Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z17;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/31 93/02/0057 1 Stammrechtssatz Als mildernder Umstand ist nur ein qualifiziertes Geständnis und nicht schon ein bloßes Zugeben des Tatsächlichen zu werten (Hinweis E 19.1.1953, 2013/52, VwSlg 2821 A/1953). Schlagworte Erschwerende und mil... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Straferkenntnis vom 25. Jänner 1991 wurde von der Bezirkshauptmannschaft B. über den Beschwerdeführer u.a. wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 7 VStG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 lit. b Baugesetz eine Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 2 Baugesetz in der Höhe von S 80.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 34 Tage) verhängt und es wurden Verfahrenskosten gemäß § 64 Abs. 2 VStG in der Höhe von S 8.000,-- vorgeschrieben. Bei der am 11. April 1989 erfolgten Überprüfung - so die Beg... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Straferkenntnis vom 25. Jänner 1991 wurde von der Bezirkshauptmannschaft B. über den Beschwerdeführer u.a. wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 55 Abs. 1 lit. b Baugesetz eine Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 2 Baugesetz in der Höhe von S 80.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 34 Tage) verhängt und es wurden Verfahrenskosten gemäß § 64 Abs. 2 des VStG in der Höhe von S 8.000,-- vorgeschrieben. Bei der am 11. April 1989 erfolgten Überprüfung sei - so die Begründung: des Beschei... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 55 Abs 2 Vlbg BauG 1972 ist eine Verwaltungsübertretung gem § 55 Abs 1 lit b Vlbg BauG 1972 mit einer Geldstrafe bis zu S 100000 zu bestrafen. Eine verhängte Geldstrafe in der Höhe von S 60000 macht demnach annähernd zwei Drittel der Höchststrafe aus. Ist der Besch unbescholten iSd Milderungsgrundes gem § 34 Z 2 StGB und die Tat demnach als Ersttat anzusehen, fehlt es an einer entsprechenden
Begründung: , warum von der Beh deutlich mehr als die Hälfte des Strafrahmens ausg... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BauG Vlbg 1972 §55 Abs1 litb;BauG Vlbg 1972 §55 Abs2;StGB §34 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/25 92/06/0038 6 Stammr... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Straferkenntnis vom 25. Jänner 1991 wurde von der Bezirkshauptmannschaft B. über den Beschwerdeführer u.a. wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 7 VStG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 lit. b Baugesetz eine Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 2 Baugesetz in der Höhe von S 80.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 34 Tage) verhängt und es wurden Verfahrenskosten gemäß § 64 Abs. 2 VStG in der Höhe von S 8.000,-- vorgeschrieben. Bei der am 11. April 1989 erfolgten Überprüfung - so die Beg... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Straferkenntnis vom 25. Jänner 1991 wurde von der Bezirkshauptmannschaft B. über den Beschwerdeführer u.a. wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 55 Abs. 1 lit. b Baugesetz eine Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 2 Baugesetz in der Höhe von S 80.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 34 Tage) verhängt und es wurden Verfahrenskosten gemäß § 64 Abs. 2 des VStG in der Höhe von S 8.000,-- vorgeschrieben. Bei der am 11. April 1989 erfolgten Überprüfung sei - so die Begründung: des Beschei... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BauG Vlbg 1972 §55 Abs1 litb;BauG Vlbg 1972 §55 Abs2;StGB §34 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/25 92/06/0038 6 Stammr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft, weil er am 15. März 1995 um 16.35 Uhr in Gröbming an einer näher bezeichneten Stelle der Ennstalbundesstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Straßenverkehrszeichen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten habe. In der Be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §40;StGB §34 Z17;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Beschwerdeführer die Tat (hier: eine Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht in Abrede gestellt hat, vermag angesichts des Betretens auf frischer Tat mittels eines Laser-Geschwindigkeitsmessers ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft, weil er am 15. März 1995 um 16.35 Uhr in Gröbming an einer näher bezeichneten Stelle der Ennstalbundesstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Straßenverkehrszeichen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten habe. In der Be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §40;StGB §34 Z17;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Beschwerdeführer die Tat (hier: eine Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht in Abrede gestellt hat, vermag angesichts des Betretens auf frischer Tat mittels eines Laser-Geschwindigkeitsmessers ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;StGB §34 Z8;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Der Milderungsgrund der Tatbegehung im Zustand e... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §1 Abs4;StGB §34 Z17;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Das reumütige Eingestehen der Fehlleistung (Nic... