Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. September 1935 geborene Walter A des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach § 311 StGB schuldig erkannt, weil er bis Ende Mai oder Anfang Juni 1978 als Gendarmeriebeamter des Postens Vösendorf mit dem Vorsatz, daß die Urkunde im Rechtsverkehr, nämlich durch Vorlage an den Postenkommandanten zum Beweis einer Tatsache gebraucht werde, in einer öffentlichen Urkunde, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fiel, nämlich... mehr lesen...
Norm: StGB §224
Rechtssatz: Postamtlich bestätigte Erlagscheine sind öffentliche Urkunden. Entscheidungstexte 9 Os 199/78 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 9 Os 199/78 Veröff: SSt 50/42 = EvBl 1980/19 S 50 = RZ 1980/4 S 38 12 Os 23/81 Entscheidungstext OGH 02.04.1981 12 Os 23/81 ... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §225
Rechtssatz: Auch die von Dienststellen, die zwar nicht selbst Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn sind, aber nach dem ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgabenkreis im Rahmen der Hoheitsverwaltung funktionell als "verlängerte Hand" einer Behörde tätig werden, errichteten Urkunden sind als öffentliche Urkunden im Sinne des § 224 StGB zu werten. Entscheidungstexte 9 Os... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §51 Abs2KFG 1967 §102 Abs2StGB §224
Rechtssatz: Auch die von einer Sicherheitsdienststelle (Gendarmerie) ausgestellten Verlustanzeigen gemäß § 102 Abs 5 KFG, sowie gemäß § 51 Abs 2 KFG sind öffentliche Urkunden. Entscheidungstexte 9 Os 199/78 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 9 Os 199/78 Veröff: EvBl 1980/19 S 50 = RZ 1980/4 S 38 = SSt 50/42 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 21. Oktober 1928 geborene, als Vertragsbedienstete im Kanzleidienst beim Bezirksgericht Floridsdorf tätige Hermine A des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach § 311 StGB schuldig erkannt, weil sie am 7. Juli 1977 in Wien in der vorerwähnten Eigenschaft als Beamtin dadurch in einer öffentlichen Urkunde, deren Ausstellung in den Bereich ihres Amtes fiel, eine Tatsache fälschlich beurkundet hat, daß sie ein StPO-Formular Nr. 70... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §311
Rechtssatz: Schon ein amtliches Ersuchschreiben (hier: StPForm 70) ist eine öffentliche Urkunde, nicht erst dessen Beantwortung durch die ersuchte Behörde. Entscheidungstexte 9 Os 51/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 9 Os 51/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095896 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juli 1962 geborene Glaserlehrling Martin A der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB. und der versuchten Täuschung nach den §§ 15, 108 Abs. 1 (richtig auch Abs. 2) StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er im April 1978 in Sillianberg (Tirol) 1.) eine falsche inländische öffentliche Urkunde, nämlich das von ihm selbst angefertigte Mopedkennzeichen T 39.322 im Rechtsverkehr zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. August 1939 geborene Vizeleutnant des Österreichischen Bundesheers Michael A von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe Anfang März 1978 in Graz als Beamter in öffentlichen Urkunden, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fiel, Tatsachen dadurch fälschlich beurkundet, daß er als Wirtschaftsunteroffizier der NT-Kompanie des Versorgungsregiments 2 auf den Sammelausweisen für verlorenes (beschädigtes) Wirtsc... mehr lesen...
Norm: StGB §224
Rechtssatz: Für eine öffentliche Urkunde bedarf es - insbesondere wenn es sich um behördeninterne Unterlagen handelt - weder bestimmter Formvorschriften noch der Einhaltung besonderer Förmlichkeit. Entscheidungstexte 11 Os 190/78 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 11 Os 190/78 9 Os 199/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §224ZPO §292ZPO §293
Rechtssatz: Bei der einem mit Aufgaben der Heeresverwaltung betrauten Wirtschaftsunteroffizier obliegenden Erstellung von Sammelausweisen für verlorenes bzw beschädigtes Wirtschaftsgerät im Rahmen eines Versorgungsregimentes handelt es sich um die Herstellung öffentlicher Urkunden. Entscheidungstexte 11 Os 190/78 Entscheidungstext OGH 06.0... mehr lesen...
