RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0154

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Veröffentlicht am 17.01.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
StGB §34 Z13;
VStG §19;
VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;

Rechtssatz

§ 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist ein sogenanntes "Ungehorsamsdelikt", zu dessen Verwirklichung weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört: Bei einem Ungehorsamsdelikt kann der Eintritt eines Schadens nur als Erschwerungsgrund (der Nichteintritt eines Schadens aber nicht als Milderungsgrund) von Bedeutung sein (Hinweis E 12.6.1979, 289/79).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090154.X02

Im RIS seit

17.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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