Gründe: Rechtliche Beurteilung Nach gefestigter Judikatur erfaßt der verstärkte Strafrechtsschutz des § 224 StGB. (Fälschung besonders geschützter Urkunden) nur solche von einem öffentlichen Organ oder einem öffentlichen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnis ausgestellte oder bestätigte Urkunden, die nach Art, Inhalt und Zweckbestimmung eine erhöhte Beweisgarantie beanspruchen können (EvBl. 1983/79 u.a.). Dies trifft auf postämtlich abgestempelte Em... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der Justizwachebeamte Dieter M*** des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - am 17.Juli 1986 in Wels als Stellvertreter des Gefangenen-Kleidermagazineurs eine nicht ausgeforschte Person veranlaßt, wahrheitswidrig die Empfangnahme eines unter den Depositen des Strafgefangenen Manfred M*** befindlichen Damenfahrrades als dessen angebliche Tante mit de... mehr lesen...
Norm: FleischUG §45 Abs5StGB §311
Rechtssatz: Ein amtlicher Untersuchungsschein nach § 45 Abs 5 FleischUG ist eine öffentliche Urkunde. Entscheidungstexte 12 Os 170/88 Entscheidungstext OGH 02.03.1988 12 Os 170/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058882 Dokumentnummer JJR_19880... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 61-jährige, nunmehr pensionierte Vollstreckungsbeamte Rupert S*** (zu I/1) des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach § 228 Abs. 1 StGB und (zu I/2) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter nach §§ 12 (zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB sowie der 38-jährige Vertragsbedienstete Wolfgang G*** (zu II/) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem In... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Nach gefestigter neuerer Rechtsprechung fällt nicht jede von einem öffentlichen Beamten ausgestellte oder bestätigte Urkunde unter dem Begriff der "besonders geschützten öffentlichen Urkunde" des § 224 StGB. Vielmehr wird dieser verstärkte strafrechtliche Schutz nur solchen, von einem öffentlichen Organ oder einem öffentlichen Notar innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse ausgestellten oder bestätigten Urkunden zuerkannt, die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alfred W*** (zu Punkt 1 des Urteilssatzes) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB und (zu Punkt 2) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB sowie Alois S*** (zu Punkt 3) des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach § 311 StGB schuldig erkannt. Darnach haben in Schärding 1) Alfred W*** in der Zeit vom 13.Jänner 1984 bis 17.Juni 1985 ein ihm anvertrautes Gut in einem 1... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §224StGB §228StGB §311
Rechtssatz: Das Exekutionsregister (§ 393 Geo) und das Vollzugsbuch (§ 551 Abs 2 Geo) sind öffentliche Urkunden. Entscheidungstexte 15 Os 105/87 Entscheidungstext OGH 06.11.1987 15 Os 105/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0095586 Dokumen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Friedrich W*** und Johann M*** von der wider sie wegen Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 - letzterer iVm § 12 zweiter Fall - StGB erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Nach dem Anklagevorwurf hätten in Wien I./ Friedrich W*** am 19.November 1984 als Beamter des Finanzamtes für Körperschaften mit dem Vorsatz, dadurch, "den Staat an seinem Recht auf Ausstellung wahrheitsgemäßer Urku... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.Juli 1944 geborene Josef T*** wurde des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 12, 15, 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.März 1986 in Wien dadurch versuchte, einen Beamten dazu zu bestimmen, "mit dem Vorsatz, dadurch den Staat in" (richtig: an) "seinem Recht auf Aufnahme von den polizeilichen Erhebungen entsprechenden Polizeiprotokollen zu schädigen", seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Geset... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 46-jährige, zuletzt beschäftigungslose Kaufmann Hermann S*** (zu I/ des Urteilssatzes) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten "schweren, teils gewerbsmäßigen" (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, nac... mehr lesen...
