Gründe: Der am 7.April 1922 geborene Viehhändler Johann A wurde (zu 1) des Vergehens (richtig: Verbrechens) der versuchten Anstiftung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15 (12), 302 Abs. 1 StGB und (zu 2) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 (§ 81 Z. 1 und 2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1) am 18.Juli 1981 in Höfen mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf vorläufige Abnahme des Führerscheins nach § 76 KFG. zu schädigen, den Gend... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden I. Peter A - des Vergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, begangen dadurch, daß er in den Jahren 1973 bis 1975 in Wiener Neustadt vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder (richtig: und) Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben um 360.653 S bewirkte, indem er für insgesamt 58 aus der Bundesrepublik Deutschland importi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4. Jänner 1937 geborene beschäftigungslose Friedrich A des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 (zweiter Fall) und 15 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Urteilsspruchs hat er am 9. Februar 1979, am 17. Februar 1979 und in der Nacht vom 5. auf den 6. März 1979 in Wien gewerbsmäßig, je... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.August 1945 geborene kaufmännische Angestellte Josef A, der am 6.September 1948 geborene kaufmännische Angestellte Albert D, der am 14.Mai 1948 geborene Angestellte Wilhelm B und der am 14.Februar 1949 geborene Kaufmann Gustav C des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG., Josef A, Wilhelm B und Gustav C teils als Beteiligte nach § 11 FinStrG., Wilhelm B überdies des Finanzvergeh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen die aus Jugoslawien stammenden Ehegatten Ljiljana A (geboren am 30.Juli 1954) und Zoran A (geboren am 7.Mai 1953) schuldig erkannt, und zwar I. Ljiljana A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. (zweiter Deliktsfall) und des Vergehens des (versuchten) Schwangerschaftsabbruches nach den §§ (15), 96 Abs. 3 StGB., weil sie in Wien am 3.Dezember 1976 ihr neugeborenes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Jänner 1956 geborene Siebdrucker Otto A des Vergehens nach dem § 9 Abs. 1 Z. 1 und 2 SGG. (Punkt 1 a und b des Urteils), des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. (Punkt 1 c des Urteils), des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB. (Punkt 2 a des Urteils) sowie des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit. b WaffG. (Punkt 2 b des Urteils) und ebenso wie der ... mehr lesen...
Norm: StGB §14 AStGB §159StGB §161
Rechtssatz: Handelt ein leitender Angestellter (§ 309 StGB) im Einverständnis mit dem Gemeinschuldner, haftet er unabhängig von der Bestimmung des § 161 StGB, und zwar als Beitragstäter (§ 12 dritter Fall StGB) zu § 159 StGB, weil er zufolge der (auch) ihn selbst treffenden objektiven Sorgfaltspflicht und angesichts dessen, daß die "Eigenschaft des Gemeinschuldners" das Unrecht der Tat betrifft, auch als extra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. November 1951 geborene kaufmännische Angestellte Helmut A der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z. 1 StGB. und nach § 114 ASVG. schuldig erkannt, weil er in Wiener Neustadt 1.) in der Zeit von Juni 1975 bis Oktober 1976 als Inhaber der mehreren Gläubigern verpflichteten Baustoffhandlung Helmut A fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit dieses Unternehmens insbesondere dadurch herbeigeführt hat, daß er es mit zu geringem... mehr lesen...
Gründe: Schon mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Februar 1975, GZ. 6 a Vr 1949/73-90, waren u. a. die Landmaschinenimporteure Dipl.Ing. Wolf E, Ernst F, Dr. Heimo G und Franz H des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2 und 38 lit. a FinStrG. a. F. schuldig erkannt worden, weil sie - jeder für sich - in den Jahren 1969 bis 1972 als in Österreich tätige Gebietsvertreter der - -... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengerichts wurde der Angeklagte Walter A 1.) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs. 1 Z. 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB. und 2.) des Vergehens nach dem § 114 ASVG. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, daß er 1.) als Geschäftsführer der Schuldnerin mehrerer Gläubiger, nämlich der 'E D Gesellschaft mbH.', fahrlässig a) in der Zeit zwischen der zw... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §14 BStGB §211 Abs2
Rechtssatz: § 211 Abs 2 (§ 12, dritter Fall) StGB durch eine Aufforderung der Stiefmutter des Tatopfers, welches von seinem leiblichen Vater zum Beischlaf verführt wurde. Entscheidungstexte 9 Os 112/79 Entscheidungstext OGH 12.10.1979 9 Os 112/79 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Dezember 1943 geborene kaufmännische Angestellte Anton A wegen geschlechtlichen Mißbrauchs seiner am 31.Dezember 1963 geborenen (leiblichen) Tochter Susanne A 1.) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB.; 2.) des Verbrechens des versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs. 1 StGB.; 3.) des Vergehens der (teils versuchten) Blutschande nach §§ 211 Abs. 2 und 15 StGB. und 4.)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde die am 22.November 1936 geborene Hausfrau Hermine A des Verbrechens des Totschlages nach § 76 StGB schuldig erkannt, weil sie sich ab einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt im Juli 1978 in Gars am Kamp in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen ließ, ihren Ehegatten Franz A dadurch vorsätzlich zu töten, daß sie es unter Mißachtung ihrer ehelichen Beistandspf... mehr lesen...
