Norm
StGB §224Rechtssatz
Eine von einem zuständigen Exekutivbeamten zum Zwecke der strafrechtlichen Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes an die zur Strafverfolgung zuständige Behörde (hier: Gewerbebehörde) zu erstattende Anzeige ist eine öffentliche Urkunde im strafrechtlichen Sinn.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0096050Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0110OS00076_8500000_004