RS Vwgh 1991/9/26 91/09/0068

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
StGB §34 Z16;
VStG §19;
VStG §20;

Rechtssatz

Die Meldung der rechtswidrig erfolgten Einstellung der fünf beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte iVm dem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an das zuständige Arbeitsamt stellt einen Milderungsgrund iSd § 34 Z 16 zweiter Tatbestand StGB dar, weil es nach der allgemeinen Lebenserfahrung - nicht zuletzt auch wegen der vergleichsweisen kurzen (im Beschwerdefall nur zur Erfüllung eines branchentypischen saisonbedingten kurzfristig bestehenden Arbeitskräftebedarfs) beabsichtigten Beschäftigung - wahrscheinlich war, daß der Besch unentdeckt geblieben wäre.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090068.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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