I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 11. August 2006 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen serbischen Staatsangehörigen, gemäß § 60 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 und § 63 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Beschwerdeführer sei von 29. August 1977 bis zum 26. März 1993 und ab dem 22. August 1997 in Österreich behördlich gemeldet gewesen. E... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 11. August 2006 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen serbischen Staatsangehörigen, gemäß § 60 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 und § 63 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Beschwerdeführer sei von 29. August 1977 bis zum 26. März 1993 und ab dem 22. August 1997 in Österreich behördlich gemeldet gewesen. E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 2005 §60 Abs1;FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;FrPolG 2005 §66 Abs1;FrPolG 2005 §66 Abs2;MRK Art8 Abs2;StGB §133 Abs1;StGB §133 Abs2;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der Ansicht der belBeh, die Auswirkungen des Auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 2005 §60 Abs1;FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;FrPolG 2005 §66 Abs1;FrPolG 2005 §66 Abs2;MRK Art8 Abs2;StGB §133 Abs1;StGB §133 Abs2;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der Ansicht der belBeh, die Auswirkungen des Auf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Ausübung des Gewerbes Steinmetzmeister gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (kurz: GewO) entzogen. Zur Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Dezember 2005 rechtskräftig schuldig erkannt worden "I.)/ dadurch, dass er kridaträchtig handelte A./ von 1997 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Ausübung des Gewerbes Steinmetzmeister gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (kurz: GewO) entzogen. Zur Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Dezember 2005 rechtskräftig schuldig erkannt worden "I.)/ dadurch, dass er kridaträchtig handelte A./ von 1997 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Ausübung des Gewerbes Steinmetzmeister gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (kurz: GewO) entzogen. Zur Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Dezember 2005 rechtskräftig schuldig erkannt worden "I.)/ dadurch, dass er kridaträchtig handelte A./ von 1997 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs4 Z1;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Gewerbeinhaber) hat die Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach den §§ 159 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Z. 1, Abs. 5 Z. 3 und 4 StGB begangen. Für die Beurteilung der Pers... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs4 Z1;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Gewerbeinhaber) hat die Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach den §§ 159 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Z. 1, Abs. 5 Z. 3 und 4 StGB begangen. Für die Beurteilung der Pers... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs4 Z1;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Gewerbeinhaber) hat die Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach den §§ 159 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Z. 1, Abs. 5 Z. 3 und 4 StGB begangen. Für die Beurteilung der Pers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 1. März 2005 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 und § 13 Abs. 1 Z. 1 lit. a und Z. 2 GewO 1994 die Gewerbeberechtigungen "Organisation von Veranstaltungen" und "Werbeagentur" entzogen. Begründend führte die belangte Behörde nach Darstellung des Verwaltungsgeschehens im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt (vom 15. März 2004) rechtskräftig wegen de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 1. März 2005 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 und § 13 Abs. 1 Z. 1 lit. a und Z. 2 GewO 1994 die Gewerbeberechtigungen "Organisation von Veranstaltungen" und "Werbeagentur" entzogen. Begründend führte die belangte Behörde nach Darstellung des Verwaltungsgeschehens im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt (vom 15. März 2004) rechtskräftig wegen de... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §158 Abs1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §43 Abs1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurden die Gewerbeberechtigungen "Organisation von Veranstaltungen" und "Werbeagentur" entzogen. Er sei rechtskräftig wegen der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und der Begünstigung eine... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §158 Abs1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §43 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für das gewerbebehördliche Entziehungsverfahren sind gerichtliche Aussprüche über die bedingte Strafnachsicht nicht von Relevanz, vielmehr hat die Gewerbebehörde eigenständig unter Berücksichtigung der mit d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §158 Abs1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §43 Abs1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurden die Gewerbeberechtigungen "Organisation von Veranstaltungen" und "Werbeagentur" entzogen. Er sei rechtskräftig wegen der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und der Begünstigung eine... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §158 Abs1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §43 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für das gewerbebehördliche Entziehungsverfahren sind gerichtliche Aussprüche über die bedingte Strafnachsicht nicht von Relevanz, vielmehr hat die Gewerbebehörde eigenständig unter Berücksichtigung der mit d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer mehrere Gewerbeberechtigungen gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit den §§ 13 Abs. 1 Z. (gemeint:) 1 lit. a und Z. 2 sowie 361 GewO 1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2002, entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde zunächst auf den erstinstanzlichen Bescheid. Danach sei der Beschwerdeführer mit (näher genanntem) Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung "Kleinhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bestandteilen und Zubehör, unter Ausschluss solcher Waren, deren Verkauf an den großen Befähigungsnachweis gebunden ist" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer mehrere Gewerbeberechtigungen gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit den §§ 13 Abs. 1 Z. (gemeint:) 1 lit. a und Z. 2 sowie 361 GewO 1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2002, entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde zunächst auf den erstinstanzlichen Bescheid. Danach sei der Beschwerdeführer mit (näher genanntem) Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer mehrere Gewerbeberechtigungen gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit den §§ 13 Abs. 1 Z. (gemeint:) 1 lit. a und Z. 2 sowie 361 GewO 1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2002, entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde zunächst auf den erstinstanzlichen Bescheid. Danach sei der Beschwerdeführer mit (näher genanntem) Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung "Kleinhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bestandteilen und Zubehör, unter Ausschluss solcher Waren, deren Verkauf an den großen Befähigungsnachweis gebunden ist" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung "Kleinhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bestandteilen und Zubehör, unter Ausschluss solcher Waren, deren Verkauf an den großen Befähigungsnachweis gebunden ist" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung "Kleinhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bestandteilen und Zubehör, unter Ausschluss solcher Waren, deren Verkauf an den großen Befähigungsnachweis gebunden ist" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerich... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1;StGB §156 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §159 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen lässt es im Hinblick auf das festgestellte Vorgehen bei der Geschäftsführung und auf das (teilweise gänzliche) Unter... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GmbHG §122 Abs1 Z1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §159 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Es kann weder der bis zur gegenständlichen Verurteilung (gemäß § 159 Abs. 2, Abs. 5 Z. 3, 4 und 5 StGB sowie § 122 Abs. 1 Z. 1 GmbH-Gesetz) vorliegenden Unbescholtenheit noch dem während des relativ kur... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GmbHG §122 Abs1 Z1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §159 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurde die Gewerbeberechtigung "Kleinhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bestandteilen und Zubehör, unter Ausschluss solcher Waren, deren Verkauf an den großen Befähigungsnachweis gebu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1;StGB §156 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §159 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Auch einem Zeitraum von neun Monaten seit der Verurteilung des Beschwerdeführers kann nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen nicht jenes Gewicht beigemessen werden, das die in Rede stehende Befürchtung, er würde bei Ausübung des Gewerbes die gle... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1;StGB §156 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §159 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen lässt es im Hinblick auf das festgestellte Vorgehen bei der Geschäftsführung und auf das (teilweise gänzliche) Unter... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1;StGB §156 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §159 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen lässt es im Hinblick auf das festgestellte Vorgehen bei der Geschäftsführung und auf das (teilweise gänzliche) Unter... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GmbHG §122 Abs1 Z1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;StGB §159 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Es kann weder der bis zur gegenständlichen Verurteilung (gemäß § 159 Abs. 2, Abs. 5 Z. 3, 4 und 5 StGB sowie § 122 Abs. 1 Z. 1 GmbH-Gesetz) vorliegenden Unbescholtenheit noch dem während des relativ kur... mehr lesen...