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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §32 Abs2;Rechtssatz
Der Milderungsgrund nach § 34 Z 10 StGB liegt nicht vor, wenn der Besch das Existenzminimum bezieht, sodaß es ihm jedenfalls nicht am notwendigen Lebensunterhalt mangelt.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030183.X05Im RIS seit
20.11.2000