Norm
StGB §1Rechtssatz
Aus den Bestimmungen der §§ 1 Abs 1, 61 StGB folgt, daß der Täter für eine Tat nicht mehr bestraft werden darf, wenn diese zwar nach dem zur Tatzeit in Geltung gestandenen (alten) Strafgesetz pönalisiert war, nach dem zur Zeit der Entscheidung in Kraft stehenden (neuen) Strafgesetz jedoch nicht mehr strafbar ist (§ 165 StGB aF).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088969Dokumentnummer
JJR_19951121_OGH0002_0110OS00160_9500000_001