Norm: StGB §228StGB §302 Abs1StGB §311
Rechtssatz: Das Recht des Staates auf Abfassung wahrheitsgemäßer Urkunden durch seine Beamten unter Beachtung der hiefür erlassenen Dienstvorschrift stellt zufolge der spezifischen Urkundendelikte (§§ 228, 311 StGB) nur ein allgemeines (abstraktes) und kein konkretes Recht dar, sodaß dessen Verletzung allein noch nicht zu einer Verurteilung nach dem § 302 Abs 1 StGB führen kann (so auch ÖJZ-LSK 1983/48, 13... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der im elterlichen Verkaufsgeschäft mitarbeitende israelische Staatsangehörige Abniri B, geboren am 10.November 1965, des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach den §§ 15, 12, 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 21.Juni 1984 in Wien den wegen Offenhaltens des Verkaufsgeschäftes an einem gesetzlichen Feiertag (Fronleichnam) einschreitenden Polizeibeamten Harald C durch Anbieten billige... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BbStGB §15 EStGB §302 Abs1StGB §311
Rechtssatz: Versucht der Täter in der irrtümlichen Annahme, sich (hier: verwaltungsrechtlich) strafbar gemacht zu haben, den einschreitenden Exekutivbeamten zu einer unrichtigen (seine Anwesenheit am Tatort verschweigenden) Anzeigeerstattung zu bestimmen, verantwortet er mangels der Möglichkeit der Schädigung eines (tatsächlich nicht bestehenden) Rechtes des Staates auf seine Strafverfolgung ni... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §228StGB §311
Rechtssatz: Eine von einem zuständigen Exekutivbeamten zum Zwecke der strafrechtlichen Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes an die zur Strafverfolgung zuständige Behörde (hier: Gewerbebehörde) zu erstattende Anzeige ist eine öffentliche Urkunde im strafrechtlichen Sinn. Entscheidungstexte 11 Os 76/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §307StGB §311
Rechtssatz: Bedient sich der Täter zum Zweck, einen Beamten zu einer Falschbeurkundung im Amt zu bestimmen, des Mittels der Bestechung, haftet er nicht (zusätzlich zu § 311 StGB) auch wegen des Vergehens nach dem § 307 Abs 1 StGB, weil diese Strafnorm ebenso wie zu den Tatbeständen nach den § 12, 302 oder 12, 153 StGB auch zum Vergehen nach den §§ 12, 311 StGB materiell subsidiär ist. Entscheidungste... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Februar 1957 geborene, bei der Alarmabteilung der Bundespolizeidirektion Wien als Sicherheitswachebeamter Dienst versehende Hannes A des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 15, 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 22. Oktober 1984 in Wien mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf Verfolgung und verwaltungsbehördliche Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsord... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §311
Rechtssatz: Ein Sicherheitswachebeamter, der - wenn auch unter wissentlichem Missbrauch seiner Befugnis, derartige Amtshandlungen vorzunehmen - eine unrichtige Lenkerbenachrichtigung verfasst und auf seinem Fahrzeug anbringt, um der Anzeigeerstattung wegen Falschparkens zu entgehen, begeht nicht Amtsmissbrauch, sondern - durch das fälschliche Beurkunden einer Anzeigeerstattung - das Vergehen nach § 311 StGB. ... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §311
Rechtssatz: Eine Lenkerbenachrichtigung (von einer erfolgten Anzeige) ist eine öffentliche Urkunde. Entscheidungstexte 11 Os 102/85 Entscheidungstext OGH 23.07.1985 11 Os 102/85 Veröff: JBl 1986,57 = EvBl 1986/51 S 182 = RZ 1986/44 S 142 = ZVR 1986/101 S 247 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §227StGB §228StGB §311
Rechtssatz: Essentielles Erfordernis "öffentlicher Urkunden" ist ihre Ausstellung entweder unmittelbar durch eine Behörde im staatsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sinn oder doch immerhin durch einen solchen Beamten, der zwar organisatorisch und dienstrechtlich keiner Behörde angehört, derartige Urkunden indessen zufolge eines ihm von der Behörde zulässigerweise übertragenen Mandats sozusagen als... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §227StGB §228StGB §311
Rechtssatz: Auch behördeninterne Aufzeichnungen sind dann, wenn sie überhaupt dem "Urkunden"-Begriff (§ 74 Z 7 StGB) entsprechen und vom Beamten in behördlicher Funktion - also nicht etwa bloß als Parteieingabe in eigener Sache - angefertigt werden, mit jener erhöhten Bestandsgarantie (Beweisgarantie) Garantie ausgestattet, die für den erhöhten strafrechtlichen Schutz öffentlicher Urkunden gemäß §§ 224... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §311
Rechtssatz: Die Abgrenzung der Hoheitsverwaltung von der Wirtschaftsverwaltung ist nicht nach formal-organisatorischen, sondern auf Grund materiell-inhaltlicher Merkmale vorzunehmen, dh es muß beim einzelnen Vollzugsakt unterschieden werden, ob er nach seiner Zweckbestimmung die Ausübung hoheitlicher Gewalt ist oder ob es sich um eine Tätigkeit jenseits der Grenzen Hoheitlicher Machtausübung handelt (so schon 13 Os 170/... mehr lesen...
