Gründe: Mit dem seit 28. Dezember 1995 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 20. Dezember 1995, AZ 7 E Hv 419/95, wurde Franz S***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 100 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Wegen Nichtentrichtung der Geldstrafe wurde der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet, diese a... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs2StGB §60
Rechtssatz: Die Ablaufhemmung der Frist für die Vollstreckbarkeitsverjährung fällt bereits mit Ablauf der Probezeit und nicht erst einem danach gefassten Beschluss auf endgültige Strafnachsicht hinweg. Entscheidungstexte 13 Os 132/05v Entscheidungstext OGH 15.02.2006 13 Os 132/05v European Case Law Identi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs l Z l) StGB (Faktum 2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefähr... mehr lesen...
Norm: StGB §27 Abs1StGB §43. StGB §44 Abs2
Rechtssatz: Die bedingte Nachsicht einer Rechtsfolge kann infolge einer planwidrigen materiellrechtlichen Gesetzeslücke (s § 495 Abs 1 StPO) nicht widerrufen werden. Entscheidungstexte 15 Os 129/04 Entscheidungstext OGH 17.02.2005 15 Os 129/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Gründe: Über Friedrich H***** wurden mit den Urteilen des Jugendgerichtshofes Wien vom 25.November 1991, GZ 17 a U 482/91-10, und vom 29.November 1993, GZ 20 b U 10/93-26, wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB bedingt nachgesehene Freiheitsstrafen verhängt. Die erste der jeweils mit drei Jahren bestimmten Probezeiten wurde anläßlich des zweiten Schuldspruches auf fünf Jahre verlängert. Über Friedrich H***** wurden mit den Urteilen des Ju... mehr lesen...
Gründe: Mit (gemäß § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 27.November 1991, GZ 14 U 2515/91-3, wurde Joan M***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von zwei Wochen verurteilt. Mit (gemäß Paragraph 458, Absatz 3, StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Mai 1969 geborene Dietmar J***** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 3.April 1991 in Graz "außer den Fällen des § 201 StGB" Katja B***** mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt, indem er sie an der Kleidung festhielt, an den Haaren zog und dabei ihre Brüste und ihren Geschlechtsteil betastete. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angekla... mehr lesen...
Gründe: In dem am 24.November 1989 gerichtsanhängig gewordenen Verfahren AZ 9 d E Vr 11.458/89 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde Thomas L*** mit dem in gekürzter Form (§§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO) ausgefertigten, rechtskräftig gewordenen Urteil vom 8. Februar 1990, ON 9, wegen des - am 3.November 1988 und am 4. April 1989 verübten - Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich sah das ... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht für Strafsachen Wien widerrief zu 7 a E Vr 11356/88 am 8.September 1989 gemäß dem § 494 a Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 erster Satz StPO zugleich mit der neuerlichen Verurteilung des Andreas S*** die demselben vom Kreisgericht Korneuburg am 22.Juli 1986, 12 c E Vr 443/86-11, gewährte bedingte Strafnachsicht (S 352 und 365 ff im Akt des Landesgerichtes für Strafsachen Wien). Das Landesgericht befolgte jedoch nicht die in § 494 a Abs. 8 erster Satz StPO enthaltene ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren zum AZ 30 E Vr 1048/87 des Landesgerichtes Linz war Manfred K*** mit Urteil vom 26.August 1987 zu einer unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt worden; jene bedingte Strafnachsicht hatte das genannte Gericht am 27.Dezember 1989 rechtskräftig widerrufen. Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz vom 7. Februar 1990, AZ 11 Ns 48/90, wurde dem Verurteilten die in Rede stehende Strafe gemäß § 410 Abs. 1 StPO e... mehr lesen...
