RS Vwgh 1991/9/26 91/09/0068

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
StGB §34 Z11;
VStG §19;
VStG §6;

Rechtssatz

Ein subjektiver Arbeitskräftemangel des Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer beschäftigt hat, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung noch ein Befreiuungsschein ausgestellt worden ist, stellt, sofern kein Notstand iSd § 6 VStG vorliegt, keinen Schuldausschließungsgrund dar.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090068.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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