Norm: StGB §15 B3StGB §223 Abs2StGB §224
Rechtssatz: Mitführen eines (verfälscht angekauften) Führerscheins beim Lenken eines Kraftfahrzeuges mit dem erklärten Ziel, den Führerschein bei einer Verkehrskontrolle vorzuweisen, ist versuchte Urkundenfälschung gemäß den §§ 15, 223 Abs 2, 224 StGB, weil ein solches Verhalten sowohl nach seiner aktionsmäßigen als auch nach seiner zeitmäßigen Beziehung zur Ausführungshandlung im unmittelbaren Vorfeld d... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §224
Rechtssatz: Das Vergehen nach § 108 StGB kann mit dem der Urkundenfälschung nach § 223, 224 StGB eintätig zusammentreffen (Verwendung verfälschter Kraftfahrzeugkennzeichen). Entscheidungstexte 12 Os 123/75 Entscheidungstext OGH 06.11.1975 12 Os 123/75 Veröff: SSt 46/62 = JBl 1976,494 = EvBl 1976/163 = ZVR 1976/55 S 59 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §49 Abs1StGB §74 Z7StGB §224StGB §225
Rechtssatz: Vormerkungen (für Moped) und Kennzeichen (für Kraftfahrzeuge) sind als Schriften im Sinne des § 74 Z 7 StGB und somit als öffentliche Urkunden anzusehen. Entscheidungstexte 12 Os 123/75 Entscheidungstext OGH 06.11.1975 12 Os 123/75 Veröff: EvBl 1976/163 S 305 = JBl 1986,494 (Anmerkung von Kienapfel) = SSt 46/62 = ... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §224
Rechtssatz: Eine braune Pappkartontafel, auf die mit Kugelschreiber eine Kennzeichennummer geschrieben wurde, ist keine einer behördlich ausgegebenen ähnliche Kennzeichentafel; ihre Herstellung und Anbringung an einem nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeug ist daher nicht Urkundenfälschung gemäß § 224 StGB; es wird jedoch dadurch vorgetäuscht, befugterweise ein Ersatzkennzeichen im Sinne des § 51 Abs 3 KFG angebra... mehr lesen...
Norm: StGB §224
Rechtssatz: Verfälschung eines Führerscheins durch Auswechseln des aufgeklebten Lichtbildes. Entscheidungstexte 11 Os 46/75 Entscheidungstext OGH 18.06.1975 11 Os 46/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0096081 Dokumentnummer JJR_19750618_OGH0002_0110OS00046_750... mehr lesen...
Norm: StGB §224
Rechtssatz: Der Führerschein zählt zu den besonders geschützten Urkunden im Sinne des § 224 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 46/75 Entscheidungstext OGH 18.06.1975 11 Os 46/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0095902 Dokumentnummer JJR_19750618_OGH0002_0110OS0004... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §224
Rechtssatz: Öffentlich sind Urkunden dann, wenn sie von einer inländischen oder einer als Beurkundungsorgan einer solchen gleichgestellten Stelle (zB einem Notar) im Rahmen ihrer sachlichen Befugnisse abgestellt sind und den wesentlichen Formerfordernissen des Aktes einer solchen Stelle entsprechen. Entscheidungstexte 10 Os 126/74 Entscheidungstext OGH 20.11.1... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §224
Rechtssatz: Den bei Ausstellung einzelner öffentlicher Urkunden verwendeten Drucksorten kommt der Charakter von Urkunden selbst dann nicht zu, wenn sie nicht im freien Handel erhältlich sind. Entscheidungstexte 10 Os 126/74 Entscheidungstext OGH 20.11.1974 10 Os 126/74 9 Os 51/79 Entscheidungstext OG... mehr lesen...