Norm
StGB §108Rechtssatz
Vorweisung eines fremden, auf eine Erwachsene lautenden Meldezettels durch eine Jugendliche bei Polizeikontrolle, um die weitere unbeanstandete Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht zu erschleichen, ist Täuschung gemäß § 108 StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093302Dokumentnummer
JJR_19760107_OGH0002_0100OS00150_7500000_002