Norm: StGB §20StGB §164 Abs2
Rechtssatz: Wird der Angeklagte wegen des Kaufes einer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangten Sache nach § 164 Abs 2 erster Fall StGB schuldig gesprochen, bezieht sich ihm gegenüber die Verfallsdrohung des § 20 Abs 1 StGB auf die gekaufte Sache, womit der nach § 20 Abs 3 StGB für verfallen zu erklärende Geldbetrag dem Wert dieser Sache zu entsprechen hat. Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Mitangeklagten Vanda S***** enthält, wurde Sandor H***** des Verbrechens versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 15, 127, 130 erster Fall StGB (I/A) sowie der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II/A), der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (III) und des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angef... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Gerhard B***** - abweichend von der wegen des Verbrechens des durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 4 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 18. Mai 2005 in Wien fremde bewegliche Sachen, nämlich 54 Packungen Zigaretten verschiedener Marken im Wert von ca 200 Eur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuld- und Freisprüche weiterer Angeklagter enthält, wurde Sergey Ch***** der Verbrechen (zu II./3./) des (zu ergänzen: schweren und) gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall StGB und (zu III./1./) der Hehlerei nach § 164 Abs 1, 2 und 4 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuld- und Freisprüche weiterer ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §134StGB §164 Abs1 Z2StGB §164 Abs2StGB §165
Rechtssatz: Das Ansichbringen im Sinne der §§ 164 Abs 1 Z 2, 165 StGB erfasst nur den Erwerb des Gewahrsams an einer Sache, nicht aber die Erlangung fremden Gutes durch Gewahrsamsbruch. In einem solchen Fall kommt - Bereicherungsvorsatz vorausgesetzt - nur Diebstahl, im Fall einer Sachzueignung unter den Voraussetzungen des § 134 Abs 1 StGB ohne Gewahrsamsbruch allenfalls Unters... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elisabeth R*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil sie im August 1986 in Wien einen vom abgesondert verfolgten Walter P*** der Rosa E*** durch Einbruch gestohlenen Geldbetrag von 50.000 S, mithin eine Sache, die ein anderer durch eine mit fünf Jahre erreichender Freiheitsstrafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hatte, vorsätzlich an sich gebracht hat, indem sie das ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen schuldig erkannt: 1./ der am 15.Mai 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maler und Anstreicher Wolfgang T*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (I des Schuldspruches) sowie des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach dem § 210 StGB (IV des Schuldspruches), 2./ der am 10.August 1953 geborene beschäftigungslose... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs2
Rechtssatz: Soweit Bereicherung und Bereicherungsvorsatz des Hehlers für die rechtliche Beurteilung der Tat (§ 164 Abs 1 Z 2 StGB) irrelevant sind, richtet sich die Anwendbarkeit der strafsatzändernden Bestimmung des § 164 Abs 2 nach dem objektiven Wert der verhehelten Sache, der allerdings vom (zumindest bedingten) Vorsatz des Täters umfaßt sein muß. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert H*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Hehlerei nach §§ 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 und 15 StGB (Punkt A/), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (Punkt B/ 1./ und 2./), des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (Punkt B/ 3./) sowie des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB (Punkt C/) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien und anderen Orten (i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Juni 1945 geborene Goldschmied Leopold P*** (außer einer weiteren strafbaren Handlung) des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er am 14.Jänner 1980 in Wien Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, nämlich 353 kg Silber (mit darauf entfallenden Eingangsabgaben von 366.006 S), durch Übernahme von (dem auch insoweit wegen des Finanzvergehens der gewe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 41-jährige Peter A (zu I/1 und 2) des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.1 Z.4 StGB und (zu II/) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs.1 Z.2, Abs.2 und Abs.3, letzter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien I/ fremde bewegliche Sachen anderen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar 1. am 31. März 1984 dem Herbert B S 300,-- Bargeld, 2. am 4.... mehr lesen...