Norm: StGB §224
Rechtssatz: Das Bautenprotokollbuch des Bauamtes ist eine öffentliche Urkunde. Entscheidungstexte 10 Os 123/78 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 10 Os 123/78 Veröff: SSt 50/6 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095884 Dokumentnummer JJR_19790117_OGH0002_0100OS0... mehr lesen...
Norm: StGB §224StGB §311
Rechtssatz: Die Verfälschung einer öffentlichen Urkunde durch einen Beamten unter Ausnützung seiner Amtsstellung fällt nur unter § 224 (313) StGB. Entscheidungstexte 10 Os 123/78 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 10 Os 123/78 Veröff: SSt 50/6 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.August 1935 geborene beschäftigungslose Oswald A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach § 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3, 148 und 15 StGB. (strafbar nach dem zweiten Strafsatz des § 148 StGB.) sowie des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 1 und 2, 224 StGB., weiters die am 8.Oktober 1946 geborene gleichfalls beschäftigungslose Ingeborg B des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juli 1942 geborene Tischler Klaus A des Vergehens der teils vollbrachten (besser: vollendeten), teils versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 2, 224, 15 StGB schuldig erkannt, weil er 1) von März bis 10.April 1978 in Innsbruck und anderen Orten Österreichs eine verfälschte öffentliche Urkunde, und zwar den Führerschein Nr. VA-2047/63, ausgestellt von der Bundespolizeidirektion Linz am 19.Juli 1963 für ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §28 DStGB §223StGB §224
Rechtssatz: Das vorsätzliche Beisichtragen und Bereithalten eines verfälschten Führerscheins ist ein im Versuchsstadium steckengebliebenes einheitliches (= fortgesetztes) Delikt. Entscheidungstexte 9 Os 155/78 Entscheidungstext OGH 19.12.1978 9 Os 155/78 Veröff: EvBl 1979/144 S 401 = SSt 49/66 = ZfRV 1979,216 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juli 1930 geborene Teppichhändler Abbas A - ein iranischer Staatsangehöriger - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A des Urteilssatzes), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 (und Abs. 2) AußenhandelsG (Punkt C/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der ... mehr lesen...
Norm: FPG §2 Abs4 Z4StGB §224
Rechtssatz: Ausländische Reisedokumente sind zufolge Gleichstellung (§ 39 PaßG) nach § 224 StGB besonders geschützt. Entscheidungstexte 12 Os 83/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 12 Os 83/78 11 Os 11/80 Entscheidungstext OGH 27.02.1980 11 Os 11/80 Veröff: EvBl 1980/132 S 407 ... mehr lesen...
Norm: StGB §224
Rechtssatz: Mangels Gleichstellung ist die Fälschung von Ursprungszeugnissen (§ 4 PräferenzzollG), die von Zollbehörden oder von einer anderen Regierungsstelle des begünstigten Ausfuhrlandes bestätigt (somit ausländische öffentliche Urkunden) sind, nicht nach § 224 StGB (qualifiziert) strafbar. Entscheidungstexte 12 Os 83/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 12 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.Mai 1960 geborene Großhandelskaufmannslehrling Helmut A, der am 17.April 1960 geobrene Bürokaufmannslehrling Franz B, der am 25.April 1954 geborene Büromaschinenmechaniker- und Radiotechnikergeselle Wolfgang C und der am 29.Mai 1959 geborene Großhandelskaufmann Kurt D des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 sowie 3, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und Helmut A überdies des Vergehens der Hehlerei nach dem § 164 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Mai 1923 geborene Finanzbeamte, Wirkl. Amtsrat Josef A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum I 1 und 2), der am 15.Juli 1924 geborene Kaufmann Walter B des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt durch Bestimmung nach § 12, 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum II 1), des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. a und b DevG. (Urteilsfaktum II 2 a und b), des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der Maschinenschlosser Karl B des Vergehens der Vollstreckungsvereitelung nach dem § 162 Abs 1 und 2 StGB (Punkt A) des Urteilssatzes), des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (Punkt B) 1. des Urteilssatzes), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs 2, 224 StGB (Punkt B) 2. des Urteilssatzes) und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltsp... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §311StGB §224
