 in zahlreichen Angriffen vorsätzlich entgegen der Bestimmung des § 2 Abs. 1 DevG (und der jeweils geltenden Kundm... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Zur Frage von Zeitgesetzen im Sinn von von Anfang an zeitlich befristeten Strafgesetzen einerseits und von unbefristet erlassenen Blankettstrafnormen andererseits, die zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Tatbestandsmerkmale enthalten. Entscheidungstexte 11 Os 130/90 Entscheidungstext OGH 19.03.1991 11 Os 130/90 Veröff: EvBl 1991/150 S 6... mehr lesen...
Norm: DevG §14StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 61 (in Verbindung mit § 1) StGB sind nicht gleichsam schematisch zugunsten des Beschuldigten anzuwenden. Zu unterscheiden ist jedenfalls zwischen Blankettstrafgesetzen, die lediglich sichern sollen, daß der ausfüllenden
Norm: Gehorsam geleistet wird, und solchen, deren Aufgabe darin besteht, einen bestimmten Regelungseffekt oder ein Ordnungsprinzip, wie es sich zum jeweiligen Tatze... mehr lesen...
Norm: StGB §61StPO §259
Rechtssatz: Ein Günstigkeitsvergleich ist nur im Falle eines Schuldspruchs geboten; ein Freispruch gemäß § 259 Z 3 StPO hingegen muß zwecks Wahrung des Grundsatzes "ne bis in idem" nur die unter Anklage gestellte Tat, nicht aber auch die rechtliche Beurteilung derselben zum Gegenstand haben. Entscheidungstexte 12 Os 68/90 Entscheidungstext OGH 06.09.1990 12 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am ***** geborene Wolfgang P***** im zweiten Rechtsgang von dem Anklagevorwurf des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB aF (Punkt I./), des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach §§ 15, 204 Abs. 1 StGB aF (Punkt II./), ferner des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt III./) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt IV./) gemäß § 259 Z 3 StPO und von dem weitere... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die im
Spruch: relevierte Probezeit betrifft die dem Beschuldigten gewährte bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe (§ 43 Abs. 1 StGB), zu der er wegen des Vergehens nach § 108 Abs. 1 StGB (aF) verurteilt worden war; Gegenstand der mit der abgeurteilten Täuschung bezweckten Schädigung war das Recht des Staates gewesen, nur solche Kraftfahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, die alle gesetzlichen Voraussetzungen daz... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §1 Z2JGG 1988 §1 Z3JGG 1988 §5 Z4StGB §61
Rechtssatz: Im Verlauf des neunzehnten Lebensjahres vor dem Inkrafttreten des JGG 1988 verübte Straftaten, über die erst nach dem 31.12.1988 erkannt wurde, waren zwar nicht zur Tatzeit (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1961), wohl aber zur Zeit der Urteilsfällung Jugendstraftaten, auf welche gemäß § 61 StGB die materiellrechtliche Bestimmung des § 5 Z 4 JGG 1988 anzuwenden ist. Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas R*** (A) des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 sowie 15 StGB und (B) des Vergehens öffentlicher unzüchtiger Handlungen nach § 218 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (zu A) nachangeführte Frauen zur Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung genötigt oder zu nötigen versucht, indem er: I. mit schwerer gegen sie g... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB §201 Abs2
Rechtssatz: Ergibt der Günstigkeitsvergleich die Anwendung der gesetzlichen Neuregelung, so kommt diese in vollem Umfang, also auch unter Heranziehung solcher Kriterien, die (wie hier die Freiheitsentziehung und die besondere Erniedrigung) dem zur Tatzeit in Geltung gestandenen Recht in dieser besonderen Form fremd waren, zum Tragen. Entscheidungstexte 12 Os 166/8... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB nF §202StGB aF §204
Rechtssatz: Das Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB nF (StGNov 1989) ist in seiner Gesamtauswirkung für den Täter zumindest gleich günstig wie jenes der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB aF. Entscheidungstexte 12 Os 172/89 Entscheidungstext OGH 08.03.1990 12 Os 172/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Jänner 1961 geborene Staplerfahrer Franz R*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB aF (I) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.November 1988 in Deutschfeistritz und Peggau versucht, I. Personen weiblichen Geschlechts mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen, und zwar 1.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Februar 1953 geborene Walter E*** und der am 24.Juli 1962 geborene Wolfgang R*** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB nF schuldig erkannt. Darnach haben sie am 22.April 1989 in Krems an der Donau "als Beteiligte (§ 12 StGB)" Rosamunde P*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch gefährliche Drohung, indem sie ihr mit Händen und Füßen Schläge versetzten, ihr ein Messer an die Kehle setzten und Walter E... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Jänner 1960 geborene Zimmerer Hubert H*** wurde des Verbrechens des Zwangs zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB a.F. schuldig erkannt. Darnach hat er am 8.Februar 1989 in Gmünd (Kärnten) Ulrike F*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, nämlich dadurch, daß er sie würgte, ihren Fluchtversuch durch Festhalten vereitelte und äußerte: "Wenn Du nicht tust, was ich will, bring ich Di' um" wi... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB nF §201 Abs2StGB aF §202 Abs1
Rechtssatz: Wenn die Schuldsprüche nach § 202 aF StGB von der Aufhebung nicht erfaßt sind ist die Strafe nach § 202 Abs 1 StGB aF zu bemessen, zumal die Strafdrohung nach § 201 Abs 2 StGB nF ident ist. Entscheidungstexte 12 Os 85/89 Entscheidungstext OGH 24.08.1989 12 Os 85/89 12 Os ... mehr lesen...
Gründe: Der am 27.April 1963 geborene, zuletzt beschäftigungslose Karl Heinz P*** wurde des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.März 1989 in der Strafvollzugsanstalt Graz außer dem Fall der Notzucht eine Person weiblichen Geschlechts mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen getrachtet, indem er Christine Z*** umfaßte und mit sich zu Boden riß, wobei die Tatvollendung jedoch scheiterte. ... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Mai 1972 geborene Fleischhauerlehrling Werner E*** wurde des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Oktober 1988 in Linz im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit den Mitangeklagten Hans Dieter K*** und Markus K*** die damals 28-jährige Taxilenkerin Barbara B*** dadurch, daß er und die beiden Mittäter sie umringten, ihr einen Schlag versetzten und gemeinsam an der Brust und am Geschlechtsteil abgriffen, m... mehr lesen...
Norm: StGB §61
Rechtssatz: Hätte der Täter bei jeweils gleicher Höhe des anzuwendenden Strafsatzes (von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe) nach altem Recht die Verwirklichung zweier Verbrechenstatbestände, und zwar nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB einerseits sowie nach § 302 Abs 1 StGB andrerseits zu verantworten, wogegen ihm nach neuem Recht nur jener nach § 302 Abs 1 und Abs 2 StGB (nF) anzulasten ist, so ist... mehr lesen...