Gründe: Die Hausfrau Erwine A wurde im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 1, Abs 2 und Abs 3 StGB (in der vor der önderung durch BGBl. Nr. 205/1982 geltenden Fassung) schuldig erkannt (die Zitierung des Abs 2 des § 164 StGB ist überflüssig, weil dessen Qualifikationsmerkmal im ohnehin angenommenen Abs 3 enthalten ist). Darnach hat sie am 25. Oktober 1979 und später ihren Sohn Arthur B und ihren Lebensgefährten Hamza C nach deren Einbruchsdiebstahl in ... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs2StGB §164 Abs3
Rechtssatz: Die Zitierung des Abs 2 ist überflüssig, wenn dessen Qualifikationsmerkmal ihm ohnehin angenommenen Abs 3 enthalten ist (vgl ÖJZ-LSK 1977/266). Entscheidungstexte 13 Os 80/84 Entscheidungstext OGH 26.07.1984 13 Os 80/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 17-jährige Schüler Simon Josef A des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Anfang August 1982 in Linz ein von Klaus B und Thomas C gestohlenes Schlagzeug im Wert von 15.800 S, sohin eine Sache, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hatte, dadurch an sich gebracht und verheimlicht, daß er es trotz Kenntnis der diebischen Herkunft behie... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.September 1965 geborene derzeitige Präsenzdiener Thomas A wurde des Vergehens des versuchten Diebstahls nach § 15, 127 Abs 1 und 2 Z 1 StGB (A) sowie des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 StGB (B I und II) schuldig erkannt. Diese Schuldsprüche bekämpft er mit einer auf § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a und b StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Die Mängelrüge wendet sich mit dem Vorwurf einer unzureichenden
Begründung: gegen die Urteilsfeststellungen (zu B I und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Renee A des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 1 und 2, Abs 2 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie in Wien Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert, welche die abgesondert Verfolgten Erich B und Wolfgang A durch (Diebstahl, also durch) mit Strafe bedrohte Handlungen gegen fremdes Vermögen erlangt hatten, kaufte bzw. an sich brachte, und zwar 1. zwischen Ende Februar und Anfang ... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs1StGB §164 Abs1 Z1StGB §164 Abs1 Z2StGB §164 Abs2
Rechtssatz: In sich geschlossene (kumulativ zusammengefasste), aber rechtlich gleichwertige Tatbestände; daher diesbezüglich unterlaufener Subsumtionsirrtum (§ 281 Abs 1 Z 10 StPO) kein Nachteil im Sinne des § 290 Abs 1 StPO (EvBl 1981/108, 118). Entscheidungstexte 10 Os 153/82 Entscheidungstext OGH 07.12.1982 10 Os... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juli 1944 geborene Werner A und der am 23.Juli 1949 geborene Paul B wurden des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 3 StGB (und zwar Werner A nach dessen zweitem und drittem Fall, dem Schuldspruch, nicht aber der rechtlichen Subsumtion zufolge, auch nach dem ersten Anwendungsfall: Wert über 100.000 S, Paul B hingegen nur nach dem dritten Fall) schuldig erkannt. Darnach haben in Wien (zu I) Werner A Sachen in einem 5.000 S übersteigenden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde 1.) der am 29. September 1948 geborene Gastwirt Alfio A und 2.) der am 19. Oktober 1943 geborene, beschäftigungslose Gelegenheitsarbeiter Günther B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 (erster Deliktsfall) StGB schuldig erkannt und nach § 164 Abs 3 StGB zu Freiheitsstrafen in der Dauer von je achtzehn Monaten verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruches liegt den Angeklagten zur Last, sie haben in der Zeit zwischen November... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Februar 1923 geborene beschäftigungslose Kunce Nikolov A und der am 7.Juli 1939 geborene Altwarenhändler Helmuth B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2, Abs 3 erster und dritter Fall, StGB. schuldig gesprochen. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichtes erbeuteten die abgesondert verfolgten Ognyan C und Nikolai Ivanov D bei einem Einbruch in die Villa des Dkfm. Wilhelm E in Wien Bilder, Miniaturen und Wan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. April 1932 geborene beschäftigungslose Hubert Alexander A zu I./ des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und Abs 3 StGB und zu II./ des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit b WaffenG schuldig erkannt, weil er I./ Mitte März 1980 ein von dem abgesondert verfolgten Franz Peter B durch Einbruch gestohlenes Nivelliergerät im Wert von mindestens 15.000 S, mithin einen Gegenstand, den ein anderer dur... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs1StGB §164 Abs1 Z1StGB §164 Abs1 Z2StGB §164 Abs2