Rechtssatz: Dem österreichischen Hauptmünzamt kommt Behördeneigenschaft zu. Falschbeurkundungen in den vom Leiter der Hauptmünzamtes erstatteten monatlichen Meldungen (Aufstellungen) an das Bundesministerium für Finanzen mit dem Vorsatz, das Bundesministerium für Finanzen und die Österreichische Nationalbank über die Beschaffenheit des eingelieferten Goldes zu täuschen (und damit die Aufdeckung des Schmuggels... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. Dezember 1976, GZ 7 c E Vr 8606/76-7, wurde die am 7. Juni 1956 geborene Studentin Beatrix A der Vergehen der versuchten Täuschung nach den § 15, 108 Abs. 1 StGB, der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB und der Verleumdung nach dem § 297 Abs. 1 (1. Fall) StGB schuldig erkannt, und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie in Wien 1.) zumindest am 1. Juni 1976 versuchte... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2.August 1976, GZ. 1 e E Vr 5148/76-5, wurde die am 17. Februar 1942 geborene Sekretärin Edeltraud A des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie am 29.April 1976 in Wien dadurch, daß sie auf einem Parkschein, der bereits entwertet war, die Entwertung ausradierte, eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälschte, daß sie im Rech... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §224
Rechtssatz: Übergabe einer verfälschten Lohnsteuerkarte an den Dienstgeber zur Lohnsteuerverrechnung ist Gebrauch der Urkunde im Rechtsverkehr. Entscheidungstexte 11 Os 18/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 11 Os 18/78 Veröff: EvBl 1978/176 S 552 13 Os 114/78 Entscheidungstext OGH 05.10.1978 13 ... mehr lesen...
Norm: StGB §224
Rechtssatz: § 224 StGB in Ansehung des nur für den internen Behördenverkehr angesehenen Teiles eines Paßantragsformulars auch dann, wenn Falsifikat nicht in allen Einzelheiten dem Original entspricht, sofern nur äußeres Erscheinungsbild täuschend einer öffentlichen Urkunde gleicht. Entscheidungstexte 13 Os 131/77 Entscheidungstext OGH 04.11.1977 13 Os 131/77 Ve... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §224
Rechtssatz: Nach der Rechtslage der BRD wird ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen erst durch die amtliche Anbringung des Prägestempels eine öffentliche Urkunde; als solche wird es auch erst als (ausländisches) Kennzeichen im Inland anerkannt. Entscheidungstexte 9 Os 130/77 Entscheidungstext OGH 28.10.1977 9 Os 130/77 Veröff: ZfRV 1979,211 (Liebscher) ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §223StGB §224StGB §238
Rechtssatz: Ein Parkschein (nach dem Wiener Parkometergesetz) fällt nicht unter den Begriff der Urkunde nach § 74 Z 7 StGB, sondern dem des Wertzeichens nach § 238 StGB, dessen Wiederverwendung (nach Ausradierung der bereits bei der ersten Verwendung vorgenommenen Markierungen) gemäß § 238 Abs 4 StGB gerichtlich nicht (auch nicht nach § 108 StGB) strafbar ist. OLG vom 25.11.1976, 16 Bs 421/76; Veröff... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §224
Rechtssatz: Der Schutzzweck der §§ 223, 224 StGB bezieht sich ua auf die Richtigkeit des Inhalts einer im Rechtsverkehr zu gebrauchenden öffentlichen Urkunde. Entscheidungstexte 10 Os 106/76 Entscheidungstext OGH 28.09.1976 10 Os 106/76 Veröff: SSt 47/52 = EvBl 1977/105 S 216 = ZVR 1977/181 S 216 13 Os 207/77... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §224
Rechtssatz: Die allfällige rechtliche Möglichkeit, bei der Behörde die Änderung des Inhalts der Urkunde zu erwirken, ändert bei eigenmächtiger Veränderung dieses Inhalts nichts an der Erfüllung des Tatbilds einer Urkundenfälschung. Entscheidungstexte 10 Os 106/76 Entscheidungstext OGH 28.09.1976 10 Os 106/76 Veröff: SSt 47/52 = EvBl 1977/105 S 216 = ZVR... mehr lesen...