Norm
Rechtssatz
Der Tatbeitrag des Bestimmungstäters in bezug auf die Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) ist gemäß § 13 StGB nach seiner Schuld zu bestrafen und daher als Bestimmung zum Mord nach den § 12 (zweiter Fall), § 75 StGB zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer