RS Vwgh 1987/1/14 86/06/0017

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §33 Z2;
VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1323/80 E 20. Dezember 1983 RS 7

Stammrechtssatz

Der Erschwerungsgrund "Verurteilung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat" gemäß § 33 Z 2 StGB hat im Verwaltungsstrafverfahren eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden, als Verwaltungsübertretung zu verfolgenden Tat durch die Verwaltungsstrafbehörde zur Voraussetzung. Diese rechtskräftige Bestrafung muss zum Zeitpunkt der Begehung der durch sie beschwerten Tat bereits vorgelegen sein (Hinweis auf E 12.5.1980, 1204/79).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986060017.X06

Im RIS seit

14.01.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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