RS OGH 1985/9/10 11Os76/85

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Veröffentlicht am 10.09.1985
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Norm

StGB §224
StGB §228
StGB §311

Rechtssatz

Eine von einem zuständigen Exekutivbeamten zum Zwecke der strafrechtlichen Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes an die zur Strafverfolgung zuständige Behörde (hier: Gewerbebehörde) zu erstattende Anzeige ist eine öffentliche Urkunde im strafrechtlichen Sinn.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0096050

Dokumentnummer

JJR_19850910_OGH0002_0110OS00076_8500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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