Norm: StGB §293
Rechtssatz: § 293 StGB pönalisiert auch die Erwirkung inhaltlich unrichtiger Urkunden, sofern der Tätervorsatz deren Gebrauch als Beweismittel in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren mitumfaßt. Entscheidungstexte 12 Os 120/94 Entscheidungstext OGH 17.11.1994 12 Os 120/94 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: Der vom Strafgesetzgeber in § 293 StGB verwendete Begriff "Beweismittel" ist, für sich gesehen, im weitesten Sinn zu verstehen: er umfasst alles, was dazu dienen kann, ein Gericht oder eine Behörde von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung zu überzeugen (EBRV 1971,444; Dokumentation, S 231). Dessen ungeachtet schränkt § 293 StGB die als Tatobjekt in Frage kommenden Beweismittel auf Sachbeweise ein, da nur die... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §223 Abs1StGB §293
Rechtssatz: Echte Urkunden mit unwahrem Inhalt (sogenannte Lugurkunden) sind Deliktsobjekte des Vergehens der Beweismittelfälschung nach § 293 StGB. Sie kommen demnach auch als qualifikationsbegründendes Täuschungsmittel zum schweren Betrug nach dem zweiten (nicht aber nach dem ersten Fall) des § 147 Abs 1 Z 1 StGB in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §223StGB §293
Rechtssatz: Nicht beglaubigte Ablichtungen von Urkunden unterfallen nicht dem strafrechtlichen Urkundenbegriff, eignen sich aber - bei Vorliegen der weiteren Deliktsvoraussetzungen - zur Tatbestandsverwirklichung nach § 293 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 128/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1993 12 Os 128/92 ... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §288StGB §289StGB §292StGB §293StGB §311
Rechtssatz: Ein im Strafgesetzbuch inhaltlich differenzierter Gebrauch des Begriffs "falsch" wurzelt in der sprachlichen Mehrdeutigkeit dieses Wortes. In Anbetracht der gesetzesinhärenten spezifisch strafrechtlichen Mehrdeutigkeit der Begriffsbezeichnung "falsch" ist deren jeweilige Auslegung über eine bloß grammatikalische, logisch-systematische Betrachtungsweise hinaus (vor allem) a... mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: Ob ein Beweismittel falsch ist, ist nicht nach den Kriterien des § 223 StGB zu beurteilen; maßgebend ist vielmehr, ob es bei seinem Gebrauch geeignet ist, die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen in eine falsche Richtung zu lenken. Echte Urkunden unwahren Inhalts ("Lugurkunden") erfüllen daher die deliktsspezifische Objektsqualität des § 293 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: Der - im weitesten Sinn zu verstehende (EBRV 1971,444) - Begriff Beweismittel umfaßt alles, was dazu dienen kann, ein Gericht (oder eine Verwaltungsbehörde) von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung zu überzeugen. Kraft einzelner Sonderbestimmungen scheiden von den Beweismitteln im weitesten Sinn Zeugen in bezug auf ihre Aussage, Sachverständige in bezug auf Befund und Gutachten (§ 288 StGB), öffentl... mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: Eine eidesstättige Erklärung zur Unterstützung des Verfahrensstandpunktes eines Dritten fällt als echte Urkunde unwahren Inhalts unter den Beweismittelbegriff des § 293 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 64/87 Entscheidungstext OGH 24.06.1987 11 Os 64/87 Veröff: JBl 1987,800 = EvBl 1988/29 S 177 = RZ 1988/16 S 66 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef M*** des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach dem § 293 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, teils als Beteiligter nach dem § 12, zweiter Fall, StGB, des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs. 1 StGB, teils als Beteiligter nach dem § 12, zweiter Fall, StGB, und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs fällt Josef M*** zur Last, er habe am 4... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf L*** (zu I.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, (zu II.) des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 2 StGB, (zu III.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, (zu IV.) des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB, (zu V.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB, und (zu VI.) des Vergehens der Fä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 22.Oktober 1984, GZ 16 Vr 1103/81-46, wurde der am 1.Jänner 1937 geborene Kraftfahrer Herbert W*** des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB (1) und des (versuchten) Vergehens der Täuschung nach den §§ 15, 108 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt und zu einer - gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe in der Dauer von vi... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §293
Rechtssatz: Das Vergehen der Täuschung ist nur ein subsidiärer Auffangtatbestand und als solcher gegenüber der Beweismittelfälschung (ebenso wie gegenüber den Urkundendelikten) materiell subsidiär. Entscheidungstexte 11 Os 107/86 Entscheidungstext OGH 02.09.1986 11 Os 107/86 Veröff: RZ 1987/12 S 49 = ZVR 1987/85 S 249 ... mehr lesen...
