Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §33 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/10/0076 E 15. September 1986 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Art der "Kundenwerbung" (Prostitution) ist der Unrechtsgehalt im Hinblick auf die Zugänglichkeit für einen größeren Personenkreis erheblich, dies selbst dann, wenn, wie die Bf behauptet, das Druckwerk nur in "geringer" Auflage erscheinen sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100130.X02Im RIS seit
23.08.2006