Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0043 9Stammrechtssatz
Das Fehlen einschlägiger Verwaltungsstrafen bildet keinen Milderungsgrund; ein solcher ist nur in der verwaltungstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu erblicken.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Erschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090068.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2008