Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34;VStG §19;VStG §20;VStG §51 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0043 9 Stammrechtssatz Das Fehlen einschlägiger Verwaltungsstrafen bildet keinen Milderungsgrund; ein solcher ist nur in der verwaltungstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu erblicken. Schlagworte Erschwerende und... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z11;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Ausf, daß im Beschwerdefall die Tat (unerlaubte Beschäftigung von Ausländer) unter Umständen begangen wurde, die einem Schuldausschließungsgrund nahe kommen, und daher der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB bei der Strafbe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z16;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Die Meldung der rechtswidrig erfolgten Einstellung der fünf beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte iVm dem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an das zuständige Arbeitsamt stellt einen Milderungsgrund i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StGB §34 Z11;VStG §19;VStG §20;VwRallg;
Rechtssatz: Der subjektive Arbeitskräftemangel des Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer beschäftigt hat, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden ist, stellt für sich allein genommen keinen Milderungsgrund be... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z11;VStG §19;VStG §6;
Rechtssatz: Ein subjektiver Arbeitskräftemangel des Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer beschäftigt hat, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung noch ein Befreiuungsschein ausgestellt worden ist, stellt, sofern kein Notsta... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §27 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §27 idF 1988/231;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z16;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Die nach dem Sozialversicherungsrecht (im Beschwerdefall) erfolgte Meldung der beschäftigten Ausländer im Strafverfahren nach dem AuslBG (insb im Hinblick auf die durch ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z11;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Ausf, daß im Beschwerdefall die Tat (unerlaubte Beschäftigung von Ausländer) unter Umständen begangen wurde, die einem Schuldausschließungsgrund nahe kommen, und daher der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB bei der Strafbe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z16;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Die Meldung der rechtswidrig erfolgten Einstellung der fünf beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte iVm dem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an das zuständige Arbeitsamt stellt einen Milderungsgrund i... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Villach vom 3. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 22. Juni 1989 um 10.37 Uhr in Villach, Westtangente, auf der sogenannten Schrägbrücke, dem in seinem Fahrzeug sitzenden Kraftfahrzeuglenker Johann P mit voller Absicht und bewußt in das Gesicht gespuckt und somit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 1977, über die Anstandsverletzung und Lärmerregung, LGBl. für Kärnten 1977/74, den öffentlichen Anstand v... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Villach vom 3. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 22. Juni 1989 um 10.37 Uhr in Villach, Westtangente, auf der sogenannten Schrägbrücke, dem in seinem Fahrzeug sitzenden Kraftfahrzeuglenker Johann P mit voller Absicht und bewußt in das Gesicht gespuckt und somit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 1977, über die Anstandsverletzung und Lärmerregung, LGBl. für Kärnten 1977/74, den öffentlichen Anstand v... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Nur die absolute Unbescholtenheit stellt einen Milderungsgrund dar (Hinweis E 24.4.1963, Zl 790/61). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990100211.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Nur die absolute Unbescholtenheit stellt einen Milderungsgrund dar (Hinweis E 24.4.1963, Zl 790/61). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990100211.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Zu 1.: Unter dem Datum des 15. Dezember 1989 (überreicht beim Präsidium des Kreisgerichtes Wels am 18. Dezember 1989) brachte der Beschwerdeführer an das Kreisgericht Wels zu Handen seines Präsidenten Dr. N einen Schriftsatz, betreffend Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter, Ablehnungsantrag gegen denselben Richter sowie Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz ein. Mit "Beschluß" vom 23. Jänner 1990 sprach der Präsident des Kreisgerichtes Wels spruchmäßig folgendes aus: "W... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation22/02 Zivilprozessordnung24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;GOG 1945 §78 Abs4;StGB §32;StGB §33;StGB §34;StGB §35;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwRallg;ZPO §220; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/18/0075
