Norm: StGB §61
Rechtssatz: Beim Günstigkeitsvergleich sind stets die auf Basis des Urteilssachverhalts konkret anzuwendenden Strafgesetze (einschließlich allfälliger Qualifikationstatbestände) in den Blick zu nehmen. Entscheidungstexte 14 Os 103/21k Entscheidungstext OGH 16.11.2021 14 Os 103/21k European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: DSt §16 Abs2DSt §80 Abs6StGB §61
Rechtssatz: Mit dem BRÄG 2020, BGBl I 19/2020, wurde die Möglichkeit bedingter und teilbedingter Strafnachsicht der Disziplinarstrafe der Geldbuße geschaffen (§ 16 Abs 2 DSt). Nach der Übergangsbestimmung des § 80 Abs 6 DSt trat (ua) § 16 Abs 2 DSt mit 1. April 2020 in Kraft und ist auf Disziplinarvergehen anzuwenden, die nach dem 31. März 2020 begangen werden. Mit Ablauf eben dieses Tages trat § 39 DSt („... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §61StGB §67StGB §207a Abs3
Rechtssatz: Mehrere Begehungsformen eines alternativen Mischdelikts können - weil sie eine strafbare Handlung bilden - nicht in (Konkurrenz oder) Scheinkonkurrenz zueinander stehen. Verschafft sich der Täter eine verpönte Darstellung (als Tatobjekt des § 207a Abs 3 erster Satz StGB) und besitzt er sie anschließend, wird diese - eine strafbare Handlung begründende - eine Tat demnach bis zu dem Zeit... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB §164
Rechtssatz: Bei § 164 StGB ist auch die Änderung einer (in Bezug auf die Vortat anzuwendenden) strafrechtlichen Ausfüllungsnorm im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 11 Os 76/17m Entscheidungstext OGH 17.10.2017 11 Os 76/17m Beisatz: Ein Einbruchsdiebstahl (als Vortat), der zwar zur Tatzeit (nach § 129 StGB aF), nicht a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (1), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (2), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (3) sowie der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (5) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (4) und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (6) s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB in der Fassung BGBl I 1998/153, in einem Fall qualifiziert nach Abs 3 leg cit (I./), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB in der Fassung BGBl 1989/242 (II./) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses „nach § 212 Abs 1 StPO aF“ (III./) schuldig erkannt. Danach hat er „zu nicht mehr genau feststellbare... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Juni 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Marek sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Dr. Oshidari in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Böhm als Schriftführer in der Strafsache gegen Manfred S***** wegen Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M***** - soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - von der Anklage (ON 25) freigesprochen, er habe (A) vom Jahr 1986 bis Anfang März 1991 in R***** und F***** hinsichtlich der am 22. September 1980 geborenen Heike R***** 1) in jeweils wiederholten Angriffen außer dem Fall des § 206 StGB an dieser geschlechtliche Handlungen vorgenommen und von ihr an sich vornehmen lassen, indem er ihre Scheide mit seinen F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus F***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 2 Z 3 SMG (A), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall SMG, § 15 StGB (B) sowie jeweils (richtig:) mehrerer Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG (C/1) und nach § 27 Abs 1 Z 1 achter Fall SMG (C/2) schuldig erkannt. Danach hat er in Innsbruck, Fritzens und an anderen Or... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren relevant - Franz S***** im zweiten Rechtsgang (siehe zur Teilaufhebung des Urteils im ersten Rechtsgang die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs AZ 14 Os 57/09b) unter Bedachtnahme auf die in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche (wegen Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall SMG; § 12 StGB) aus dem ersten Rechtsgang erneut des nach Abs 4 Z 3 qualifizierten Verbrechens d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt und nach § 84 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 37 (zu ergänzen: Abs 1) StGB und „unter Bedachtnahme auf § 36 StGB" zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 2 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit zu sechzig Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch von ähnlicher Delinquenz enthält - wurde Rene M***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 1, Abs 4 Z 3 SMG, teils in Verbindung mit § 12 dritter Fall StGB (I), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 1 SMG (II), des Vergehens der Bestimmung zur versuchten Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Dlbrin M***** der Verbrechen des gewerbsmäßigen Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 1 und Abs 3 zweiter Fall SMG (2./) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG aF (für den Tatzeitraum bis zum 31. Dezember 2007) und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1, erster und zweiter Fall SMG idF der SMG-Novelle 2007 (für d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vedran J***** der Verbrechen des schweren und durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 und Z 4, 129 Z 1, 130 erster Fall, 15 StGB (I) und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB (II) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (III), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV), des betrüger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Michael Ma***** (wegen der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG aF [B./I./] und des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG [B./II./]) und Dragan Mi***** (wegen des Verbrechens nach § 28 [richtig: nicht auch Abs 1, sondern nur] Abs 2 vierter Fall SMG aF [D./I./] und des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB [D./II./]) sowie eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält, wurde Drazen B***** des Verbrechens (erg: des Suchtgifthandels) nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I), der Verbrechen (erg: des Suchtgifthandels) nach § 28a Abs 1 zweiter, dritter und fünfter Fall SMG, teilweise in Verbindung mit § 15 StGB (II), und der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter, dritter, vierter, fünfter und sechster Fall, Abs 2 Z 2 erster Halbsatz erster Fall SMG aF... mehr lesen...
