Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 idF 1978/117;
Rechtssatz: Der Erschwerungsgrund, schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden zu sein (§ 33 Z 2 StGB), muss - unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes - als rechtskräftige Bestrafung zum Zeitpunkt der durch sie erschwerten Tat, für die die Strafe bemess... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 idF 1978/117; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1204/79 E 12. Mai 1980 RS 4 Stammrechtssatz Erst die Abwägung von Erschwerungs- und Milderungsgründen erlaubt die Strafbemessung. Die
Begründung: der Strafbemessung muss, will sie den Bescheid von einem Begründungsmangel freihalten, daher jeweils ausdrücklich auch zur Frage des Vorliegens... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 idF 1978/117;
Rechtssatz: Der Erschwerungsgrund, schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden zu sein (§ 33 Z 2 StGB), muss - unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes - als rechtskräftige Bestrafung zum Zeitpunkt der durch sie erschwerten Tat, für die die Strafe bemess... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 idF 1978/117; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1204/79 E 12. Mai 1980 RS 4 Stammrechtssatz Erst die Abwägung von Erschwerungs- und Milderungsgründen erlaubt die Strafbemessung. Die
Begründung: der Strafbemessung muss, will sie den Bescheid von einem Begründungsmangel freihalten, daher jeweils ausdrücklich auch zur Frage des Vorliegens... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Dass der Milderungsgrund der Unbescholtenheit als nicht gegeben erachtet wird, ist nicht mit dem Erschwerungsgrund einer (einschlägigen) Vorstrafe gleichzusetzen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Eu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Dass der Milderungsgrund der Unbescholtenheit als nicht gegeben erachtet wird, ist nicht mit dem Erschwerungsgrund einer (einschlägigen) Vorstrafe gleichzusetzen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Eu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §102;StGB §33 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 101 Abs 7 KFG sowie eine Übertretung nach §§ 102 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG beruhen auf der gleichen schädlichen Neigung. Denn auch die Bestimmung des § 101 Abs 7 KFG verlangt von einem Lenker, für die ordnungsgemäße Bela... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §102;StGB §33 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 101 Abs 7 KFG sowie eine Übertretung nach §§ 102 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG beruhen auf der gleichen schädlichen Neigung. Denn auch die Bestimmung des § 101 Abs 7 KFG verlangt von einem Lenker, für die ordnungsgemäße Bela... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Zur Strafbemessung sind alle einschlägigen und dieselbe schädliche Neigung indizierenden Vorstrafen als Erschwerungsgrund heranzuziehen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986100164.X05 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Zur Strafbemessung sind alle einschlägigen und dieselbe schädliche Neigung indizierenden Vorstrafen als Erschwerungsgrund heranzuziehen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986100164.X05 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/10/0076 E 15. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Art der "Kundenwerbung" (Prostitution) ist der Unrechtsgehalt im Hinblick auf die Zugänglichkeit für einen größeren Personenkreis erheblich, dies selbst dann, wenn, wie die Bf behauptet, das Druckwerk nur in "geringer" Auflage erschein... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/10/0076 E 15. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Art der "Kundenwerbung" (Prostitution) ist der Unrechtsgehalt im Hinblick auf die Zugänglichkeit für einen größeren Personenkreis erheblich, dies selbst dann, wenn, wie die Bf behauptet, das Druckwerk nur in "geringer" Auflage erschein... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1323/80 E 20. Dezember 1983 RS 7 Stammrechtssatz Der Erschwerungsgrund "Verurteilung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat" gemäß § 33 Z 2 StGB hat im Verwaltungsstrafverfahren eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden, als Ve... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1323/80 E 20. Dezember 1983 RS 7 Stammrechtssatz Der Erschwerungsgrund "Verurteilung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat" gemäß § 33 Z 2 StGB hat im Verwaltungsstrafverfahren eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden, als Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine (noch nicht rechtskräftige) Vorstrafe beim AUSMASS DES VERSCHULDENS iSd § 19 Abs 2 zweiter Satz VStG berücksichtigt, so ist damit nichts anderes gesagt, als dass diese Vorstrafe als ERSCHWEREND gewertet wurde. Im RIS seit 15.09.1986 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Art der "Kundenwerbung" (Prostitution) ist der Unrechtsgehalt im Hinblick auf die Zugänglichkeit für einen größeren Personenkreis erheblich, dies selbst dann, wenn, wie die Bf behauptet, das Druckwerk nur in "geringer" Auflage erscheinen sollte. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Art der "Kundenwerbung" (Prostitution) ist der Unrechtsgehalt im Hinblick auf die Zugänglichkeit für einen größeren Personenkreis erheblich, dies selbst dann, wenn, wie die Bf behauptet, das Druckwerk nur in "geringer" Auflage erscheinen sollte. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...