Gründe: Der am 15. April 1945 geborene Angeklagte Helmut A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens der falschen Beglaubigung im Amt nach Par 311 (zweiter Deliktsfall) StGB. schuldig erkannt, weil er am 27. Dezember 1982 in Klagenfurt als Leiter der Quästur der dortigen Universität für Bildungswissenschaften durch Anbringen eines Amtssiegels und Beisetzung einer fiktiven Unterschrift auf einem Vordruck des Wiener Spar- und Kreditinstituts, reg. Gen. m.b.H., 'an einer Sache e... mehr lesen...
Norm: StGB §311
Rechtssatz: § 311 StGB normiert eine strafbare Verletzung der Amtspflicht in bezug auf öffentliche Urkunden und Beglaubigungszeichen und setzt darum hoheitliches (obrigkeitliches) Handeln des Täters voraus. Entscheidungstexte 13 Os 15/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 13 Os 15/84 Veröff: SSt 55/34 = EvBl 1985/42 S 188 = JBl 1985,55 (Anmerkung Liebscher) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am ***** geborene Gemeindesekretär Günther T***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe und zum Ersatz eines Betrags von 380.948 S an die Gemeinde M***** verurteilt. Darnach hat er in M***** als Leiter des Gemeindeamts mit dem Vorsatz, die Gemeinde M***** an ihrem Recht auf ordnungsgemäße Führung des Gemeindehaushalts, vorschriftsmäßige Er... mehr lesen...
Norm: StGB §228StGB §302StGB §311
Rechtssatz: Das Recht des Staats auf "Ausstellung wahrheitsgemäßer Urkunden" ist zufolge der spezifischen Urkundendelikte der §§ 228 bzw 311 StGB kein konkretes, sondern ein bloß allgemeines (abstraktes). Entscheidungstexte 13 Os 130/82 Entscheidungstext OGH 25.11.1982 13 Os 130/82 13 Os 170/83 Entsch... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 29.Juli 1926 geborenen, früheren Dekanatsdirektor der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien Mag. Gustav A des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und des Verbrechens des Amtsmißbrauchs nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig. Darnach hat er (zu I) am 5.November 1979 das von ihm verfaßte Ansuchen eines fingierten Antragstellers namens 'Gustav X' bzw. 'Gustav C' um Bewilligung der dritten Wiederholung des staatswi... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §311
Rechtssatz: Abgrenzung: Amtsmißbrauch nur bei über den Gebrauch der Urkunde im Rechtsverkehr hinausgehenden Schädigungsvorsatz. Entscheidungstexte 13 Os 130/82 Entscheidungstext OGH 25.11.1982 13 Os 130/82 13 Os 25/87 Entscheidungstext OGH 05.03.1987 13 Os 25/87 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §228StGB §311
Rechtssatz: 1.) Nicht jede von einem Beamten amtlich ausgestellte Urkunde ist eine "öffentliche" im Sinne §§ 224, 228, 311 StGB, sondern nur eine solche, der ihrer Art, ihrem Inhalt und ihrer (spezifischen) rechtlichen Zweckbestimmung nach eben deswegen, weil sie von einem Beamten kraft Amts ausgestellt wurde, erhöhte Bestandsgarantie (Beweisgarantie) zukommt. 2.) Für die Beurteilung einer Urkunde als "öffentli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 61-jährige Berufsoffizier (im Range eines Brigadiers) des Bundesheeres Dkfm. Fritz A der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 1 StGB (in Verbindung mit § 313 StGB / Punkt I/ des Schuldspruchs / und der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach § 228 Abs. 1 StGB (gleichfalls in Verbindung mit § 313 StGB) / Punkt II/ des Schuldspruchs / schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. September 1953 geborene Postbeamte Karl A des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt nach dem § 311 StGB schuldig erkannt. Laut den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen hatte der beim Postamt 9020 in Klagenfurt als Beamter der 'Gesamtzustellerabrechnung' tätig gewesene Angeklagte im Jänner 1981 aus der ihm in der vorerwähnten Funktion anvertrauten Handkasse in mehreren Angriffen insgesamt 93.650 S entnom... mehr lesen...