RS Vwgh 1996/10/23 96/03/0183

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Veröffentlicht am 23.10.1996
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §32 Abs2;
StGB §34 Z10;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Der Milderungsgrund nach § 34 Z 10 StGB liegt nicht vor, wenn der Besch das Existenzminimum bezieht, sodaß es ihm jedenfalls nicht am notwendigen Lebensunterhalt mangelt.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030183.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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