Norm: StGB §14 AStGB §130StGB §278
Rechtssatz: Bandenmäßige Begehung betrifft das Unrecht der Tat. Wer zum Bandendiebstahl anstiftet, haftet daher nach § 130 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 41/79 Entscheidungstext OGH 15.05.1979 11 Os 41/79 Veröff: EvBl 1979/230 S 610 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38SGG §6 GStGB §14StGB §278
Rechtssatz: Bandenmäßige (hier: § 38 FinStrG) und gewerbsmäßige (hier: § 38 FinStrG; § 6 SGG) Tatbegehung verlangen das Bewußtsein des Täters, daß er seine Tat bandenmäßig durchführt bzw in der in § 70 StGB umschriebenen Absicht handelt. Entscheidungstexte 11 Os 15/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 11 Os 15/79 Veröff: JBl 1979,6... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. Juni 1947 geborene türkische Staatsangehörige, der Kraftfahrer Ramazan C unter Punkt I/1) und II/ des Urteilssatzes des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach dem § 6 Abs. 1 SuchtgiftG sowie des gewerbsmäßig und bandenmäßig verübten Finanzvergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 (38 Abs. 1 lit. a und b) FinStrG schuldig erkannt. Die nachgenannten Angeklagten, nämlich der am 25. August 1934 geborene Staatsan... mehr lesen...
Norm: StGB §14 AStGB §156StGB §159
Rechtssatz: Die Krida ist ein Sonderdelikt, bei dem Schuldnereigenschaft des Haupttäters und Gläubigermehrheit das Unrecht der Tat betreffen. Entscheidungstexte 9 Os 125/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 9 Os 125/78 Veröff: SSt 50/2 9 Os 160/79 Entscheidungstext OGH 22.01.1980 9 Os 160/79 V... mehr lesen...
Norm: StGB §14 CStGB §75 EStGB §76
Rechtssatz: Die allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung des § 76 StGB betrifft die Schuld. Entscheidungstexte 10 Os 131/78 Entscheidungstext OGH 18.10.1978 10 Os 131/78 Veröff: SSt 49/53 12 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 20.09.1979 12 Os 97/79 Ähnlich; Beisatz: Die Untersc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 18.Oktober 1978 unter dem Vorsitz des Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Harbich und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Bernardini, Dr. Friedrich, Dr. Steininger und Dr. Walenta als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Hammer als Schriftführer in der Strafsache gegen Gerhard A wegen des Verbrechens des Totschlags nach den § 12, 76 StGB. und anderer strafbaren Handlungen über die vom Angeklagten Gerhard A gegen das... mehr lesen...
Norm: StGB §14 CStGB §79
Rechtssatz: Die (privilegierend) spezialisierenden Merkmale des § 79 StGB betreffen ausschließlich die Schuld und nicht auch das Unrecht der Tat; sie berücksichtigen einzig und allein den generell erheblich verminderten Schuldgehalt des von der Mutter (als unmittelbarer Täterin) begangenen Deliktes. Entscheidungstexte 13 Os 90/77 Entscheidungstext OGH 12.01.... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §14StGB §79
Rechtssatz: Der Tatbeitrag des Bestimmungstäters in bezug auf die Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) ist gemäß § 13 StGB nach seiner Schuld zu bestrafen und daher als Bestimmung zum Mord nach den § 12 (zweiter Fall), § 75 StGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 13 Os 90/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 13 Os 90/77 Veröff: EvBl 1978... mehr lesen...
Norm: StGB §14 BStGB §302
Rechtssatz: Ein Tatbeitrag im Sinn § 12 dritter Fall StGB zu § 302 StGB verlangt auf der subjektiven Seite des Beteiligten die Gewißheit (§ 5 Abs 3 StGB) vom Befugnismißbrauch durch den Beamten. Entscheidungstexte 12 Os 131/77 Entscheidungstext OGH 27.10.1977 12 Os 131/77 Veröff: SSt 48/81 13 Os 51/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §14 CStGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßigkeit betrifft die Schuld. Entscheidungstexte 9 Os 138/77 Entscheidungstext OGH 23.09.1977 9 Os 138/77 12 Os 13/76 Entscheidungstext OGH 19.12.1979 12 Os 13/76 Beisatz: Hier: Zu § 38 FinStrG. (T1) Veröff: EvBl 1978/201 S 611 = JBl 1979,156 = SSt 48/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §14 BStGB §302
Rechtssatz: In bezug auf einen Befugnismißbrauch durch einen Beamten ist auch auf Seiten eines gemäß § 12 StGB Beteiligten (Täters durch sonstigen Tatbeitrag) Wissentlichkeit (§ 5 Abs 3 StGB) erforderlich. Entscheidungstexte 12 Os 26/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 12 Os 26/77 Veröff: JBl 1978,270 12 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §14 AStGB §166 Abs2
Rechtssatz: Die spezielle Regelung des § 166 Abs 2 StGB macht die für Sonderdelikte vorgesehenen Prüfung nach § 14 StGB entbehrlich. Entscheidungstexte 10 Os 25/76 Entscheidungstext OGH 03.11.1976 10 Os 25/76 Veröff: SSt 47/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089724 ... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §14 CStGB §15 E
Rechtssatz: Begeht der Angestiftete ein anderes Delikt, als es der Anstifter beabsichtigte ("alias facturus"), haftet jeder für seinen Bereich: Der Täter für das von ihm ausgeführte (und allein beabsichtigte) Delikt, der Anstifter aber, da "seine Einwirkung (insoweit) ohne Erfolg" geblieben ist, für das Verbrechen, das nach seinem Vorhaben der andere begehen sollte, gemäß § 9 StG (siehe Anmerkung). ... mehr lesen...
Norm: StGB §14 AStGB §153
Rechtssatz: Die Eigenschaft des Subjektes der Untreue, über fremdes Vermögen zu verfügen, betrifft das Unrecht der Tat. Entscheidungstexte 11 Os 185/71 Entscheidungstext OGH 01.02.1972 11 Os 185/71 10 Os 48/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 10 Os 48/82 Vgl auch; Veröff: EvBl 1988/73 S 274 =... mehr lesen...
Norm: ASVG §114StGB §12 AaStGB §12 BcStGB §14 B
Rechtssatz: Täter nach § 114 ASVG kann nur der Dienstgeber selbst sein. Der Geschäftsführer, der im Auftrag einer physischen Person deren Geschäfte führt und mit ihr im gemeinsamen Zusammenwirken gegen § 114 ASVG verstößt, verantwortet nicht Mittäterschaft, sondern nur Mitschuld (Beihilfe). Entscheidungstexte 10 Os 111/70 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §14 AStGB §159StGB §161
Rechtssatz: Bei Sonderdelikten kommt als Täter nur in Frage, wer die vom Gesetze erforderten Eigenschaften besitzt, beim Vergehen nach dem § 486 StG (nunmehr § 159 StGB) daher nur der Gemeinschuldner und die im § 486 c StG (nunmehr § 161 StGB) bezeichneten Personen. Wer sonst an einem Sonderdelikt mitwirkt, kann nur nach dem § 5 StG bestraft werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür gegeben sind. ... mehr lesen...
Norm: StGB §14 BStGB §201
Rechtssatz: Bei den "eigenhändigen" Delikten, das sind solche, bei denen die Ausführungshandlung selbst nur persönlich vorgenommen werden kann, haftet der Mitwirkende, der nur eine Teilhandlung des Deliktes setzt, wie etwa beim Verbrechen der Notzucht nach dem § 125 StG (nunmehr § 201 StGB) die Gewaltausübung, hingegen die nur höchstpersönlich zu verwirklichende Vollendung des Verbrechens weder will noch setzt, ledigli... mehr lesen...