Mit dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin der Verwaltungsübertretung nach § 18 Abs. 1 lit. c iVm § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (VbG SittenpolG), schuldig erkannt. Gemäß § 18 Abs. 3 Vbg SittenpolG wurde eine Geldstrafe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage) und eine Freiheitsstrafe von 25 Tagen verhängt. Zur Begründung: der verhängten Strafen führte die belangte Behörde aus: Gemäß § 11 VStG dürfe... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs1;StGB §33 Z2;VStG §12 Abs1;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/27 95/10/0136 1 Stammrechtssatz Die Behörde h... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs1;StGB §33 Z2;VStG §12 Abs1;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/27 95/10/0136 1 Stammrechtssatz Die Behörde h... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen verhängt. Nach Darlegung des Sachverhaltes wurde begründend die Auffassung vertreten, es stehe zweifelsfrei fest, daß die Beschwerdeführerin die gewerbsmäßige Unzucht ausgeübt habe. Auf die Gew... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen verhängt. Nach Darlegung des Sachverhaltes wurde begründend die Auffassung vertreten, es stehe zweifelsfrei fest, daß die Beschwerdeführerin die gewerbsmäßige Unzucht ausgeübt habe. Auf die Gew... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs1;StGB §33 Z2;VStG §11;VStG §12 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0064 E 18. Dezember 2000 Hinweis auf Stamm... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs1;StGB §33 Z2;VStG §11;VStG §12 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0064 E 18. Dezember 2000 Hinweis auf Stamm... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 15. Juli 1993 um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbB) abgewiesen. Die belangte Behörde stellte in der Begründung: des angefochtenen Bescheides fest, der 1957 geborene Beschwerdeführer besitze die griechische Staatsangehörigkeit und habe seit dem 15. Oktober 1983 ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Österreich. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StGB;StVO 1960;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995010421.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1993, Zlen. 91/10/0063, 0064 und vom 30. Jänner 1995, Zl. 94/10/0035, verwiesen. Mit dem letztgenannten Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 27. April 1993, mit welchem über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 des Forstgesetzes 1975 eine Primärfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt worden war... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1993, Zlen. 91/10/0063, 0064 und vom 30. Jänner 1995, Zl. 94/10/0035, verwiesen. Mit dem letztgenannten Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 27. April 1993, mit welchem über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 174 Abs. 1 lit. a Z. 15 des Forstgesetzes 1975 eine Primärfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt worden war... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die beiden ersten Varianten des § 33 Z 1 StGB erfassen alle Fälle echter (gleichartiger oder ungleichartiger) Konkurrenz; bei Fällen von Scheinkonkurrenz kommen diese beiden Alternativen hingegen grundsätzlich nicht zur Anwendung (Hinweis Leukauf/Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch, dritte Aufl, 293, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Als Untergrenze für die "längere Zeit" iSd § 33 Z 1 StGB ist ein Vierteljahr anzusehen (Hinweis Kunst in Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch, § 33, Randzahl 4; Leukauf/Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch, dritte Aufl, 294, Randzahl 5a). Schla... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die beiden ersten Varianten des § 33 Z 1 StGB erfassen alle Fälle echter (gleichartiger oder ungleichartiger) Konkurrenz; bei Fällen von Scheinkonkurrenz kommen diese beiden Alternativen hingegen grundsätzlich nicht zur Anwendung (Hinweis Leukauf/Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch, dritte Aufl, 293, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Als Untergrenze für die "längere Zeit" iSd § 33 Z 1 StGB ist ein Vierteljahr anzusehen (Hinweis Kunst in Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch, § 33, Randzahl 4; Leukauf/Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch, dritte Aufl, 294, Randzahl 5a). Schla... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 9. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als Geschäftsführer eines näher bezeichneten Unternehmens dafür verantwortlich, daß im Standort V folgende Arbeitnehmerinnen während der Nacht (zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr bzw. - sofern die Betriebsstätte zulässigerweise bis 20.00 Uhr geöffnet gewesen sei - nach 20.15 Uhr) beschäftigt worden seien: 1) A am 09.04.1992 bis 20.30 Uhr, ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 9. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als Geschäftsführer eines näher bezeichneten Unternehmens dafür verantwortlich, daß im Standort V folgende Arbeitnehmerinnen während der Nacht (zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr bzw. - sofern die Betriebsstätte zulässigerweise bis 20.00 Uhr geöffnet gewesen sei - nach 20.15 Uhr) beschäftigt worden seien: 1) A am 09.04.1992 bis 20.30 Uhr, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19;VStG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19;VStG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht. Schlagworte ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 25. August 1993 um 14.00 Uhr in einer näher beschriebenen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Er habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und § 1 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz, LGB... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;StGB §33 Z1;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Die vor dem Hintergrund des gesamten Verhaltens ... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;StGB §33 Z1;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158
Rechtssatz: Die vor dem Hintergrund des gesamten Verhaltens ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark, zu verantworten, daß sechs näher bezeichnete Arbeitnehmer (Kraftfahrer) dieses Vereines zu im einzelnen bezeichneten Zeiten im Februar 1990 in näher umschriebenem Umfang die zulässige tägliche Einsatzzeit von 12 Stunden überschritten hätten und daß einem dieser Arbe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark, zu verantworten, daß sechs näher bezeichnete Arbeitnehmer (Kraftfahrer) dieses Vereines zu im einzelnen bezeichneten Zeiten im Februar 1990 in näher umschriebenem Umfang die zulässige tägliche Einsatzzeit von 12 Stunden überschritten hätten und daß einem dieser Arbe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19;VStG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19;VStG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht. Schlagworte ... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Linz, Baurechtsamt, trug dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 28. Mai 1991 auf, die im genehmigten Plan vom 24. März 1994 über das Tiefgeschoß als Nebenräume ausgewiesenen Räume im Objekt Linz, K-Gasse 1, nicht zu Wohnzwecken zu nützen und sofort zu räumen. Dieser Auftrag wurde damit begründet, es sei anläßlich der Kollaudierungsverhandlung vom 28. Februar 1991 und von Erhebungen am 2. April und 14. Mai 1991 festgestellt worden, daß diese als Nebenräume ausgew... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32;StGB §33;StGB §34;StGB §35;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Ein besonderer Milderungsgrund des Nichtbeharrens im strafbaren Verhalten ist weder dem § 19 VStG noch den dort angeführten Bestimmungen des StGB zu entnehmen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform European Case Law Identif... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 27. Oktober 1993 wurde die Beschwerdeführerin u.a. wegen einer Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), am 7. September 1993, schuldig erkannt; über sie wurde eine Arreststrafe in der Dauer von 21 Tagen und eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 240 Stunden) verhängt. Zur Begründung: d... mehr lesen...