Norm: StGB §28 CbStGB §108StGB §228
Rechtssatz: Die mit Hilfe der durch Täuschung erwirkten Einzelgenehmigung weiters veranlaßte Erteilung eines Zulassungsscheines für das betreffende Kraftfahrzeug ist nicht noch zusätzlich nach § 228 Abs 1 StGB zu bestrafen. Entscheidungstexte 12 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 12 Os 172/77 Veröff: SSt 49/15 = EvBl 1978/198 S 607 = ... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Anbringen einer überholten Lenkerbenachrichtigung an einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug verletzt nur das obrigkeitliche ius puniendi, ist also gerichtlich straflos. Entscheidungstexte 10 Os 206/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1978 10 Os 206/77 Veröff: SSt 49/13 = JBl 1978,548 = RZ 1978/36 S 64 = ZVR 1978/124 S 185 = ÖJZ-LSK 1978/112 ... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Der Tatbestand der Täuschung nach § 108 StGB verlangt die Schädigung an einem konkreten Recht. Entscheidungstexte 10 Os 206/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1978 10 Os 206/77 Veröff: SSt 49/13 = JBl 1978,548 = ZVR 1978/124 S 185 = RZ 1978/36 S 64 13 Os 66/78 Entscheidungstext OGH 10.05.1978 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §108
Rechtssatz: Schon das (mit Täuschungsvorsatz vorgenommene) Anbringen bloß einer fremden Kennzeichentafel (hier: Heckseite) an einem Kraftfahrzeug ist tauglicher Täuschungsversuch. Entscheidungstexte 12 Os 193/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 12 Os 193/77 9 Os 103/78 Entscheidungstext OGH 03.10.1978... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §302
Rechtssatz: Konkretes (durch § 302 StGB geschütztes) Recht des Staates auf Ahndung strafbarer Rechtsbrüche. Entscheidungstexte 13 Os 165/77 Entscheidungstext OGH 23.01.1978 13 Os 165/77 Veröff: EvBl 1978/161 S 492 13 Os 66/78 Entscheidungstext OGH 10.05.1978 13 Os 66/78 Vgl; Beisatz: Jus puniendi kein durch ... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Konkretes (durch § 108 StGB geschütztes) Recht des Staates, die Lenkung von Kraftfahrzeugen nur (durch Alter, Lenkerprüfung) hiezu befugten Personen zu gestatten. Entscheidungstexte 10 Os 175/77 Entscheidungstext OGH 11.01.1978 10 Os 175/77 Veröff: ZVR 1978/125 S 187 (mit Anmerkung von Melnizky) 11 Os 20... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Täuschung von Aufsichtsorganen über das Hubvolumen eines Kraftfahrzeuges (hier: Hubvolumen eines Mopeds über fünfzig ccm erhöht). Entscheidungstexte 10 Os 175/77 Entscheidungstext OGH 11.01.1978 10 Os 175/77 Veröff: ZVR 1978/125 S 187 (mit Anmerkung von Melnizky) 11 Os 39/85 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Täuschungshandlungen (hier: Anbringen eines ungültigen ausländischen Kennzeichens), die darauf abzielen, eine Beanstandung wegen unbefugten Abstellens des Kraftfahrzeugs ohne behördlichem Kennzeichen auf öffentlichem Grund hintanzuhalten, verletzen ein konkretes staatliches Recht und sind daher nach § 108 StGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 9 Os 130/77 En... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeug wird nicht nur dann auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet (§ 36 KFG), wenn damit auf solchen Straßen gefahren wird, sondern auch dann, wenn es am ruhenden Verkehr (vgl §§ 43 Abs 1 lit b, 55 Abs 1 StVO) teilnimmt; eine solche Teilnahme verletzt daher das konkrete Recht, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge von der Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr auszuschließen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Konkretes Recht des Staates auf gesetzmäßige Entrichtung der Gebühren und Verwaltungsabgaben (Hier: Stempelgebühren für Pässe). Entscheidungstexte 9 Os 117/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 9 Os 117/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093224 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §228
Rechtssatz: Keine Verletzung eines konkreten Rechtes des Staates, wenn nur die Erstattung einer (inhaltlich falschen) Meldung (hier: Schadenmeldung) amtlich (ohne weitere Rechtswirkungen) bestätigt wird. Entscheidungstexte 9 Os 106/77 Entscheidungstext OGH 26.07.1977 9 Os 106/77 13 Os 100/79 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §108StGB §146 E
Rechtssatz: Der Nötigende zwingt zu einem Willensakt, der Betrüger erreicht den Willensakt (nicht durch Willensbeugung sondern) durch Täuschung. Entscheidungstexte 12 Os 78/77 Entscheidungstext OGH 30.06.1977 12 Os 78/77 Veröff: SSt 48/53 = EvBl 1978/22 S 75 = JBl 1977,602 15 Os 69/89 E... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §108StGB §142
Rechtssatz: Eine Drohung durch Täuschung (hier: "vor der Bank steht ein Sprengkommando") ist nicht Betrug, sondern Raub. Entscheidungstexte 12 Os 44/77 Entscheidungstext OGH 02.06.1977 12 Os 44/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092965 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §108StGB §146 F
Rechtssatz: Täuschung ist gegenüber Betrug und betrugsähnlichen speziellen Delikten subsidiär; sie verlangt unter anderem die Schädigung eines konkreten Rechtes. Entscheidungstexte 10 Os 5/77 Entscheidungstext OGH 16.03.1977 10 Os 5/77 Veröff: SSt 48/18 = EvBl 1977/214 S 466 = RZ 1977/90 S 175 ... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Kein konkretes Recht des Staates verletzt im Sinne des § 108 StGB, wer als Verdächtiger nicht die Wahrheit (auch nicht in Beziehung auf seine Identität) angibt oder sonst an seiner Überführung nicht mitwirkt, ja sogar Verdunklungshandlungen setzt (die bei einem Dritten Strafbarkeit begründen können), denen mit prozessualen Beugemittel begegnet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §297StGB §298
