Index: L40052 Prostitution Sittlichkeitspolizei Kärnten24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ProstG Krnt 1990 §16 Abs1 lita;ProstG Krnt 1990 §4 Abs1;StGB §34;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Auch das Vorliegen von Bewilligungen (hier: Bordellbewilligung nach § 4 Abs 1 Krnt ProstG 1990), die sich auf die Zeit vor und nach der Tat beziehen, ist keinem der in § 34 StGB (§ 19 Abs 2 VStG) genannten
Gründe: gle... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. April 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der E-Ges.m.b.H. (nunmehr M-Aktiengesellschaft) für die weitere Betriebsstätte in Wien 4., V-Gasse 7, zu verantworten, daß in dieser Betriebsanlage am 26.7.1994 die Auflage Nr. 12 des Bescheides des Magistratischen Bezirksamtes für den 4./5. Bezirk vom 23.11.1989, MBA 4/5 - Ba 4.125/1/89, wonach die Luftleitun... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;StGB §34 Z15;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Aus der Verhinderung weiterer nachteiliger Folgen - nämlich der Beseitigung einer aus der Nichteinhaltung einer eine gewerbliche Betriebsanlage betreffenden Auflage resultierenden Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der im Betrieb beschäftigten Personen, der Kund... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. April 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der E-Ges.m.b.H. (nunmehr M-Aktiengesellschaft) für die weitere Betriebsstätte in Wien 4., V-Gasse 7, zu verantworten, daß in dieser Betriebsanlage am 26.7.1994 die Auflage Nr. 12 des Bescheides des Magistratischen Bezirksamtes für den 4./5. Bezirk vom 23.11.1989, MBA 4/5 - Ba 4.125/1/89, wonach die Luftleitun... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;StGB §34 Z15;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Aus der Verhinderung weiterer nachteiliger Folgen - nämlich der Beseitigung einer aus der Nichteinhaltung einer eine gewerbliche Betriebsanlage betreffenden Auflage resultierenden Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der im Betrieb beschäftigten Personen, der Kund... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 15. Juli 1993 um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbB) abgewiesen. Die belangte Behörde stellte in der Begründung: des angefochtenen Bescheides fest, der 1957 geborene Beschwerdeführer besitze die griechische Staatsangehörigkeit und habe seit dem 15. Oktober 1983 ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Österreich. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StGB;StVO 1960;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995010421.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs. 1 Z. 3 iVm § 16 Abs. 2 (Z. 2) Fernmeldegesetz 1993, BGBl. Nr. 908, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- bestraft, weil er in Innsbruck eine Fernmeldeanlage mit der Rufnummer 0512/5809nn mißbräuchlich verwendet habe, indem er am 4. August 1995 um 14.30 Uhr, am 5. August 1995 um 11.23 Uhr, 11.42 Uhr, 14.56 Uhr und 14.58 Uhr, am 7. August 1995 um... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32 Abs2;StGB §34 Z3;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/26 95/17/0074 3 Stammrechtssatz Auf dem Boden des § 32 Abs 2 zweiter Satz StGB sind "achtenswerte" Beweggründe (nur) solche, die auch einem rechtstreuen Menschen die Begehung einer strafbaren Handlung nahelegen. Daß das Tatmotiv bloß "menschlich begreiflich"... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32 Abs2;StGB §34 Z10;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Der Milderungsgrund nach § 34 Z 10 StGB liegt nicht vor, wenn der Besch das Existenzminimum bezieht, sodaß es ihm jedenfalls nicht am notwendigen Lebensunterhalt mangelt. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs. 1 Z. 3 iVm § 16 Abs. 2 (Z. 2) Fernmeldegesetz 1993, BGBl. Nr. 908, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- bestraft, weil er in Innsbruck eine Fernmeldeanlage mit der Rufnummer 0512/5809nn mißbräuchlich verwendet habe, indem er am 4. August 1995 um 14.30 Uhr, am 5. August 1995 um 11.23 Uhr, 11.42 Uhr, 14.56 Uhr und 14.58 Uhr, am 7. August 1995 um... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs. 1 Z. 3 iVm § 16 Abs. 2 (Z. 2) Fernmeldegesetz 1993, BGBl. Nr. 908, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- bestraft, weil er in Innsbruck eine Fernmeldeanlage mit der Rufnummer 0512/5809nn mißbräuchlich verwendet habe, indem er am 4. August 1995 um 14.30 Uhr, am 5. August 1995 um 11.23 Uhr, 11.42 Uhr, 14.56 Uhr und 14.58 Uhr, am 7. August 1995 um... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32 Abs2;StGB §34 Z3;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/26 95/17/0074 3 Stammrechtssatz Auf dem Boden des § 32 Abs 2 zweiter Satz StGB sind "achtenswerte" Beweggründe (nur) solche, die auch einem rechtstreuen Menschen die Begehung einer strafbaren Handlung nahelegen. Daß das Tatmotiv bloß "menschlich begreiflich"... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32 Abs2;StGB §34 Z10;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Der Milderungsgrund nach § 34 Z 10 StGB liegt nicht vor, wenn der Besch das Existenzminimum bezieht, sodaß es ihm jedenfalls nicht am notwendigen Lebensunterhalt mangelt. