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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;Rechtssatz
Ein subjektiver Arbeitskräftemangel des Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer beschäftigt hat, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung noch ein Befreiuungsschein ausgestellt worden ist, stellt, sofern kein Notstand iSd § 6 VStG vorliegt, keinen Schuldausschließungsgrund dar.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090068.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2008