RS OGH 2020/4/7 13Os6/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.2020
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Norm

StGB §20
StGB §164 Abs2

Rechtssatz

Wird der Angeklagte wegen des Kaufes einer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangten Sache nach § 164 Abs 2 erster Fall StGB schuldig gesprochen, bezieht sich ihm gegenüber die Verfallsdrohung des § 20 Abs 1 StGB auf die gekaufte Sache, womit der nach § 20 Abs 3 StGB für verfallen zu erklärende Geldbetrag dem Wert dieser Sache zu entsprechen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133115

Im RIS seit

15.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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