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, die Vergnügungssteuer für einen hinsichtlich Type und Aufstellungsort näher bezeichneten Spielautomaten für die Monate November 1990 bis März 1991 einzubekennen und zu entrichten. Sie habe hiedurch die Vergnügungssteuer für die genannten Monate im Gesamtbetrag von S 70.000,-- unter Verletzung der Anmeldepflicht nicht entrichtet, somit die Vergnügu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, die Vergnügungssteuer für einen hinsichtlich Type und Aufstellungsort näher bezeichneten Spielautomaten für die Monate Februar 1991 bis April 1991 einzubekennen und zu entrichten. Sie habe hiedurch Vergnügungssteuer für die genannten Monate im Gesamtbetrag von S 36.000,-- unter Verletzung der Anmeldepflicht nicht entrichtet, somit Vergnügun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, die Vergnügungssteuer für einen hinsichtlich Type und Aufstellungsort näher bezeichneten Spielautomaten für die Monate September 1990 bis Juni 1991 zum richtigen Steuersatz von S 14.000,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie habe hiedurch Vergnügungssteuer für die genannten Monate im Gesamtbetrag von S 110.000,-- unter Verletzung der Anmel... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z12;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs4;VStG §19 Abs2;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 94/17/0429 2 Stammrechtssatz Zwar wäre aufgrund der Teilrechtskraft des Schuldspruches (infolge Einschränkung ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z12;StGB §9;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs4;VStG §19 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Täter handelt schon dann mit Unrechtsbewußtsein, wenn er sich dessen bewußt ist, daß sein Verhalten gegen die Rechtsordnung verstößt. Das... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar wäre aufgrund der Teilrechtskraft des Schuldspruches (infolge Einschränkung der Berufung auf die Strafhöhe) bei Vorliegen eines Rechtsirrtums jedenfalls von dessen Verwerfbarkeit auszugehen. Ein schuldhafter Rechtsirrtum allein schlösse die Annahme einer vorsätzlichen Tatbegehung aus dem Grunde des § 5 Abs 2 VStG nicht aus. Bei Zutreffen seiner Behauptungen käme dem Beschuldigten aber jedenfalls in Ansehung der verkürzten Abgabenbeträge (hier der Differenzbeträge zwischen ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, die Vergnügungssteuer für einen hinsichtlich Type und Aufstellungsort näher bezeichneten Spielautomaten für die Monate November 1990 bis März 1991 einzubekennen und zu entrichten. Sie habe hiedurch die Vergnügungssteuer für die genannten Monate im Gesamtbetrag von S 70.000,-- unter Verletzung der Anmeldepflicht nicht entrichtet, somit die Vergnügu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, die Vergnügungssteuer für einen hinsichtlich Type und Aufstellungsort näher bezeichneten Spielautomaten für die Monate Februar 1991 bis April 1991 einzubekennen und zu entrichten. Sie habe hiedurch Vergnügungssteuer für die genannten Monate im Gesamtbetrag von S 36.000,-- unter Verletzung der Anmeldepflicht nicht entrichtet, somit Vergnügun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, die Vergnügungssteuer für einen hinsichtlich Type und Aufstellungsort näher bezeichneten Spielautomaten für die Monate September 1990 bis Juni 1991 zum richtigen Steuersatz von S 14.000,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie habe hiedurch Vergnügungssteuer für die genannten Monate im Gesamtbetrag von S 110.000,-- unter Verletzung der Anmel... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z12;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs4;VStG §19 Abs2;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 94/17/0429 2 Stammrechtssatz Zwar wäre aufgrund der Teilrechtskraft des Schuldspruches (infolge Einschränkung ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z12;StGB §9;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs4;VStG §19 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Täter handelt schon dann mit Unrechtsbewußtsein, wenn er sich dessen bewußt ist, daß sein Verhalten gegen die Rechtsordnung verstößt. Das... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 17. Oktober 1994, wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter eines näher bezeichneten Unternehmens mit dem Sitz in Niederösterreich verschiedener Verwaltungsübertretungen nach § 31 Abs. 2 lit. p Arbeitnehmerschutzgesetz schuldig erkannt; über ihn wurden vier Geldstrafen von je S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z17;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/20 94/02/0044 1 Stammrechtssatz Das bloße Unterbleiben des Leugnens der Tat fällt nicht unter den Milderungsgrund des § 34 Z 17 StGB. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z17;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/31 93/02/0057 1 Stammrechtssatz Als mildernder Umstand ist nur ein qualifiziertes Geständnis und nicht schon ein bloßes Zugeben des Tatsächlichen zu werten (Hinweis E 19.1.1953, 2013/52, VwSlg 2821 A/1953). Schlagworte Erschwerende und mil... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 17. Oktober 1994, wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Beauftragter eines näher bezeichneten Unternehmens mit dem Sitz in Niederösterreich verschiedener Verwaltungsübertretungen nach § 31 Abs. 2 lit. p Arbeitnehmerschutzgesetz schuldig erkannt; über ihn wurden vier Geldstrafen von je S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z17;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/20 94/02/0044 1 Stammrechtssatz Das bloße Unterbleiben des Leugnens der Tat fällt nicht unter den Milderungsgrund des § 34 Z 17 StGB. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...