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;StGB §34 Z8;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Der Milderungsgrund der Tatbegehung im Zustand e... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §1 Abs4;StGB §34 Z17;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Das reumütige Eingestehen der Fehlleistung (Nic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gegen die mitbeteiligte Partei ergangenen Berufungsbescheid vom 16. März 1994 wurde folgende Entscheidung getroffen: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG wird das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: "Sie haben es als Geschäftsführer der C HandelsgesmbH., welche persönlich haftende Gesellschafterin der C HandelsgesmbH. & Co KG. ist, unterlassen, die Getränkesteuer 1. für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1988 im Betrag von 2.245,-- ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z15;StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Eine "Selbstanzeige" (hier: anläßlich einer Abgabenprüfung, die entsprechenden Ermittlungsaufwand der Behörde erspart, kann als Milderungsgrund iSd § 34 Z 17 StGB gewertet werden (Hinweis E 19.10.1995, 95/16/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:199416009... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gegen die mitbeteiligte Partei ergangenen Berufungsbescheid vom 16. März 1994 wurde folgende Entscheidung getroffen: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG wird das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: "Sie haben es als Geschäftsführer der C HandelsgesmbH., welche persönlich haftende Gesellschafterin der C HandelsgesmbH. & Co KG. ist, unterlassen, die Getränkesteuer 1. für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1988 im Betrag von 2.245,-- ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gegen die mitbeteiligte Partei ergangenen Berufungsbescheid vom 16. März 1994 wurde folgende Entscheidung getroffen: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG wird das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: "Sie haben es als Geschäftsführer der C HandelsgesmbH., welche persönlich haftende Gesellschafterin der C HandelsgesmbH. & Co KG. ist, unterlassen, die Getränkesteuer 1. für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1988 im Betrag von 2.245,-- ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z15;StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Eine "Selbstanzeige" (hier: anläßlich einer Abgabenprüfung, die entsprechenden Ermittlungsaufwand der Behörde erspart, kann als Milderungsgrund iSd § 34 Z 17 StGB gewertet werden (Hinweis E 19.10.1995, 95/16/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:199416009... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z15;StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Eine "Selbstanzeige" (hier: anläßlich einer Abgabenprüfung, die entsprechenden Ermittlungsaufwand der Behörde erspart, kann als Milderungsgrund iSd § 34 Z 17 StGB gewertet werden (Hinweis E 19.10.1995, 95/16/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:199416009... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Linz, Baurechtsamt, trug dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 28. Mai 1991 auf, die im genehmigten Plan vom 24. März 1994 über das Tiefgeschoß als Nebenräume ausgewiesenen Räume im Objekt Linz, K-Gasse 1, nicht zu Wohnzwecken zu nützen und sofort zu räumen. Dieser Auftrag wurde damit begründet, es sei anläßlich der Kollaudierungsverhandlung vom 28. Februar 1991 und von Erhebungen am 2. April und 14. Mai 1991 festgestellt worden, daß diese als Nebenräume ausgew... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32;StGB §33;StGB §34;StGB §35;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Ein besonderer Milderungsgrund des Nichtbeharrens im strafbaren Verhalten ist weder dem § 19 VStG noch den dort angeführten Bestimmungen des StGB zu entnehmen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 1. März 1994) wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 20. Mai 1992 von 23.45 bis 0.25 Uhr in einer näher bezeichneten Wohnung in I mit dem Manfred T. gegen Entgelt einen Geschlechtsverkehr außerhalb eines behördlich bewilligten Bordells durchgeführt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 1 lit. a iVm § 14 Abs. 1 lit. a Tiroler Landes-Polizeigesetz (LPG) begang... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z18;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist nicht gehalten, den Umstand, daß zwischen der Tat und der Erlassung des Berufungsbescheides ein Zeitraum von nahezu sieben Monaten vergangen ist, als Milderungsgrund zu berücksichtigen; dabei handelt es sich nicht um "längere Zeit" iSd § 34 Z 18 StGB (Hinweis E 14.1.1985, 84/10/021... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 1. März 1994) wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 20. Mai 1992 von 23.45 bis 0.25 Uhr in einer näher bezeichneten Wohnung in I mit dem Manfred T. gegen Entgelt einen Geschlechtsverkehr außerhalb eines behördlich bewilligten Bordells durchgeführt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 1 lit. a iVm § 14 Abs. 1 lit. a Tiroler Landes-Polizeigesetz (LPG) begang... mehr lesen...