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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;Rechtssatz
Ausf, daß im Beschwerdefall die Tat (unerlaubte Beschäftigung von Ausländer) unter Umständen begangen wurde, die einem Schuldausschließungsgrund nahe kommen, und daher der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB bei der Strafbemessung zu berücksichtigen war.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090068.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2008