Gründe: Die Angeklagten Gerhard F*** (geboren am 9. März 1970), Harald W*** (geboren am 25. August 1972), Helmut W*** (geboren am 4. August 1971) und Karl U*** (geboren am 28. Jänner 1971) waren mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 12. Juni 1989, GZ 4 a Vr 200/89-37, im ersten Rechtsgang des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes), Harald W*** überdies des Verbrechens des teils... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs2StPO §494a Abs1
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit des später erkennenden Gerichts im Fall einer neuerlichen Verurteilung wegen einer vor Ablauf der Probezeit nach einer bedingten Strafnachsicht oder einer bedingten Entlassung begangenen strafbaren Handlung zur Entscheidung über jene bedingte Nachsicht ist nach § 494 a Abs 1 StPO nur dann vorgesehen, wenn dabei (noch) ein Widerruf (Z 4) oder ein Absehen vom (an sich noch zulässig... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Eine in Unkenntnis des vorangegangenen Widerrufs der bedingten Strafnachsicht ausgesprochenen endgültigen Nachsicht widerspricht dem § 43 Abs 2 StGB, wonach die Strafe nur dann endgültig nachzusehen ist, wenn die Nachsicht nicht widerrufen wird. Zufolge der Verletzung dieser ausdrücklichen Gesetzesbestimmung ist ein zusätzlicher Rückgriff auf den aus dem XX.Hauptstück der StPO herauszulesenden Grundsatz ... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht für Strafsachen Wien widerrief zu 6 b Vr 9.067/88 am 30. November 1988 gemäß § 494 a Abs. 1 Z. 4 StPO. zugleich mit der neuerlichen Verurteilung des Klaus Michael W*** die demselben vom Bezirksgericht Leoben am 2. Dezember 1985 zu 3 U 668/85-9 gewährte bedingte Strafnachsicht (ON. 29 in 6 b Vr 9.067/88). Das Landesgericht befolgte jedoch nicht die im § 494 a Abs. 7, erster Satz, StPO. a.F. enthalten gewesene Vorschrift der unverzüglichen Verständigung des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Rudolf G*** des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB, der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB, der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB, der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB und der versuchten Verleitung (richtig: Bestimmung) zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs. 1 StGB sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juli 1962 geborene Robert K*** auf Grund des einstimmigen Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster Satz, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs versuchte er am 28.Jänner 1987 in Wien dadurch, daß er der Kassierin Angelika S*** den Mund zuhielt, ihr ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 19 cm anhielt und äußerte, "sie solle n... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte die am 3.November 1926 geborene Agnes H*** wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3, erster Fall, StGB sowie wegen des Vergehens des unbefugten Waffenbesitzes nach § 36 Abs. 1 Z. 4 WaffG gemäß § 164 Abs. 3 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Bei der Strafbemessung wertete es als erschwerend das Zusammentreffen eines Verbrechens mit einem Vergehen, den hohen Wert d... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des am 29.November 1967 geborenen Angeklagten Robert R*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, welches er zwischen dem 2. und 8.November 1985 begangen hatte, und des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 (§ 142) StGB (Tatzeit: Dezember 1985) schuldig erkannt und gemäß §§ 28... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden - neben einem Freispruch und Schuldsprüchen, die weitere, am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligte Angeklagten betreffen - folgende Angeklagten schuldig erkannt, und zwar Rudolf Otto W*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs 1 StGB, Eduard B*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB, "teilweise auch"... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs2
Rechtssatz: "Gewähr" bei mehrjährigen (zwölf Jahre!) Wohlverhalten des unbescholtenen Angeklagten seit der Tat (§ 146, § 147 Abs 3, § 148, zweiter Fall, und § 15 StGB). Entscheidungstexte 11 Os 156/86 Entscheidungstext OGH 27.01.1987 11 Os 156/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.November 1946 geborene Angestellte Josef H*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er als Geschäftsführer der D*** Bau GesmbH in Linz unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen Umsätze von 24,700.850 S nicht erklärt und dadurch eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Mai 1980 bis Mai 1982... mehr lesen...
Gründe: Ernestine H*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG. schuldig erkannt, weil sie in den Jahren 1982 und 1983 in Jennersdorf als geschäftsführende Gesellschafterin des Bauunternehmens "M*** Ernestine und Mitgesellschafter" vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von 1,946.002... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z14StGB §43 Abs2
Rechtssatz: Während des Rechtsmittelverfahrens geleistete volle Schadensgutmachung ausschlaggebend für die Gewährung bedingter Strafnachsicht. Entscheidungstexte 13 Os 15/86 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 13 Os 15/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091349 ... mehr lesen...
Gründe: Peter R*** wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und nach der letztgenannten Gesetzesstelle zu einer achtzehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat am 16.August 1984 in Wien unter dem Vorwand, zum Abschluß eines Mietvertrags berechtigt zu sein, dem Mag. Herbert S*** eine Investitionsablöse von 125.000 S herausgelockt. Bei der Strafzumessung fielen als erschwerend die einschlägige Vorstrafe und der rasche Rückfall ins ... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs2
Rechtssatz: Mangelnde Schuldeinsicht schließt Anwendbarkeit des § 43 Abs 2 StGB nicht aus, sofern neben allgemeinen Voraussetzungen des ersten Absatzes aus besonderen Gründen Gewähr für künftiges Wohlverhalten des Täters gegeben ist. Entscheidungstexte 10 Os 104/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 10 Os 104/85 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Februar 1955 geborene Franz A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von achtzehn Monaten verurteilt. Bei der Strafzumessung wertete das Schöffengericht die Vorstrafe wegen Körperverletzung und die mehrfachen Angriffe gegen das Opfer als erschwerend, als mildernd berücksichtigte es keinen Umstand. Gegen dieses Urteil... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Raimund A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB (1), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs 2, 224 StGB (2) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1, zweiter Deliktsfall (richtig: erster Deliktsfall, aber höherer Strafsatz - EvBl. 1982 Nr. 198, LSK. 1984/129) StGB (3) schuldig erkannt worden war, wurde - ebenso wie die Berufung ... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wegen Schuld des Angeklagten Martin A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt worden war, wurden mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 27.September 1984, GZ 13 Os 147/84-6, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, bei einer nichtöffentlichen Ber... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs2
Rechtssatz: Verlangt Gewähr aus besonderen Gründen, mithin bestimmte, nicht regelmäßig oder sehr oft gegebene, sondern gerade dem Einzelfall eigentümliche Umstände, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit für künftiges Wohlverhalten sprechen. Entscheidungstexte 11 Os 106/84 Entscheidungstext OGH 19.09.1984 11 Os 106/84 ... mehr lesen...