RS OGH 1995/11/21 11Os160/95

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Veröffentlicht am 21.11.1995
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Norm

StGB §1
StGB §61

Rechtssatz

Aus den Bestimmungen der §§ 1 Abs 1, 61 StGB folgt, daß der Täter für eine Tat nicht mehr bestraft werden darf, wenn diese zwar nach dem zur Tatzeit in Geltung gestandenen (alten) Strafgesetz pönalisiert war, nach dem zur Zeit der Entscheidung in Kraft stehenden (neuen) Strafgesetz jedoch nicht mehr strafbar ist (§ 165 StGB aF).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088969

Dokumentnummer

JJR_19951121_OGH0002_0110OS00160_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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