Norm: StGB §61SMG §27 Abs1 Z1 BSMG §27 Abs1 A
Rechtssatz: § 27 Abs 1 sechster Fall SMG aF ist schon auf Grund der niedrigeren Strafdrohung (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen anstatt - nunmehr - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen) für den Angeklagten in ihrer Gesamtauswirkung günstiger im Sinn der §§ 1, 61 StGB als § 27 Abs 1 Z 1 achter Fall SMG (idF der SMG-Novelle ... mehr lesen...
Norm: SMG §27 Abs1 BSMG §27 Abs2 BSMG §48StGB §61
Rechtssatz: Die Unterstellung der Taten unter § 27 Abs 1 SMG in der seit 1. Jänner 2008 in Geltung stehenden Fassung, BGBl I 110/2007, ist schon deshalb nicht per se verfehlt, weil angesichts der in § 27 Abs 2 SMG vorgesehenen (mit § 27 Abs 1 SMG aF identen) Strafdrohung im Zusammenhalt mit der nunmehr gegenüber der Rechtslage vor Inkrafttreten der SMG-Novelle 2007 weitergehenden Diversionsmögli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch des Angeklagten enthält, wurde Loms M***** des Verbrechens (zu ergänzen: des Suchtgifthandels) nach (§§ 15, 12 zweiter Fall StGB) § 28a Abs 1 (zweiter und dritter Fall), Abs 4 (richtig:) Z 3 SMG (I./) sowie der Vergehen (zu ergänzen: des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften) nach § 27 Abs 1 Z 1 achter Fall SMG (II./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtsk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch ein Einziehungserkenntnis nach § 26 Abs 1 StGB (sowie § 34 SMG) enthaltenden Urteil wurde Christian P***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 SMG (1.) und (richtig:) der Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 (erg: erster und zweiter Fall) SMG (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch ein Einziehungserkenntnis nach Paragraph 26, Absatz eins, StGB (sowie Paragraph 34, SMG) enthaltenden Urte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ludwig S***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1, Abs 2 Z 2 und Abs 4 Z 3 SMG, teils als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB (I./A./ und II./), sowie des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG (I./B./) schuldig erkannt. Danach hat er in W***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ludwig S***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Brigitte W***** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB (1.) und des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat sie Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Brigitte W***** des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraph 169, Absatz eins, StGB (1.) und des Vergehens de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im zweiten Rechtsgang ergangenen Urteil wurde der Angeklagte Norbert M***** unter gleichzeitiger Zusammenfassung der im ersten Rechtsgang in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche wegen Straftaten nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG aF des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG aF schuldig erkannt. Danach hat er zwischen einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 2004 und Mai 2006 in Maria Enzersdorf den bestehenden Vorschr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 1998/153 (A), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl I 1998/153 (B 1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2001/130 (B 2) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (C) schuldig erkannt. Danach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 ( zu ergänzen: Z 1 erster Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines ... mehr lesen...
Gründe: Mit (auch einen Teilfreispruch und einen Verfolgungsvorbehalt enthaltendem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. November 2001, GZ 8b EVr 5111/00-151, wurde Ronald H***** der Verbrechen der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach § 209 StGB schuldig erkannt. Mit (auch einen Teilfreispruch und einen Verfolgungsvorbehalt enthaltendem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. November 2001, GZ 8b EVr 5111/00-151, wurde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch Freisprüche, die Verweisung von Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg und einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden - Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 5. Dezember 2005, GZ 72 Hv 195/05f-29, wurde Christian A***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB (I/A und B), (konkret:) dreier Vergehen (richtig: Verbrechen) der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Erstangeklagte Zlatko N***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB idF des StRÄG 2001, BGBl I 2001/130 (A./) und des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Frau (richtig: Person) nach § 205 Abs 1 StGB (B./), der Vergehen der Nötigung nach § 105 (zu ergänzen: Abs 1) StGB (C./I./ und II./), nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: ers... mehr lesen...
Gründe: Nandor P***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Finanzvergehens des Schmuggels und der Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG in Tateinheit mit dem Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG als Bestimmungstäter nach § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er „an einem noch festzustellenden Ort in der Zeit von 1998 bis Juni 2000 in wieder... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...