Norm: StGB §14 AStGB §14 C
Rechtssatz: Ein Entschuldigungsumstand (nämlich der Mangel der Absicht, durch den begangenen Amtsmißbrauch jemand zu schädigen), welcher die Strafbarkeit des Verbrechens für den Angeklagten nur vermöge der persönlichen Verhältnisse dieses Angeklagten aufhebt, ist nicht auf den Mitschuldigen auszudehnen. Entscheidungstexte 2 Os 541/49 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...