Rechtssatz: Die in Z 1 und Z 2 des § 164 Abs 1 StGB zusammengefaßten Gruppen von Begehungsweisen sind zueinander ebenso rechtlich gleichwertig, wie die in diesen Ziffern genannten einzelnen Begehungsarten jeweils untereinander. Entscheidungstexte 9 Os 28/81 Entscheidungstext OGH 24.03.1981 9 Os 28/81 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. September 1952 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maler und Anstreicher Michael A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3 (letzter Fall) StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruches haben er und die gleichzeitig abgeurteilte Maria B in Wien im März 1979 sowie am 1. und 2. April 1979 Sachen, die der abgesondert verfolgte Peter C durch eine aus einem anderen Grund als wegen gewerbsmäßiger Begehung mit b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24. März 1955 geborene, zuletzt als Kraftfahrer tätige Wilhelm A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und der am 30. Juli 1954 geborene Hilfsarbeiter Thomas B des Vergehens des fahrlässigen Verheimlichens von Sachen nach dem § 165 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Feststellungen stahl der Erstangeklagte Wilhelm A am 2. November 1979 seinem Dienstgeber Windeln und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (I.) der am 21.Juli 1922 geborene Übersetzer Abraham B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3, erster Fall, StGB. und des (Finanz-)Vergehens der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er 1) in der Zeit von April 1973 bis zum 26. bzw. 27.August 1976 in Wien und Kittsee Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. September 1950 (in Innsbruck) geborene griechische Staatsangehörige Emil A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs liegt ihm zur Last, am 5. und 6. Juli 1976 in Wien und Bregenz von den abgesondert verfolgten Vortätern Johann B und Julius C am 5. Juli 1976 (in Wien-Döbling) dem Dr. Karl D durch Einbruch (in dessen Villa) gestohlene Gegenstände in einem i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juli 1950 geborene Rotationsarbeiter Heinrich A des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG., des Vergehens nach § 9 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG. und des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er von 1977 bis Juni 1978 in Wien I. vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift in solchen Mengen in Verkehr setz... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs1StGB §164 Abs1 Z2StGB §164 Abs1 Z3StGB §164 Abs2
Rechtssatz: Umschreibt rechtlich gleichwertige Begehungsformen der Hehlerei. Entscheidungstexte 10 Os 171/78 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 10 Os 171/78 10 Os 6/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 10 Os 6/79 nur: Z 2 (T1) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Friederike B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Z 3, Abs. 3 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie zwischen dem Frühjahr und dem Dezember 1977 in Wien teils Waren, die (ihr deswegen zugleich rechtskräftig abgeurteilter Lebensgefährte) Franz A a) der Firma Heinrich C GesmbH (im Wert von 141.719 S), b) der Firma D (im Wert von 66.237,40 S und c) der Firma E (im Wert von 8.168 S) betrügerisch herausgelockt, also d... mehr lesen...
Norm: StGB §164 Abs2
Rechtssatz: Die Zurechnung des strafsatzbestimmenden Wertes der verhehlten Sachen setzt auf der inneren Tatseite voraus, daß der Wert vom Tätervorsatz umfaßt ist; bedingter Vorsatz genügt. Entscheidungstexte 9 Os 10/78 Entscheidungstext OGH 14.02.1978 9 Os 10/78 Veröff: ÖJZ-LSK 1978/152 13 Os 28/78 Entsch... mehr lesen...