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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §33 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1323/80 E 20. Dezember 1983 RS 7Stammrechtssatz
Der Erschwerungsgrund "Verurteilung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat" gemäß § 33 Z 2 StGB hat im Verwaltungsstrafverfahren eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden, als Verwaltungsübertretung zu verfolgenden Tat durch die Verwaltungsstrafbehörde zur Voraussetzung. Diese rechtskräftige Bestrafung muss zum Zeitpunkt der Begehung der durch sie beschwerten Tat bereits vorgelegen sein (Hinweis auf E 12.5.1980, 1204/79).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060017.X06Im RIS seit
14.01.1987Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009