Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §33 Z2;Rechtssatz
Dass der Milderungsgrund der Unbescholtenheit als nicht gegeben erachtet wird, ist nicht mit dem Erschwerungsgrund einer (einschlägigen) Vorstrafe gleichzusetzen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X04Im RIS seit
15.10.1987