Rechtssatz: Täuschungshandlungen, die gegenüber Behörden oder zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten durch Erstattung einer Falschanzeige gerichtet werden, sind nur nach §§ 297 und 298 StGB gerichtlich strafbar (Spezialität gegenüber § 108 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 183/76 Entscheidungstext OGH 08.03.1977 9 Os 183/76 Veröff: SSt... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Für die Verwirklichung der Täuschung genügt dolus eventualis, für die Zurechnung des Schadens bedarf es der Schuldform des § 5 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 158/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 12 Os 158/76 Veröff: RZ 1977/69 S 128 (mit Anmerkung Kienapfel zur "Einheitstäterschaft" beim Betrug) 9 ... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §225
Rechtssatz: Die Verwendung gestohlener Kraftfahrzeugkennzeichen an einem für den Täter zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeug, um Ermittlung des Lenkers zu vereiteln, erfüllt nicht den Tatbestand des § 225 Abs 1 und 2 StGB, sondern jenen des § 108 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 67/76 Entscheidungstext OGH 30.06.1976 12 Os 67/76 Veröff: SSt 47/37 = EvB... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Die Benützung einer für ein anderes (ebenfalls dem Täter gehörendes) Fahrzeug ausgestellten Kennzeichentafel schädigt nur dann ein konkretes Recht des Staates, wenn das Fahrzeug mangels Verkehrstüchtigkeit oder Haftpflichtversicherung nicht die materiellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Entscheidungstexte 9 Os 53/76 Entscheidungstext OGH 09.06.1976 9... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §225
Rechtssatz: Konkurrenz zwischen den Vergehen der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach dem § 225 StGB und der Täuschung nach dem § 108 StGB ist möglich. Entscheidungstexte 10 Os 135/75 Entscheidungstext OGH 20.02.1976 10 Os 135/75 13 Os 29/84 Entscheidungstext OGH 22.03.1984 13 Os 29/8... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: Vorweisung eines fremden, auf eine Erwachsene lautenden Meldezettels durch eine Jugendliche bei Polizeikontrolle, um die weitere unbeanstandete Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht zu erschleichen, ist Täuschung gemäß § 108 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 150/75 Entscheidungstext OGH 07.01.1976 10 Os 150/75 Veröff: SSt 47/2 = EvBl 1976/228 S 471 ... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §146
Rechtssatz: Zur Frage des Bereicherungsvorsatzes eines Arztes, der Patienten darüber täuscht, daß bestimmte chirurgische Eingriffe nur auf der zweiten Gebührenklasse eines Spitals erfolgen könnten. Entscheidungstexte 9 Os 139/75 Entscheidungstext OGH 12.11.1975 9 Os 139/75 Veröff: SSt 46/64 9 Os 5/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §224
Rechtssatz: Das Vergehen nach § 108 StGB kann mit dem der Urkundenfälschung nach § 223, 224 StGB eintätig zusammentreffen (Verwendung verfälschter Kraftfahrzeugkennzeichen). Entscheidungstexte 12 Os 123/75 Entscheidungstext OGH 06.11.1975 12 Os 123/75 Veröff: SSt 46/62 = JBl 1976,494 = EvBl 1976/163 = ZVR 1976/55 S 59 ... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §225
Rechtssatz: Die Benützung einer für ein bestimmtes Moped oder für ein bestimmtes Kraftfahrzeug ausgegebenen Kennzeichentafel für ein anderes Fahrzeug erfüllt nur den Tatbestand der Täuschung nach den § 108 StGB und nicht auch noch jenen der Fälschung öffentlichen Beglaubigungszeichen nach dem § 225 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 123/75 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: StGB §108
Rechtssatz: § 108 StGB umfaßt auch ein nicht mit Bereicherungsvorsatz im Sinne des § 146 StGB auf eine Vermögensschädigung gerichtetes listiges Verhalten. Entscheidungstexte 12 Os 96/75 Entscheidungstext OGH 24.10.1975 12 Os 96/75 Veröff: JBl 1976,601 10 Os 35/87 Entscheidungstext OGH 28.04.1987 10 Os 35/87 Beisatz:... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §224
Rechtssatz: Eine braune Pappkartontafel, auf die mit Kugelschreiber eine Kennzeichennummer geschrieben wurde, ist keine einer behördlich ausgegebenen ähnliche Kennzeichentafel; ihre Herstellung und Anbringung an einem nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeug ist daher nicht Urkundenfälschung gemäß § 224 StGB; es wird jedoch dadurch vorgetäuscht, befugterweise ein Ersatzkennzeichen im Sinne des § 51 Abs 3 KFG angebra... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 BABGB §870 CIStGB §108StGB §146
Rechtssatz: Verschweigen liegt nicht schon in der Unterlassung des Hinweises auf die Tatsachenwidrigkeit einer ( auch konkludenten ) Aussage. Entscheidungstexte 7 Ob 245/74 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 7 Ob 245/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 BABGB §870 CIStGB §108StGB §146
Rechtssatz: Irreführendes Verschweigen liegt nur dann vor, wenn derjenige, der verschweigt, sich einfach darauf beschränkt, die schon vorhandene und nicht erst durch ihn absichtlich herbeigeführte Vorstellung des anderen Teiles von der Wirklichkeit, die in der Unkenntnis von einem bestimmten Umstand gelegen ist, dadurch geflissentlich fortbestehen zu lassen, daß er sein Wissen um diesen Umstand fü... mehr lesen...