Gründe: Ernst E*** und Johann S*** wurden des Verbrechens des schweren Betrugs, und zwar jener nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, Abs. 3 StGB. und dieser nach §§ 146, 147 Abs. 3 (in der Beteiligungsform des dritten Falls des § 12) StGB. schuldig erkannt. Das Erstgericht nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Ernst E*** erlitt am 7.September 1980 einen Verkehrsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde und in dessen Folge er neuneinhalb Monate arbeitsunfähig war. Mit dem Vorsatz unre... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §293
Rechtssatz: Die Nötigung einer Behörde in einem an diese gerichteten Drohbrief, den der Täter mit dem Namen einer (anderen) existenten Person unterfertigt, um - mit Verleumdungsvorsatz - die Behörde hinsichtlich der Täterschaft auf eine falsche Spur zu lenken, ist nach §§ 269 Abs 2, 297 Abs 1 StGB und nach § 293 Abs 2 StGB strafbar; Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB liegt nicht vor. Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Rechtsanwalt DDr. Rolf Rüdiger A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB sowie der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs. 2 StGB und der Bauunternehmer Dipl.Ing. Wilhelm Siegfried B des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Den wesentlichen Urteilsfeststellungen zufolge hatte sich die Geschäftsf... mehr lesen...
Norm: StGB §293
Rechtssatz: Ein amtlicher Aktenvermerk ist, auch wenn er nur für den inneren Dienst der Behörde errichtet wurde, Beweismittel und bei Unrichtigkeit seines Inhalts ein falsches Beweismittel in der Bedeutung des § 293 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 56/83 Entscheidungstext OGH 22.09.1983 13 Os 56/83 12 Os 28/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Jänner 1955 geborene Franz Arthur A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit ab Mai 1979 bis November 1979 während seiner Anhaltung in der Strafvollzugsanstalt Garsten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, den Mithäftling Otto B durch die unter Benützung gefälschter (nachgemachter) Briefe erfolgte Vorspiegelung (der Vermittlung) einer Korrespo... mehr lesen...
Norm: StGB §293StGB §311
Rechtssatz: 1) Der falschen Beurkundung nach § 311 StGB macht sich ein Beamter (nur) dann schuldig, wenn er fälschlich eine den Anfordernissen des § 74 Z 7 StGB entsprechende Urkunde (Absichtsurkunde) schafft. 2) Zufallsurkunden, wie behördeninterne Arbeitsbehelfe, die keine Bestimmung im Sinn des § 74 Z 7 StGB haben, können unter Umständen Beweismittel (im Sinn des § 293 StGB) sein. 3) Beamte, die in eigenen dienstrech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. März 1939 geborene Zollwachebeamte Thomas A von der gegen ihn erhobenen Anklage, er habe am 31. August 1978 in Ischgl als Beamter, nämlich als Leiter der Zollwachabteilung in Ischgl mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht, nur für tatsächlich geleistete Dienststunden bezahlen zu müssen, zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich mißbraucht, daß er ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §224StGB §293
Rechtssatz: Zur Definition der öffentlichen Urkunde sind die Begriffsbestimmungen der §§ 292, 293 Abs 1 ZPO heranzuziehen, wobei jedoch die Urkunde (überdies) den Erfordernissen des § 74 Z 7 StGB entsprechen muß. Nach § 224 StGB demnach nicht geschützte, den Anforderungen der §§ 292, 293 Abs 1 ZPO genügende Urkunden können unter Umständen als Zufallsurkunden den Schutz des § 293 StGB genießen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §147StGB §258StGB §293StGB §295
Rechtssatz: Beweismittel ist (außer Urkunden im Sinne des § 74 Z 7 StGB) alles, was dazu dienen kann, von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache zu überzeugen; unbeglaubigte Fotokopien einer Urkunde fallen darunter. Entscheidungstexte 9 Os 132/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1976 9 Os 132/75 Veröff: SSt 47/22 = EvBl 1976/276 S 632 ... mehr lesen...