Rechtssatz: Es widerspricht den auch bei der Verhängung e... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 6. November 1990 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer unter Spruchpunkt II. - das Beschwerdeverfahren ist darauf beschränkt - schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG der "A-Ges.m.b.H.", E., zu vertreten, daß in E, X-Straße, wie von Organen des Arbeitsinspektorates Linz und der Arbeiterkammer... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 6. November 1990 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer unter Spruchpunkt II. - das Beschwerdeverfahren ist darauf beschränkt - schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG der "A-Ges.m.b.H.", E., zu vertreten, daß in E, X-Straße, wie von Organen des Arbeitsinspektorates Linz und der Arbeiterkammer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die sogenannte relative Unbescholtenheit, dh die Tatsache, daß der Beschuldigte nicht einschlägig vorbestraft ist, bildet keinen Milderungsgrund. Wird daher in der Berufung lediglich angemerkt, daß sich der Beschuldigte "bislang keine Übertretungen des AZG bzw des K... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die sogenannte relative Unbescholtenheit, dh die Tatsache, daß der Beschuldigte nicht einschlägig vorbestraft ist, bildet keinen Milderungsgrund. Wird daher in der Berufung lediglich angemerkt, daß sich der Beschuldigte "bislang keine Übertretungen des AZG bzw des K... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 8. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 29. Juli 1984 nach einem Verkehrsunfall, der sich gegen 1.00 Uhr auf der Westautobahn bei der Abzweigung der Mühlkreisautobahn, Straßenkilometer 169,5 unter Eintritt von Sachschaden ereignet habe und an dem er ursächlich Beteiligter gewesen sei, jedoch noch vor Aufnahme dieses Verkehrsunfalles d... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 20. Juni 1986 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 800,-- (Ersatzarreststrafe 72 Stunden) verhängt, weil er zur Tatzeit am Tatort "andere Straßenbenützer am Vorbei- bzw. Wegfahren gehindert" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 1 StVO 1960 begangen habe. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Einspruch gegen das Strafausmaß, welchen er damit begründete, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34;VStG §19;VStG §20;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Der bloße Mangel "einschlägiger" Verwaltungsvorstrafen bedeutet noch keine gänzliche, dh absolute Unbescholtenheit iSd in der Rechtsprechung des VwGH angenommenen Milderungsgrundes (Hinweis E 25.9.1990, 90/05/0043). Schlagworte StrafmilderungsrechtErschwerende und milde... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33;StGB §34;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §47;VStG §49 Abs2;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Bei Strafverfügungen gem § 47 VStG kommt eine Strafbemessung nach den Kriterien des § 19 Abs 2 VStG in der Regel mangels Kenntnis der relevanten Umstände nicht in Betracht, zumal diesbezügliche Erhebungen mit dem Zweck eines vereinfachten Verfahrens unvereinba... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 13. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 17.6.1989 um 2.30 Uhr und am 18.6.1989 um 00.58 Uhr in X, A-Straße 14, als Obmann des Vereines Fußballclub B das Gastgewerbe ohne die hiefür erforderliche Konzession ausgeübt, indem Sie in dem von der Fa. C, angemieteten Clublokal D alkoholische und alkoholfreie Getränke sowie Speisen verabreicht haben, wobei das Erscheinungsbild eines Gast... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33;StGB §34;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0166 E 22. März 1988 VwSlg 12680 A/1988 RS 6 Stammrechtssatz Die Aufzählung der Erschwerungs- und Milderungsgründe in den §§ 33 und 34 StGB ist nur demonstrativ. Sie verweist die Rechtsprechung auf Umstände, die verhältnismäßig häufig vorliegen und legt ihre Bedeutung für die Strafbemessu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;StGB;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht keine Subsidiarität der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG gegenüber einem Straftatbestand des StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989100021.X07 Im RIS seit 25.01.1991 Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist unbestritten Pächterin des Nachtlokales "Club M" in A. Anläßlich einer fremdenpolizeilichen Amtshandlung wurden am 16. November 1989 von einem Organwalter der Bezirkshauptmannschaft A unter Heranziehung eines Dolmetschers Niederschriften mit den ungarischen Staatsbürgerinnen Judit F, Szilvia B, Erika V sowie Ilona F aufgenommen. Die Einvernommenen gaben - soweit es für den Beschwerdefall von Bedeutung ist - im wesentlichen übereinstimmend an, Anfang Oktober ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist unbestritten Pächterin des Nachtlokales "Club M" in A. Anläßlich einer fremdenpolizeilichen Amtshandlung wurden am 16. November 1989 von einem Organwalter der Bezirkshauptmannschaft A unter Heranziehung eines Dolmetschers Niederschriften mit den ungarischen Staatsbürgerinnen Judit F, Szilvia B, Erika V sowie Ilona F aufgenommen. Die Einvernommenen gaben - soweit es für den Beschwerdefall von Bedeutung ist - im wesentlichen übereinstimmend an, Anfang Oktober ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z13;VStG §19;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist ein sogenanntes "Ungehorsamsdelikt", zu dessen Verwirklichung weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört: Bei einem Ungehorsamsdelikt kann der Eintritt eine... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z13;VStG §19;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist ein sogenanntes "Ungehorsamsdelikt", zu dessen Verwirklichung weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört: Bei einem Ungehorsamsdelikt kann der Eintritt eine... mehr lesen...